Weitere Entscheidungen unten: KG, 25.02.2002 | SG Neuruppin, 05.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3048
OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3048)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.08.2001 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3048)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. August 2001 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2001,3048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herausgabeanspruch eines Vermieters gegen den Mieter bezüglich des vermieteten Grundstücks aufgrund eines Aufhebungsvertrages

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 140; ; BGB § 571; ; BGB § 566; ; BGB § 174; ; BGB § 242; ; BGB § 985; ; BGB § 398; ; BGB § 986; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 581 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Fristlose Kündigung eines gewerblichen Pachtverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 390
  • ZMR 2001, 967
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96

    Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01
    In Rechtsprechung und Literatur ist lediglich streitig, ob z.B. das Kündigungsrecht isoliert ohne den Hauptanspruch abgetreten werden darf (vgl. BGH NJW 1998, 896, 897 für Gewerbemietvertrag).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Kläger als Nichteigentümer den Anspruch aus § 985 BGB überhaupt geltend machen kann (vgl. BGH NJW 1998, 896, 897).

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01
    Die Umdeutung einer einseitig rechtsgestaltenden Willenserklärung - wie einer Kündigung - in ein annahmebedürftiges Vertragsangebot ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sich der Erklärende bei Abgabe der außerordentlichen Kündigung bewusst gewesen ist, dass sie als einseitige Erklärung nicht wirksam werden könnte, und es für diesen Fall zur Herbeiführung des rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgs der Vertragsbeendigung der Zustimmung des anderen Teils bedürfe (vgl. BGH NJW 1981, 43, 44 und NJW 1981, 976, 977).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 125/88

    Verurteilung des Beklagten aufgrund seines eigenen Vortrags

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01
    Dann darf dieser Vortrag der Beklagten auch nicht im Rahmen des sog. gleichwertigen Parteivorbringens als dem Kläger günstig (hilfsweise) verwertet worden (BGH NJW 1989, 2756; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 138 Rn. 11).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 207/94

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01
    Sie hätte sogar als sog. Potestativbedingung für die fristlose Kündigung der Beklagten Wirksamkeitsvoraussetzung sein können, da die grundsätzliche Bedingungsfeindlichkeit der Kündigung insoweit eine Ausnahme erfährt (vgl. BAG NJW 1995, 1981, 1982; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, Vor § 158 Rn. 13).
  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 02.08.2001 - 8 U 24/01
    Die Umdeutung einer einseitig rechtsgestaltenden Willenserklärung - wie einer Kündigung - in ein annahmebedürftiges Vertragsangebot ist darüber hinaus nur zulässig, wenn sich der Erklärende bei Abgabe der außerordentlichen Kündigung bewusst gewesen ist, dass sie als einseitige Erklärung nicht wirksam werden könnte, und es für diesen Fall zur Herbeiführung des rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgs der Vertragsbeendigung der Zustimmung des anderen Teils bedürfe (vgl. BGH NJW 1981, 43, 44 und NJW 1981, 976, 977).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 2 U 101/04

    Eintritt des wahren Eigentümers in einen Pachtvertrag

    64/81">NJW 1982, 451; OLG Celle ZMR 2000, 284, 285; OLG Köln ZMR 2001, 967; Emmerich in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2003, § 566 BGB Rdn. 21 m. w. N.; Voelskow in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 571 BGB Rdn. 9/10; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 593 b BGB Rdn. 7).

    Denn der Schutzzweck der §§ 593 b, 566 BGB, den Pächter bzw. Mieter bei einem Eigentumswechsel zu schützen und insbesondere auch den Kündigungsschutz gegenüber dem neuen Eigentümer zu erhalten, greift in diesem Fall nicht ein (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1981, 1278; OLG Köln ZMR 2001, 967).

  • OLG Rostock, 15.08.2005 - 3 U 196/04

    Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages wegen Verstoßes gegen den

    Für eine Anwendung dieser Regelung soll auch dann kein Raum sein, wenn - wie hier - der Veräußerer des Grundstück im Verlauf des Mietverhältnisses Eigentümer des Grundstücks geworden ist (OLG Köln ZMR 2001, 967).
  • LG Köln, 14.03.2013 - 29 S 181/12

    Anspruch "vergemeinschaftet": Eigentümer nicht klagebefugt!

    Darüber hinaus gilt, dass die Verjährungsfrist bei einem auf dauernde Unterlassung gerichteten Anspruch mit jeder Zuwiderhandlung neu beginnt ( vgl. BGH ZMR 2001, 967 f. ).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 69/12

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in ein

    Über dieses ausdrückliche Bestreiten würde man sich hinwegsetzen, wenn man die Mangelhaftigkeit der Pachtsache im Rahmen des Räumungsanspruchs als dem Kläger günstig verwerten würde (vgl. OLG Köln Urt. v. 02.08.2001, 8 U 24/01 ; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl., § 138 Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4340
KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,4340)
KG, Entscheidung vom 25.02.2002 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,4340)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,4340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Anspruch auf Mietzinszahlung; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen Wuchers bzw. wucherähnlichen Geschäfts im Gewerbemietrecht; Ausschluss der Annahme der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis der Gesellschafter der GbR; keine Sittenwidrigkeit bei überhöhter Miete für Unternehmer oder Freiberufler

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 123 Abs. 2; ; BGB § 124; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 166; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 552; ; HGB § 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 132; ; ZPO § 314; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; WiStG § 4

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 999
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 27.07.2000 - 8 U 5667/97

    Mietpreisüberhöhung bei Vermietung von Wohn- und gewerblichen Räumen zur Nutzung

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Dann aber steht sie auch einem Freiberufler gleich, für den die von der Rechtsprechung aufgestellte Vermutung auch nach der Rechtsprechung des Senats nicht gilt (vgl. Senat, Urteil vom 27.7.2000 - 8 U 5667/97 - allgemein Palandt/Heinrichs, aaO, § 138 Rn. 30).

    Ein den Schutzzweck des § 138 Absatz 1 BGB bereits auf den ersten Blick erfassender Sachverhalt liegt regelmäßig nur vor, wenn es um einen benachteiligten Endverbraucher oder um einen Vertragspartner geht, dessen berufliche Tätigkeit als solche nicht für eine wirtschaftliche Stärke spricht (vgl. Senat, Urteil vom 27.7.2000 - 8 U 5667/97; OLG München, OLGR 1996, 199).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Für derartige Klage ist aber eine Rechtskrafterstreckung auf den Rechtsträger anerkannt (vgl. BGH, NJW 1993, 3072).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Der von der Beklagten ins Feld geführte Wert von 50% gilt lediglich für das Wohnraummietrecht als Richtschnur (vgl. BGH, MDR 1997, 721; KG, 12. Senat, OLGR 2001, 156; OLG Köln, OLGR 2001, 42).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Soweit der Vertrag aufgrund dieser angenommenen Täuschungen zustande gekommen ist, greift aber § 123 BGB ein, der eine Anwendung des § 138 BGB unter dem Gesichtspunkt der Täuschung ausschließt (vgl. BGH, NJW 1988, 2599, 2601; 1995, 1425, 1428; 1995, 3315; Palandt/Heinrichs, aaO, § 138 Rn. 15).
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 115/59

    Finanzierter Abzahlungskauf

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Ein Makler ist aber regelmäßig nur Dritter im Sinne des § 123 Absatz 2 BGB (vgl. BGHZ 33, 302, 309; NJW 1978, 2144).
  • BGH, 26.09.1995 - XI ZR 159/94

    Pflichten der Bank bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Soweit der Vertrag aufgrund dieser angenommenen Täuschungen zustande gekommen ist, greift aber § 123 BGB ein, der eine Anwendung des § 138 BGB unter dem Gesichtspunkt der Täuschung ausschließt (vgl. BGH, NJW 1988, 2599, 2601; 1995, 1425, 1428; 1995, 3315; Palandt/Heinrichs, aaO, § 138 Rn. 15).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Dass die Kläger die Mietflächen jetzt billiger anbieten, ändert ebenfalls nichts, weil es auf eine verwerfliche Gesinnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGHZ 100, 353, 359; 107, 92, 96; NJW 1989, 1276, 1277).
  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95

    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Ein den Schutzzweck des § 138 Absatz 1 BGB bereits auf den ersten Blick erfassender Sachverhalt liegt regelmäßig nur vor, wenn es um einen benachteiligten Endverbraucher oder um einen Vertragspartner geht, dessen berufliche Tätigkeit als solche nicht für eine wirtschaftliche Stärke spricht (vgl. Senat, Urteil vom 27.7.2000 - 8 U 5667/97; OLG München, OLGR 1996, 199).
  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Ein Makler ist aber regelmäßig nur Dritter im Sinne des § 123 Absatz 2 BGB (vgl. BGHZ 33, 302, 309; NJW 1978, 2144).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

    Auszug aus KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01
    Dass die Kläger die Mietflächen jetzt billiger anbieten, ändert ebenfalls nichts, weil es auf eine verwerfliche Gesinnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (vgl. BGHZ 100, 353, 359; 107, 92, 96; NJW 1989, 1276, 1277).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • KG, 18.06.2001 - 8 U 1142/99

    Kündigung des Bauvertrags; Fertigstellung des Bauwerks; Fertigstellungstermin;

  • OLG Köln, 20.10.2000 - 19 U 43/00

    Kein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert vom Vormieter übernommener

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

  • KG, 30.09.2002 - 8 U 67/01

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter: Pflicht zur Mietzinszahlung an

    Aufgrund der nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung erfolgten Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Parteifähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl. MDR 2001, 459), nach der diese ihre Ansprüche nunmehr selbst einklagen kann und auch selbst verklagt werden kann, ist die Klage ihrer Gesellschafter als Klage in gewillkürter Prozessstandschaft anzusehen (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2001, 8 U 1142/99, GE 2001, 1131; Senat Urteil vom 25. Februar 2002, 8 U 24/01, GE 2002, 665).

    Insoweit vertritt der Senat die Auffassung, dass die Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft bei einer Klage aller Gesellschafter regelmäßig vorliegen, so dass diese die Ansprüche der Gesellschaft selbst einklagen und insoweit auch Leistung an sich verlangen können (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2001, 8 U 1142/99, GE 2001, 1131; Senat Urteil vom 25 Februar 2002, 8 U 24/01, GE 2002, 665; ebenso nun BGH, Beschluss vom 18. Juni 2002, VIII ZB 6/02, NJW 2002, 2958).

  • KG, 04.11.2002 - 8 U 254/01

    Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Ein Makler ist zwar grundsätzlich als Dritter im Sinne der Vorschrift anzusehen (vgl. BGHZ 33, 302, 309; NJW 1978, 2144; Senat, Urt. v. 25. Februar 2002, 8 U 24/01, GE 2002, 665).
  • KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01

    Ausnutzung einer subjektiven Zwangslage als Voraussetzung für die Annahme einer

    Dass der Beklagte keine besondere Branchenkenntnis und auch keine Marktkenntnis hinsichtlich der Gewerbemieten hatte, rechtfertigt nicht die Annahme des Fehlens einer allgemeinen Lebens- und Geschäftserfahrung (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.02, 8 U 24/01, GE 2002, 665; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn. 700; Palandt/Heinrichs, aaO, § 138 Rn. 71).
  • KG, 14.04.2003 - 8 U 398/01

    Abgrenzung Verwalter-Zwischenmietvertrag; Zwischenmietvertrag; Minderung durch

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung des BGH angeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 27.07.00 - 8 U 5667/97-, KG- Report 2000, 359; Senatsurteil vom 25.02.02 - 8 U 24/01 -, KG- Report 2002, 121).
  • KG, 16.02.2004 - 8 U 216/03

    Müllentsorgungsentgelt in Berlin: Berechnung sog. Komforttarife bei

    Selbst wenn man insoweit das Bestehen derartiger Gesellschaften annimmt, was in der Tat nahe liegt, können die Kläger die Ansprüche dieser Gesellschaft nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen (vgl. Senat, Urt. vom 18. Juni 2001, 8 U 1142/99, GE 2001, 1131; Urteil vom 25. Februar 2002, 8 U 24/01 GE 2002, 665).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   SG Neuruppin, 05.09.2002 - S 8 U 24/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,83932
SG Neuruppin, 05.09.2002 - S 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,83932)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 05.09.2002 - S 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,83932)
SG Neuruppin, Entscheidung vom 05. September 2002 - S 8 U 24/01 (https://dejure.org/2002,83932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,83932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht