Weitere Entscheidung unten: SG Osnabrück, 14.09.2006

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   OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01   

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OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01 (https://dejure.org/2002,9958)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.06.2002 - 8 U 258/01 (https://dejure.org/2002,9958)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 8 U 258/01 (https://dejure.org/2002,9958)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Pkw-Leasingvertrages; Möglichkeit der abstrakten Schadensberechnung im nichtkaufmännischen Bereich; Vergleich der jeweiligen Vermögenslagen; Geltendmachung fiktiver Kosten einer Ersatzbeschaffung

  • Judicialis

    BGB § 326 A... bs. 1 S. 1 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 252 S. 2 a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 2 Ziff. 1 oder 2; ; EGZPO § 26 Ziff. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur abstrakten Berechnung eines Nichterfüllungsschadens i.S.d. § 326 BGB a.F. im nichtkaufmännischen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96

    Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (BGHZ 126, 131, 133 f.; BGH NJW 98, 2901, 2902).

    Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen.

    Im Fall der Nichterfüllung eines Kaufvertrages durch den Verkäufer hat der BGH (NJW 98, 2901, 2902) dem nicht belieferten gewerblichen Käufer das Recht zugesprochen, als abstrakten Schaden die Differenz zwischen dem Vertragspreis und dem Marktpreis für einen hypothetischen Deckungskauf zu berechnen.

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
    Die abstrakte Schadensberechnung nach der Differenz zwischen den Preisen eines gescheiterten Vertrages und seines hypothetischen Deckungsgeschäfts hat der BGH (vgl. z.B. NJW 95, 587, 588 m.w.N.) jedoch auf Geschäfte des kaufmännischen Verkehrs beschränkt.

    Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich auch der Entscheidung des BGH NJW 1995, 587 ff. keine seinem Klagebegehren günstigere Tendenz entnehmen.

  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93

    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
    Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen.

    Dabei hat der BGH (BGHZ 126, 305, 308 f.) für den Fall der Nichtabnahme eines bei einem gewerbsmäßigen Kfz-Händler gekauften Pkw, den dieser später anderweitig verkauft und aus dem gescheiterten Geschäft gegen den ursprünglichen Käufer einen Schadensersatzanspruch wegen entgangenem Gewinn geltend gemacht hatte, die abstrakte Schadensberechnung des Händlers unter Heranziehung der Beweiserleichterung des § 252 S. 2 BGB a.F. und der besonderen Umstände des Handelsverkehrs gebilligt, weil es dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge" im Bereich des Geschäfts eines Kaufmannes entspreche, dass er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen könne.

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
    Allerdings hat der BGH (z.B. BGHZ 107, 67, 69; BGHZ 126, 305, 308; BGH NJW 98, 2901, 2902) entschieden, dass ein Schadensersatz geltend machender Kaufmann oder Gewerbetreibender im Rahmen des § 326 BGB seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen kann, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, dass er jederzeit im Stande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen.
  • BGH, 20.05.1994 - V ZR 64/93

    Umfang des Anspruchs des Verkäufers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
    Zur Berechnung des Nichterfüllungsschadens bedarf es daher eines Vergleichs zwischen der Vermögenslage, die eingetreten wäre, wenn der Schuldner ordnungsgemäß erfüllt hätte, und der durch die Nichterfüllung tatsächlich entstandenen Vermögenslage (BGHZ 126, 131, 133 f.; BGH NJW 98, 2901, 2902).
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   SG Osnabrück, 14.09.2006 - S 8 U 258/01   

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SG Osnabrück, Entscheidung vom 14. September 2006 - S 8 U 258/01 (https://dejure.org/2006,109027)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus SG Osnabrück, 14.09.2006 - S 8 U 258/01
    Eine solche Wahrscheinlich-keit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Zusam-menhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, dass die Entscheidung darauf gestützt werden kann, und die dagegen sprechenden Umstände billigerweise für die Bil-dung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Acht bleiben müssen (BSGE 22, 203, 209; BSGE 43, 110, 113).
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