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   OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8   

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https://dejure.org/2003,5803
OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. September 2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückbeziehung demnächst erfolgter Zustellung: Mitwirkungspflicht der Partei an der Beschleunigung der Zustellung des Mahnbescheids; demnächst erfolgte Zustellung ein Monat nach Mitteilung der Unzustellbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Steuerberatungshonorars; Verjährung des Honoraranspruchs eines Steuerberaters nach altem Recht; Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides nach altem Recht; Zustellung "demnächst" als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 I Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 691 Abs. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 162; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 a.F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 201; ; StBGebGV § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Honoraransprüchen bei fehlgeschlagener Mahnbescheidzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Für den hier in Rede stehenden Fall eines fehlgeschlagenen ersten Zustellungsversuches hat der Bundesgerichtshof den geringfügigen Zeitraum zuletzt auf einen Monat festgelegt, soweit seiner Ansicht nach ein Mahnbescheid nur dann "demnächst" zugestellt ist, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431).

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Partei nicht nur im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids alles Zumutbare tun muss, um die Voraussetzungen für die alsbaldige Zustellung zu schaffen, sondern auch im weiteren Verlauf des Zustellungsverfahrens im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung mitzuwirken hat (vgl. BGH NJW 1996, 1060/1061; OLG NJW-RR 1998, 1104).

  • OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Zustellungsversehen des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Partei nicht nur im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids alles Zumutbare tun muss, um die Voraussetzungen für die alsbaldige Zustellung zu schaffen, sondern auch im weiteren Verlauf des Zustellungsverfahrens im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung mitzuwirken hat (vgl. BGH NJW 1996, 1060/1061; OLG NJW-RR 1998, 1104).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (vgl. BGH NJW 2001, 885/887 m.w.N.).

    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    In diesem Kontext ist auch die von dem Erstrichter in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1995, 2230 zu sehen, wo die - erhebliche - Verzögerung der Zustellung ausschließlich vom Gericht zu verantworten war.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Denn die nach zutreffender Ansicht des Erstrichters einschlägige und gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. i.V.m. 7 StBGebGV zum 31.12.1999 in Lauf gesetzte zweijährige Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. (vgl. zum ganzen auch BGH NJW 1997, 516) - insoweit kommt noch "altes" Verjährungsrecht zur Anwendung (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB n.F., insbesondere Abs. 1, Satz3) - ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht durch den Antrag vom 6.12.2001 auf Erlass des Mahnbescheids vom 12.12.2001 - rechtzeitig - unterbrochen worden und deshalb Verjährung der klägerischen Vergütungsansprüche mit Ablauf des 31.12.2001 eingetreten.
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