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   OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05   

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https://dejure.org/2006,18951
OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05 (https://dejure.org/2006,18951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.12.2006 - 8 U 268/05 (https://dejure.org/2006,18951)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - 8 U 268/05 (https://dejure.org/2006,18951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 847 BGB
    Arzthaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer Schönheitsoperation

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847
    Umfang des Schadensersatzes und Höhe des Schmerzensgeldes bei misslungener Oberschenkelstraffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Schadensersatzes und Höhe des Schmerzensgeldes bei misslungener Oberschenkelstraffung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2005 - 8 U 47/04

    Arzthaftungsprozess: Zeitpunkt der Aufklärung im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05
    In Hinblick auf diese Umstände und auf die bislang zu vergleichbaren Fällen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 EUR für angemessen aber auch ausreichend (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 1999, 61; Senat 8 U 47/04 = OLG Report 2006, 489).
  • OLG München, 30.09.1993 - 24 U 566/90

    Ärztliche Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05
    In einem solchen Fall kann der behandelnde Arzt von vornherein kein Honorar von seinem Patienten verlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 20; OLG Köln VersR 1985, 1166; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 88 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.1997 - 8 U 102/96

    Arzthaftung bei Schönheitsoperation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05
    In Hinblick auf diese Umstände und auf die bislang zu vergleichbaren Fällen veröffentlichten Gerichtsentscheidungen hält der Senat ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,00 EUR für angemessen aber auch ausreichend (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 1999, 61; Senat 8 U 47/04 = OLG Report 2006, 489).
  • OLG Köln, 14.10.1985 - 7 U 45/85

    Schadensminderungspflichtverletzung; Schadensminderungspflicht; Ärztliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.12.2006 - 8 U 268/05
    In einem solchen Fall kann der behandelnde Arzt von vornherein kein Honorar von seinem Patienten verlangen (vgl. OLG München NJW-RR 1994, 20; OLG Köln VersR 1985, 1166; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht Aktuell, S. 88 m.w.N.).
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