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   OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92   

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https://dejure.org/1992,2997
OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92 (https://dejure.org/1992,2997)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.1992 - 8 U 2451/92 (https://dejure.org/1992,2997)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 8 U 2451/92 (https://dejure.org/1992,2997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; VVG § 62; AKB § 12 Abs. 1 I d
    Fehlverhalten beim Ausweichen vor zwei die Fahrbahn kreuzenden Hasen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 61 62 63
    Unfall durch Ausweichen, um Hasen nicht zu überfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Wildwechsel - Ausweichunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz des Fahrzeugschadens; Teilkaskoversicherung; Rettungsaufwand; Grobe Fahrlässigkeit; Ausweichen des Fahrzeugs; Niederwild; Hase; Instinkthandlung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Hasen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 995
  • VersR 1993, 1476
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92
    Die Beklagte ist in Höhe des im Berufungsverfahren der Höhe nach nicht mehr streitigen Schadensbetrages von DM 6.900,00 zur Leistung verpflichtet, weil dieser am PKW der Klägerin infolge einer Rettungshandlung des berechtigten Fahrers ... entstanden ist, um einen Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden (§§ 62, 63 VVG , § 12 Abs. 1 I d AKB , § 2 Abs. 1 Nr. 1 BJagdG ; BGH NJW 1991/1609, VersR 91/459).

    Die bisher umstrittene Frage, ob die Erfüllung der Rettungspflicht durch den Versicherungsnehmer gemäß § 62 VVG zur Voraussetzung hat, daß der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, hat durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. VersR 91, 459) eine Klärung erfahren.

  • LG Wiesbaden, 04.11.1991 - 5 O 87/91

    Rettungskosten wegen Vermeidung eines Zusammenstoßes mit Haarwild

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92
    Die vom Zeugen ... bekundete Schreckreaktion steht einer Rettungshandlung in vorliegendem Fall nicht entgegen (a.A. LG Wiesbaden VersR 1992/998), da das Vorbeilenken an zwei Hasen mit ihrer zusammen nicht unerheblichen Aufprallfläche und der doppelten kinetischen Energie als eine vom Unterbewußtsein ausgelöste und gesteuerte Instinkthandlung zu bewerten ist, die den Anspruch aus den §§ 62, 63 VVG auslöst, weil sie dazu bestimmt war, den Zusammenstoß mit den Hasen und einen Schaden zu vermeiden.
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 30/75

    Aufwendungen , die der Versicherungsnehmer macht, um beim Eintritt des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.12.1992 - 8 U 2451/92
    Es ist nämlich nicht gerechtfertigt, den Versicherungsnehmer, der beim Rettungsversuch einen Fehler begeht, einem strengeren Haftungsmaßstab zu unterstellen als dem nach §§ 61, 62 VVG (vgl. BGH VersR 1977, 709, 711; Prölss/Martin, VVG , 25. Aufl., Arm. 2 a zu § 63 VVG ).
  • AG Lörrach, 02.12.2013 - 4 C 1368/13

    Zum Ersatz von Rettungskosten für die Vermeidung eines Wildunfalls (unvermutetes

    Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn es andernfalls nur zu einer Kollision mit einem kleineren Tier gekommen wäre (vgl. BGH VersR 1997, 351; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 355: Hasen; anders im Einzelfall OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 995).
  • OLG Jena, 17.07.1996 - 4 U 230/96

    Rettungskostenersatz; Autofahrer; Drohender Zusammenstoß; Fuchs; Bremsung; Kurve;

    Zwar kann ein solcher Anspruch als sogenannter Rettungskostenersatz nach ständiger Rechtsprechung (BGH VersR 1991, 459 = NJW 91, 1609; OLG Köln VersR 1992, 1508; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 93, 355; OLG Nürnberg VersR 1993, 1476 = NJW-RR 93, 995; OLG München VersR 1994, 928 = NJW-RR 94, 222) über den Wortlaut der §§ 62, 63 VVG hinaus auch dann bestehen, wenn der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist, jedoch unmittelbar bevorsteht und der Unfallschaden bei dem Versuch, den Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden, entsteht.
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