Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06 - 7   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5065
OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06 - 7 (https://dejure.org/2006,5065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.12.2006 - 8 U 25/06 - 7 (https://dejure.org/2006,5065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 8 U 25/06 - 7 (https://dejure.org/2006,5065)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Notarieller Grundstückskaufvertrag: Sittenwidrigkeit bei Ausnutzung einer emotionellen Zwangslage des Veräußerers

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138 Abs. 1
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei Ausnutzung emotionaler Zwangslage des Veräußerers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Ausnutzung einer emotionalen Zwangslage des Veräußerers durch den Erwerber zur Ziehung von sittenwidrigen Vorteilen; Sittenwidrige Beeinflussung eines emotional abhängigen und nach dem Tod ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Nichtigkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages bei Ausnutzung einer emotionalen Zwangslage des Veräußerers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags wegen emotionaler Ausnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags wegen Ausnutzung einer Zwangslage? (IMR 2007, 159)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 107/90

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06
    § 138 BGB schützt auch vor der Ausnutzung der emotionalen Zwangslage und der persönlichen Verstrickung sowie vor der Ausnutzung einer Vertrauensstellung, um hieraus in sittenwidriger Weise Vorteile zu ziehen (BGH NJW 1991, 1046 - zitiert nach juris Rn 15; MünchKomm(BGB) - Armbrüster, 5. Aufl. 2006, § 138 Rn 95).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06
    Die grundsätzlich bei der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge zur Anwendung kommende Saldotheorie ist vorliegend nach § 819 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, da die Beklagte gemäß §§ 818 Abs. 4, 819, 292, 987 ff BGB "nach den allgemeinen Vorschriften" und damit im wesentlichen nicht mehr nach Bereicherungsrecht haftet (BGHZ 146, 298 ff, zitiert nach juris Rn. 27 f).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.12.2006 - 8 U 25/06
    Subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH BGHReport 2004, 1375, 1376 m. w. N.).
  • LG Ravensburg, 12.11.2021 - 2 O 198/20

    Sittenwidrigkeit von Verträgen mit einem Heilpraktiker im Rahmen einer Ausbildung

    Das gilt auch dann, wenn er hierfür nicht im klassischen Sinne durch seine Machtstellung Druck ausgeübt hat (MünchKomm/Armbrüster Rn 95; OLG Saarbrücken 21.12.2006 - 8 U 25/06 -, juris Rn 16 ff.; Staudinger/Sack/Fischinger, BGB, Neubearb.
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20560
LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06 (https://dejure.org/2007,20560)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2007 - L 8 U 25/06 (https://dejure.org/2007,20560)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - L 8 U 25/06 (https://dejure.org/2007,20560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Meniskusschadens als Folge eines Arbeitsunfalls beim Treppensteigen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Bedeutung der Theorie der wesentlichen Bedingung für den Kausalitätsbegriff im Sozialrecht; Merkmale für die Wesentlichkeit ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06
    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis etwa zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl. BSG SGb 2007, 242-248).
  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 20/78

    Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung - Mißlungener ärztlicher Eingriff - Stationäre

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Letztere Legaldefinition geht auf die Jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. BSGE 23, 139; BSGE 46, 283; BSGE 94, 269; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 8 RdNr 7) Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06
    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Letztere Legaldefinition geht auf die Jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. BSGE 23, 139; BSGE 46, 283; BSGE 94, 269; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 8 RdNr 7) Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.01.2007 - L 8 U 25/06
    Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt - § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII. Letztere Legaldefinition geht auf die Jahrzehnte alte Definition in Rechtsprechung und Literatur zurück (vgl. BSGE 23, 139; BSGE 46, 283; BSGE 94, 269; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2005, § 8 RdNr 7) Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, dass die Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und letzteres einen Gesundheits(-erst-)schaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität).
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