Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 06.02.2012

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11   

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https://dejure.org/2013,6382
LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2013 - L 8 U 27/11 (https://dejure.org/2013,6382)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung gem § 2 Abs 2 S 1 iVm Abs 1 Nr 1 SGB 7 - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz - Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - "Wie-Beschäftigte" - Hilfe beim Verladen eines Pferdes - eigener Pferdeanhänger - Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit - fremdwirtschaftliche Handlungstendenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; SGB VII § 2 Abs. 2 S. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Wie-Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII; Abgrenzung zur unternehmerähnlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - L 2 U 223/09

    Abgrenzung Wie-Beschäftigter und unternehmerische Tätigkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Maßgeblich ist stets das Gesamtbild (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09, a.a.O.).

    Dabei kann die Benutzung eigenen Werkzeugs - worauf die Beklagte sich beruft - ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit sein (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09, a.a.O., Rn. 28).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Daraus kann aber nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass jemand tatsächlich als Selbstständiger handelt (BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 6/06 R, recherchiert bei juris, Rn. 23).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Durch § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII soll aus sozialpolitischen und rechtssystematischen Gründen der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], vgl. Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R = SozR 4-2700 § 2 Nr. 5; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 8 U 3/05 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10; Franke in: Becker u. a., Sozialgesetzbuch VII, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Aufl., § 2 Rn. 211).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Verfolgt eine Person mit einem Verhalten, das ansonsten einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnelt, in Wirklichkeit wesentlich eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern wie ein Unternehmer eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 5. Juli 2005 - B 2 U 22/04 R, recherchiert bei juris).
  • LG Köln, 02.12.2003 - 5 O 351/03

    Vorliegen eines verkehrswidrigen Zustandes bei Vorhandensein einer Aufkantung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Gleichzeitig übersandte er ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 5. Mai 2004 (5 O 351/03), mit welchem die Klage der Klägerin gegen den Eigentümer des Reithofes, der bei dem Verbringen des Pferdes in den Anhänger geholfen hatte, zurückgewiesen worden war.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2006 - L 2 U 57/04

    Abgrenzung zwischen eigen- und fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung beim

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - L 17 U 52/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, Voraussetzungen für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, die vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 5. März 2002 - B 2 U 9/01 R -, recherchiert bei juris), eine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. April 2008 - L 17 U 52/07 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2006 - L 2 U 57/04 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - L 8 U 71/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11
    Vielmehr ist darauf abzustellen, ob sie vorwiegend im eigenen Interesse vorgenommen wird, dann liegt keine versicherte Tätigkeit vor, oder ob das Interesse dahin geht, fremden Interessen zu dienen, dann ist diese Tätigkeit versichert (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteile vom 10. November 2009 - L 8 U 71/08 - und vom 20. Juni 2012 - L 8 U 55/10 und L 8 U 38/11 -).
  • LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 16

    Die selbstständige Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel bzw. das Eigentum hieran spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.02.2011, L 4 U 164/12, juris, Rn. 28), wenn auch hieraus allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

    Der Kläger konnte also für seinen Arbeitserfolg alleine geradestehen (vgl. dazu LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 30).

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 128/11

    Versicherungsschutz eines Jagdgastes in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Auch die Tatsache, dass der Kläger Eigentümer des Werkzeuges, d.h. des Gewehrs war, welches er zum Erlegen des Wildschweines benötigt hätte, spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urteil vom 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2011, L 4 U 164/10, juris, Rn. 28), wenn auch aus der selbständigen Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.08.2019 - L 8 U 51/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die erforderliche Abgrenzung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats im Einzelnen nach Kriterien, die im Senatsurteil vom 20. März 2013 - L 8 U 27/11 - juris Rn. 30 wie folgt niedergelegt sind:.
  • SG Karlsruhe, 16.09.2014 - S 4 U 792/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 9 SGB

    Denn es habe keine fremdwirtschaftliche Handlungstendenz gegeben, sondern lediglich die persönliche Beziehung zu der ehrenamtlichen Pferdeführerin, die den Kontakt zu dem Verein vermittelt habe (mit Hinweis auf Schleswig-Holst. LSG vom 20.06.2012 -L 8 U 39/11 und vom 20.03.2013 -L 8 U 27/11.).
  • SG Düsseldorf, 30.05.2023 - S 6 U 284/20

    Renovierung im Haus des Schwiegervaters kein Arbeitsunfall

    Vielmehr kommt der mit dem - objektiv arbeitnehmerähnlichen - Verhalten verbundenen Handlungstendenz, welche vom bloßen Motiv für das Tätigwerden zu unterscheiden ist, ausschlaggebende Bedeutung zu ( BSG, Urteil - B 2 U 8/01 R - vom 05.03.2002 und Urteil - B 2 U 22/04 R - vom 05.07.2005 ; vgl. auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil - L 8 U 27/11 - vom 20.03.2013 ; zum Ganzen siehe auch Krasney, Die "Wie-Beschäftigten" nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, NZS 1999, S. 577 bis 584 ).
  • SG Schleswig, 13.06.2013 - S 7 U 98/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Wie das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in einem ähnlich gelagerten Verfahren festgestellt hat, soll durch § 2 Absatz 2 Satz 1 SGB VII der Versicherungsschutz auf Tätigkeiten erstreckt werden, die zwar nicht sämtliche Merkmale eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer abhängigen Beschäftigung ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen ( LSG, Urteil vom 20. März 2013, L 8 U 27/11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,60119
OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 (https://dejure.org/2012,60119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.11.1979 - II ZR 145/78

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Leistung einer Kommanditeinlage -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt es dem in Anspruch genommenen Gesellschafter darzulegen und zu beweisen, dass der von den Liquidatoren eingeforderte Betrag für die Zwecke der Abwicklung der Gesellschaft nicht benötigt wird (BGH, Urteil vom 03.07.1978, II ZR 54/77, NJW 1978, 2154; Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).

    Der Liquidator hat allerdings die Verhältnisse der Gesellschaft im Rahmen einer sekundären Darlegungslast darzulegen (BGH, Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).

  • BGH, 04.07.2005 - II ZR 354/03

    Zulässigkeit von nachträglichen Beitragserhöhungen in einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Denn der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft ist objektiv auszulegen (BGH, Urt. vom 4.7.2005 - Az. II ZR 354/03 - NJW-RR 2005, S. 1347).

    Die Formulierung in § 11 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages ("Buchung auf Darlehenskonto") muss auch nicht die inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die der BGH an gesellschaftsvertragliche Bestimmungen knüpft, die Beitragserhöhungen vorsehen (wie Angaben zur Obergrenze oder sonstige Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen, z.B. NJW-RR 2005, S. 1347).

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Insoweit unterscheidet sich der Text der Beitrittserklärung entscheidend von demjenigen, der der Entscheidung des BGH vom 27.11.2000 (II ZR 218/00) zugrunde lag, wo der Beitretende ausdrücklich den Emissionsprospekt als verbindlich anerkannt hatte.

    Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof davon aus, dass die §§ 305 ff. BGB wegen der in § 310 Abs. 4 BGB enthaltenen Regelung auf Gesellschaftsverträge keine Anwendung finden, dass jedoch solche Vertragsbedingungen, die - wie im vorliegenden Fall - für eine Vielzahl von Gesellschaftsbeteiligungen vorformuliert sind, der objektiven Auslegung und dadurch der Inhaltskontrolle ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2000 - II ZR 218/00 - NJW 2001, 1270).

  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 28/11

    Rückzahlungsansprüche aus einer Kommanditbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Soweit die Beklagte hinsichtlich der Gesellschafterbeschlüsse Gegenteiliges vorträgt, bezieht sich dies ersichtlich auf ihre ebenfalls gezeichnete Beteiligung an dem Schiffsfonds X2, die Gegenstand eines ebenfalls vor dem Senat anhängigen Rechtsstreits ist (8 U 28/11 = 3 O 552/09 Landgericht Dortmund).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Nach der Rechtsprechung des BGH obliegt es dem in Anspruch genommenen Gesellschafter darzulegen und zu beweisen, dass der von den Liquidatoren eingeforderte Betrag für die Zwecke der Abwicklung der Gesellschaft nicht benötigt wird (BGH, Urteil vom 03.07.1978, II ZR 54/77, NJW 1978, 2154; Urteil vom 05.11.1979, II ZR 145/78, NJW 1980, 1522).
  • BGH, 30.04.1979 - II ZR 57/78

    Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Publikumsgesellschaft - Verpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Dem entspricht es, dass für Gesellschaftsverträge von Publikumsgesellschaften auch der Grundsatz gilt, wonach unklare und/oder überraschende Klauseln, die ungewöhnliche Belastungen für die Kommanditisten mit sich bringen, restriktiv ausgelegt werden müssen (Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/ Henze, HGB, 2. Auflage, B Rdn. 21; BGH, Urt. vom 30.4.1979, Az. II ZR 57/78, NJW 1979, S. 2102).
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 U 133/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • BFH, 16.10.2008 - IV R 98/06

    Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Zusätzliche Einlage bei negativer

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11
    Aus der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BFH vom 16.10.2008 (Az. IV R 98/06, DStR 2009, S. 212) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65

    Doppelmangel in der Bereicherungskette

  • OLG Frankfurt, 20.01.2020 - 12 U 52/17

    Schadenersatz für den Einsatz von Brustimplantaten aus Industriesilikon statt

    Deshalb besteht keine Divergenz zu dem Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11.09.2018 (Az.: 8 U 27/11 - korrektes Az.: 8 U 27/17 - die Red.), mit dem das dortige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt worden ist mit der - vom 8. Zivilsenat tendenziell bejahten - Frage, ob die räumliche Beschränkung des Versicherungsschutzes auf in Frankreich und den französischen überseeischen Gebieten eingetretene Schadensfälle eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit i. S. von Art. 18f AEUV darstellt.
  • LG Dortmund, 25.08.2016 - 19 O 66/16

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Beteiligung an einem

    f) Nicht entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Beklagte im Zuge einer Anlageberatung oder -vermittlung fehlerhaft beraten wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 06. Februar 2012 - 8 U 27/11 -, juris, Rn. 53 und 54; vom BGH in der Entscheidung Versäumnisurteil vom 01. Juli 2014 - II ZR 73/12 -, juris, insoweit nicht beanstandet).
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