Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 14.01.2005 - 8 U 249/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anfechtung einer Rechtshandlung durch einen Insolvenzverwalter; Rückzahlung eines im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebenen Betrages durch einen Insolvenzverwalter nach Anfechtung der Rechtshandlung ; Zulässigkeit einer Beitreibung der gegen einen Schuldner ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer Rechtshandlung durch einen Insolvenzverwalter; Rückzahlung eines im Wege der Zwangsvollstreckung beigetriebenen Betrages durch einen Insolvenzverwalter nach Anfechtung der Rechtshandlung ; Zulässigkeit einer Beitreibung der gegen einen Schuldner ...
- Judicialis
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
Voraussetzungen der Anfechtbarkeit einer inkongruenten Deckung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzanfechtung gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unzulässige Zwangsvollstreckung kurz vor Insolvenzantrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsvollstreckung im letzten Monat vor Insolvenzantrag: Insolvenzanfechtung erfolgreich? (IBR 2005, 1202)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 08.09.2004 - 9 O 1811/04
- OLG Oldenburg, 14.01.2005 - 8 U 249/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 894
- MDR 2005, 984
- AnwBl 2005, 109
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97
Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2005 - 8 U 249/04
Die Vorschrift des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO bezweckt, den insolvenzrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zeitlich vorzuziehen und das die Einzelzwangsvollstreckung beherrschende Prioritätsprinzip zurückzudrängen; nach Eintritt der Krise und der damit verbundenen materiellen Insolvenz soll eine Ungleichbehandlung der Gläubiger nicht mehr durch den Einsatz staatlicher Zwangsmittel insolvenzfest erzwungen werden können (vgl. BGH BGHZ 136, 309, 311 ff.). - BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99
Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung
Auszug aus OLG Oldenburg, 14.01.2005 - 8 U 249/04
Pfändung und Überweisung einer Forderung einerseits und die Zahlung durch den Drittschuldner andererseits sind zwar selbständige Rechtshandlungen; die Anfechtung der Befriedigung ist aber nur dann nicht erfolgversprechend, wenn das Pfändungspfandrecht wirksam und unanfechtbar vor der kritischen Zeit, also außerhalb der Monatsfrist des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO, entstanden ist, da nur in diesem Fall der Pfändungspfandgläubiger das erhält, was ihm bereits aufgrund des Pfändungspfandrechts zusteht und die Gesamtheit der Gläubiger durch die Erlangung der Befriedigung nicht benachteiligt wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1215, 1216; Kirchhof ZinsO 2004, 1168, 1172).
Rechtsprechung
KG, 01.12.2005 - 8 U 249/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fristverlängerung bei Schönheitsreparaturen
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Ende des Mietverhältnisses; Mietvertrag
- Judicialis
BGB § 812 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 535; BGB § 812 Abs. 1
Mietvertrag: Zur Entstehung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses - ibr-online
Nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen: Schuldanerkenntnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bitte um Fristverlängerung bedeutet Anerkenntnis der Schuld
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bitte um Fristverlängerung bei Schönheitsreparaturen ist Schuldanerkenntnis!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schönheitsreparaturen: Bittet der Mieter um Fristverlängerung bedeutet dies eine Anerkenntnis der Schuld - Mieter kann später keine Einwände mehr vorbringen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 520 Abs. 3
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Mietminderung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 18.11.2004 - 8 C 587/02
- KG, 01.12.2005 - 8 U 249/04
Papierfundstellen
- NZM 2006, 292
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 08.01.2002 - 63 S 413/00
Auszug aus KG, 01.12.2005 - 8 U 249/04
Der Berücksichtigung einer Minderung steht entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht die Entscheidung des Landgerichts in dem zwischen den Parteien vorangegangenen Rechtsstreit 63 S 413/00 vom 8. Januar 2001 entgegen.
- KG, 18.07.2016 - 8 U 234/14
Fristlose Kündigung des Geschäftsraummietvertrags wegen Zahlungsverzugs: …
Denn insoweit erwächst das Urteil des Landgerichts nur für den dort streitgegenständlichen Zeitraum in Rechtskraft und entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich des hier streitgegenständlichen Zeitraums ab April 2013 (vgl. KG Berlin, Urteil vom 01. Dezember 2005 - 8 U 249/04 -, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 23. Oktober 1997 - 10 U 39/97 -, Rn. 21, juris;… Fischer, a. a. O., IX Rn. 258).