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   KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00   

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https://dejure.org/2001,33804
KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00 (https://dejure.org/2001,33804)
KG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 8 U 2549/00 (https://dejure.org/2001,33804)
KG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 8 U 2549/00 (https://dejure.org/2001,33804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumungsanspruch und Herausgabeanspruch aufgrund einer außerordentlichen Kündigung gem.§ 556 BGB; Ausüben eines Zurückbehaltungsrechts hinsichtlich geringen Nebenkostenvorauszahlungen als Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein unbegrenztes Zurückbehaltungsrecht trotz fehlerhafter Betriebskostenabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 12/71

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei

    Auszug aus KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00
    Die insoweit zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH in DB 1972, 868) betrifft einen Einzelfall, der mit dem vorliegenden Sachverhalt in keiner Weise vergleichbar ist.
  • RG, 20.06.1905 - II 605/04

    Sukzessivlieferungsgeschäft; Erklärung nach § 326 B.G.B.

    Auszug aus KG, 15.10.2001 - 8 U 2549/00
    Jedenfalls muss aber die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts in dem Umfange, in dem dies geschehen ist, als ein Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen werden, was grundsätzlich angenommen wird, wenn der Schuldner wegen einer unverhältnismäßig geringen Forderung die ganze Leistung zurückbehält (vgl. hierzu RGZ 61, 128, OLG Köln, in VRS 1985 S. 243).
  • OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 3 U 188/06

    Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich des zu leistenden Mietzinses wegen

    Der Entscheidung des Kammergerichts, Urt. v. 15.10.2001 - 8 U 2549/00 (GE 2002, 129), die sich mit dem Umfang des Zurückbehaltungsrechts befasst, also mit der Frage nach der Höhe des Betrages, der einbehalten werden darf, liegt offenbar die gegenteilige Ansicht zugrunde.
  • AG Wiesbaden, 29.01.2018 - 93 C 2176/17

    Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters an den Nebenkostenvorauszahlungen hat zur

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Summe der zurückbehaltenen Vorauszahlungen nicht die Vorauszahlungen in den nicht abgerechneten Perioden übersteigen darf (vgl. KG, Urteil vom 15.10.2001 - 8 U 2549/00 -juris-, Rn. 32).
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