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   OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96   

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https://dejure.org/1997,5638
OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96 (https://dejure.org/1997,5638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.04.1997 - 8 U 2528/96 (https://dejure.org/1997,5638)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. April 1997 - 8 U 2528/96 (https://dejure.org/1997,5638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 313 652
    Notarielle Beurkundung eines Makleralleinauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Formbedürftigkeit der Vereinbarung einer Maklerprovision für den Fall des Nichtabschlusses eines Vertrages

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 13 O 2962/96
  • OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2342
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 102/85

    Formbedürftigkeit einer Reservierungsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    Der Ersatz konkret entstandener, dem Geschäftsumfang angemessener Aufwendungen kann formfrei vereinbart werden (§ 652 Abs. 2 BGB ; BGH WM 86, 1438).

    In der Entscheidung vom 02.07.1986 (NJW 1987, 54 ) wird dies erläutert.

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86

    Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    In der Entscheidung vom 10.02.1988 (BGHZ 103, 235, 239) spricht der Bundesgerichtshof schließlich unter Bezugnahme auf die zuvor genannte Entscheidung von einer 10 %-Grenze.

    bb) Auf die Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf den Makleralleinauftrag sowie auf die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach diesem Gesetz kommt es daher nicht mehr an (vgl. hierzu BGHZ 103, 235, 240).

  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 1155/68

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision - Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    Dies gilt auch im Falle des Alleinauftrages und bereits dann, wenn der Vertrag so verstanden werden kann, daß zwar der Makler vom Kunden keinen Vertragsschluß mit dem beigebrachten Interessenten verlangen kann, aber die Zahlungspflicht bereits mit der Weigerung, das Grundstück zu verkaufen, entstehen soll (BGH WM 70, 1224, 1225; WM 71, 190).
  • BGH, 06.02.1980 - IV ZR 141/78

    Zur Beurkundungspflicht eines Maklervertrags

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    In seiner Entscheidung vom 06.02.1980 (NJW 1980, 1622), auf die der Bundesgerichtshof in den späteren Entscheidungen Bezug nimmt, spricht er von einer Grenze von "etwa 10-15 % der vereinbarten Provision".
  • BGH, 01.07.1970 - IV ZR 1178/68

    Form von Maklerverträgen mit Verkaufsverpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    Dies gilt auch im Falle des Alleinauftrages und bereits dann, wenn der Vertrag so verstanden werden kann, daß zwar der Makler vom Kunden keinen Vertragsschluß mit dem beigebrachten Interessenten verlangen kann, aber die Zahlungspflicht bereits mit der Weigerung, das Grundstück zu verkaufen, entstehen soll (BGH WM 70, 1224, 1225; WM 71, 190).
  • BGH, 04.04.1966 - VIII ZR 102/64

    Revisibilität von Landesrecht - Voraussetzungen der Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.04.1997 - 8 U 2528/96
    Denn ein Geschäft des Verkäufers hat der vertragslos arbeitende Makler im Sinne des Gesetzes erst dann besorgt, wenn es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluß eines Hauptvertrages (Kaufvertrages) kommt (BGH WM 1966, 621; OLG Bremen NJW 1965, 977) und auch die Erlangung eines bereicherungsrechtlich auszugleichenden Vermögensvorteils durch die Leistung des vertragslos arbeitenden Maklers tritt im Sinne des Gesetzes erst ein, wenn auch ein wirksam beauftragter Makler einen Anspruch nach dem typischen gesetzlichen Vertragsbild gehabt hätte, also auch hier nur, wenn ein Hauptvertrag aufgrund der Tätigkeit des auftragslosen Maklers zustande kommt (Staudinger/Reuter, §§ 652, 653 Rdn. 52).
  • OLG Dresden, 23.08.2016 - 8 U 964/16

    Anforderungen an die Form einer Reservierungsvereinbarung unter gewerblich im

    Dies wird regelmäßig angenommen, wenn die Verpflichtung einen Betrag überschreitet, der 10 bis 15 % der üblichen Maklervergütung überschreitet (vgl. BGH, Urt. v. 02.07.1986, IVa ZR 102/85; OLG Köln, Urt. v. 08.01.2013, 24 U 83/12; Senat, Urt. v. 09.04.1997, 8 U 2528/96 mit Tendenz zu einer 10-%- Grenze ).
  • OLG Köln, 08.01.2013 - 24 U 83/12

    Erstattungsbegehren eines Maklers von im Rahmen von diesem erbrachten

    Damit liegt sie deutlich über der von der Rechtsprechung angenommenen Grenze für die Zulässigkeit einer formlosen Vergütungsvereinbarung (OLG Dresden, Urteil vom 09. April 1997 - 8 U 2528/96, OLGR Dresden 1997, 265-267, juris: Tz. 54) Mangels notarieller Beurkundung ist die Klausel daher nichtig.
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