Rechtsprechung
   OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1869
OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.06.2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 8 U 2694/00 (https://dejure.org/2001,1869)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1869) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten durch eine Bank culpa in contrahendo (cic); Immobilien-Kapitalanlage; Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages ; Nichtigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Abschluss eines Darlehensvertrages; Umfang der Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens; Schwerwiegender ...

  • Judicialis

    BGB § 172; ; BGB § 173; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden Bank und deren Haftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehensvertrag - Haftung und Beratungspflicht der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164, 167, 172, 173; KWG § 18; VerbrKrG §§ 4, 6
    Zur Prüfungs- und Aufklärungspflicht einer Bank bei Finanzierung einer Immobilienkapitalanlage

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1802
  • WM 2003, 1803
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. zuletzt BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.1.; ZIP 2000, 1430 unter II.1.a, jeweils m.w.N.), der sich der Senat anschließt, ist eine finanzierende Bank grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsabschluss zu warnen, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass dieser selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder sich zumindest der Hilfe von Fachleuten bedient hat.

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung der Kläger als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäfts gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.b m.w.N.), was hier auch nach dem Vortrag der Kläger nicht der Fall war.

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • BGH, 02.05.2000 - XI ZR 150/99

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Zum anderen befand sich die KT GmbH als Vertreterin, auf deren Person es gem. § 166 Abs. 1 BGB ankommt (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter II.2), bei Abgabe der auf Abschluss der Darlehensverträge gerichteten Willenserklärung nicht in einer Haustürsituation i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWiG a.F. .

    Selbst wenn dies aber geschehen wäre und gem. § 139 BGB auch die Nichtigkeit der Bevollmächtigung bewirkt hätte, war das Vertrauen der Beklagten in die Wirksamkeit der dann vormals schwebend unwirksamen Vollmacht ebenfalls gemäß §§ 172, 173 BGB geschützt, weil sie die Unwiderruflichkeit einer notariell beurkundeten Erklärung nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG a.F. nicht in Zweifel ziehen musste (vgl. BGHZ 144, 223 = WM 2000, 1250 unter III.1).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Der BGH (WM 1988, 895, 898; WM 1990, 920, 922; WM 1992, 901, 902; WM 1992, 977; WM 1999, 678, 679, jeweils m.w.N.) hat dazu - wie vom Landgericht zutreffend referiert - vier Fallgruppen entwickelt.

    Grundlage und weitere Voraussetzung der Haftung ist nämlich das durch ein solches Verhalten bei den Anlegern hervorgerufene Vertrauen (vgl. BGH, WM 1992, 901, 905).

  • OLG Braunschweig, 13.02.1997 - 2 U 117/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Unzulässigkeit von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Für die Einordnung als Realkredit i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ist es unerheblich, ob kreditrechtliche Beleihungsgrenzen eingehalten sind und dem Darlehensvertrag zutreffende Verkehrswertangaben zugrunde liegen sowie in welchem Umfang der Kredit grundpfandrechtlich besichert ist (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051 unter III; OLG Braunschweig, WM 1998, 1223, 1226; OLG Hamm, WM 1998, 1230, 1233).

  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Fuellmich/Rieger, ZIP 1999, 465, 469 ff.) sind auch in jüngerer Zeit keine weiteren Fallgruppen hinzugetreten (vgl. OLG Braunschweig, WM 1998, 1223; OLG Hamm, WM 1999, 1056; OLG München, WM 2000, 130; OLG Stuttgart, WM 2000, 292; ferner BGH, ZIP 2000, 1051; ZIP 2000, 1430).

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).

  • OLG Hamm, 18.01.1999 - 31 U 146/98

    Zur Frist für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Denn zum einen müsste sich bei einer teleologischen Reduktion in diesem Sinne nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung die Widerrufsfrist nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG a.F. bestimmen (vgl. OLG Hamm, WM 1999, 1057), wäre also auf ein Jahr begrenzt und damit vorliegend - die Vertragserklärungen der KT GmbH datieren aus Dezember 1994 und 1995 - ungenutzt geblieben.
  • BGH, 04.12.1997 - VII ZR 6/97

    Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    cc) Der Umstand, dass die Bank das Vorhaben gegenüber dem Bauträger vorfinanziert hat, trägt als solcher nicht die Annahme eines schwerwiegenden Interessenkonfliktes (vgl. BGH, WM 1998, 561, 562).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98

    Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    aa) Die Vollmacht zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages muss nicht die Angaben nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG enthalten (vgl. BGH, ZIP 2001, 911).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00
    Sie verkennen dabei, dass die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldmitübernahmen naher Familienangehöriger und unverheirateter Lebenspartner (vgl. aus jüngster Zeit BGH, ZIP 2001, 189; ZIP 2000, 404; ZIP 1999, 2584, jeweils m.w.N.) auf die Finanzierung von Steuersparmodellen nicht übertragbar ist.
  • OLG Dresden, 03.11.1999 - 8 U 1305/99

    Rückforderungsdurchgriff beim finanzierten Kauf

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • OLG Stuttgart, 30.03.1999 - 6 U 141/98

    Wohnungskauf nach Vertreterbesuch - § 1 Abs. 1 HWiG, Fortwirken der

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/99
  • BGH, 18.04.1988 - II ZR 251/87

    Verschulden bei Vertragsabschluß - Bank - Darlehn - Aufklärungspflicht -

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und

  • OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem

  • OLG München, 26.08.1999 - 19 U 2173/99

    Ausnahme für Realkredite nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auch bei Überfinanzierung

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

  • OLG Dresden, 15.11.2002 - 8 U 2987/01

    Haustürsituation; verbundenes Geschäft; Realkredit; Rückabwicklung;

    Dem Kläger steht ein auf Freihaltung von Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag und Erstattung der darüber hinausgehenden Vermögenseinbußen gerichteter Schadensersatzanspruch nicht zu, da die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Darlehensvertrages vorvertragliche Aufklärungspflichten weder in Bezug auf den zu finanzierenden Immobilienkauf (nachfolgend aa) und bb); zu den 4 Fallgruppen einer diesbezüglich ausnahmsweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLGR 2002, 318 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01 -) noch in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung der Darlehensverträge (nachfolgend cc) und dd)) verletzt hat.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 390).

    Das hätte allerdings vorausgesetzt, dass der Wert der Leistung des Klägers als Wohnungserwerber knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung gewesen wäre, weil nur bei einem auffälligen Missverhältnis dieser Größenordnung eine Vermutung für das Vorliegen der subjektiven Tatbestandsmerkmale eines wucherähnlichen Geschäftes gilt (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1053; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 2002, 389, 391).

  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 -,.
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Soweit die Klägerin der Meinung ist, die Beklagte habe den mangelnden Wert der WGS-Beteiligung schon deshalb gekannt, weil sie im eigenen Interesse das Objekt geprüft habe - was die Beklagte bestreitet -, ist festzuhalten, dass die Prüfung von Sicherheiten durch eine Bank grundsätzlich nicht im Kunden-, sondern im eigenen Interesse geschieht, weil die Ausgabe von Krediten, die erkennbar alsbald notleidend werden oder unzureichend gesichert sind, nach Möglichkeit verhindert werden soll (BGH NJW 02, 3695; OLG Braunschweig WM 98, 1223; OLG Oldenburg BKR 02, 731; OLG Dresden OLGR 02, 318).

    Eine besondere Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierungen durch einen Festkredit, kombiniert mit einer bereits bestehenden oder neu abgeschlossenen Lebensversicherung, besteht daher nicht (BGH 29.04.2003, BKR 03, 636; Urteil 20.05.03, NJW 03, 2529; OLG Stuttgart WM 2000, 292; OLGR 02, 317; BKR 02, 828; OLGR 03, 69; OLG Frankfurt WM 02, 1275; OLG Dresden OLGR 02, 318 und VuR 03, 70).

  • BGH, 09.07.2019 - XI ZR 53/18

    Angabepflicht von Provisionskosten eines Darlehensvertrags; Erfordernis der

    Nur das OLG Dresden (Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00, WM 2003, 1802, 1808 unter 2. c) bb) hat ausdrücklich entschieden, dass im Fall eines "packing", in dem der Darlehensgeber für die Vermittlung des Darlehensvertrages eine Provision an den Kreditvermittler zahlt und diese Kosten dadurch an den Darlehensnehmer weiterreicht, dass er dem Darlehensvertrag einen höheren Zinssatz als den zugrunde legt, zu dem er zeitgleich nicht fremdvermittelte Kredite anbietet, die Provision gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1d VerbrKrG in der Fassung vom 27. April 1993 (künftig: aF) in der vom Verbraucher zu unterzeichnenden Vertragserklärung betragsmäßig angegeben werden muss.
  • OLG Dresden, 26.09.2003 - 8 U 872/03

    Fondsbeitritt; Immobilienfonds; Haustürsituation; Widerruf;

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (zu den 4 Fallgruppen einer ausnahmeweise bestehenden Aufklärungspflicht vgl. Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318 ff. = OLG-NL 2002, 265 ff., bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 12.03.2002, Az: XI ZR 248/01) bejaht werden, nämlich wenn die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäftes in Erscheinung tritt, wenn die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäftes hinaus geschaffen oder begünstigt hat, wenn eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotential und Ertragsfähigkeit muss die Bank nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hat (vgl. BGH, ZIP 2000, 1051, 1052; OLG Köln, WM 2001, 2139, 2142 ff.; Senat, OLG-Report Dresden 2002, 318, 319; 389, 390 und BKR 2003, 114, 120).

  • OLG Naumburg, 09.03.2006 - 2 U 115/05

    Widerruf eines Haustürgeschäfts betreffend den Erwerb eines Anteils an einer

    Die Spezialregelung der §§ 358, 491 Abs. 3 Nr. 1 BGB a.F. sperrt vielmehr den Rückgriff auf die Generalklausel des § 242 BGB (vgl. zu §§ 9 Abs. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG OLG Dresden WM 2003, 1802, 1809).

    Denn das Kreditinstitut durfte voraussetzen, dass die Beklagten wie jeder andere Anleger die für die Werthaltigkeit, Rentabilität und Durchführbarkeit des Vorhabens maßgeblichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten überprüft hatten (vgl. BGH WM 1990, 920 ; BGH WM 1991, 85 ; BGH WM 1992, 216 ; KG WM 2002, 493, 497; OLG Dresden WM 2003, 1802, 1807).

  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18

    Bürgschaftsverpflichtung bei Verdachtsanzeige wegen Eigenmittelmanipulationen

    Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2007 - 17 U 111/07 - Rdnr. 74; BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330; Palandt/ Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17

    Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines

    a) Aufsichtsrechtliche Ordnungsvorschriften wie § 18 KWG und die Regelungen in der MARisk 2007 der Bundesanstalt für Finanzaufsicht stellen keine Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar, sondern haben lediglich eine ordnungspolitische Funktion im Verhältnis zwischen den Kreditinstituten und dem Bundesaufsichtsamt (vgl. nur OLG Dresden, Urteil vom 6. Juni 2001 - 8 U 2694/00 - BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1988 - III ZR 14/88).
  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen

    § 18 KWG ist überdies kein Schutzgesetz zu Gunsten weiterer Darlehensnehmer oder sonstiger Dritter (OLG Dresden, NJOZ 2002, 1807; OLG Frankfurt, BKR 2011, 330; Palandt/ Sprau , BGB, 73. Aufl. 2014, § 823, Rn. 66).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht