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   OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01 - 62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1742
OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01 - 62 (https://dejure.org/2006,1742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2006 - 8 U 274/01 - 62 (https://dejure.org/2006,1742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 (https://dejure.org/2006,1742)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungspflicht des Unternehmers für eine ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers liegende Unvollkommenheit des Werkes; Fehlerhaftigkeit einer nicht DIN-gerechten Außenwandabdichtung; Fehlerhaftigkeit von Drainagearbeiten; Mangelfolgeschäden als ...

  • Judicialis

    BGB § 633 a.F.; ; ZPO § 287

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 (a.F.)
    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbesserungspflicht umfasst nicht Schäden an anderen Bauteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlamperei bei der Bauüberwachung - Architekt ist für Pfusch bei der Isolierung allein verantwortlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenleistung zur Nachbesserung oder Mangelfolgeschaden? (IBR 2007, 307)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anscheinsbeweis und Mitverschulden bei mangelhafter Bauüberwachung (IBR 2007, 314)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 491
  • MDR 2009, 544
  • BauR 2007, 1918
  • BauR 2007, 929
  • BauR 2008, 1000
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (77)

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
    Hinsichtlich der "Innenschäden" (vgl. Seite 14 des Beweissicherungsgutachtens, Bl. 78) scheitert eine Inanspruchnahme der Klägerin gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F., wie der Senat bereits in der mündlichen Verhandlung dargelegt hat, schon aus Rechtsgründen: Es handelt sich hierbei ersichtlich um Mangelfolgeschäden, die zwar unter § 635 BGB a.F. fallen (vgl. BGHZ 58, 85; 61, 203; NJW 1981, 2182), nicht jedoch Gegenstand eines Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsanspruchs nach § 633 BGB a.F. sein können (vgl. BGHZ 96, 221).

    Wenn sich die sich aus dieser Vorschrift ergebende Nachbesserungspflicht auch auf Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie die Beseitigung der Nachbesserungsspuren erstreckt, so umfasst sie doch nicht Schäden an anderen Bauteilen oder sonstigem Eigentum des Auftraggebers, die lediglich auf Mängeln der Leistung beruhen; diese können nur Gegenstand eines verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruches sein (BGHZ 96, 221/225).

    Soweit sich die Nachbesserungspflicht der Klägerin, wie ausgeführt, auch auf Vorbereitungs- und Nebenarbeiten sowie die Beseitigung der Nachbesserungsspuren erstreckt (vgl. BGHZ 96, 221), gehört hierzu entgegen der Ansicht der Klägerin auch der Bodenaustausch.

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
    Diese Planungsfehler waren zumindest mit ursächlich für die streitgegenständlichen Mängel und Schäden und führen deshalb zur vollen Haftung der Architekten gegenüber dem Auftraggeber (vgl. BGH BGH-Report 2002, 1030/1031).

    Für eine entsprechende Pflichtverletzung der Architekten sprach danach der erste Anschein (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1649; BGH-Report 2002, 1030/1031; Urteil vom 16.04.1973, zitiert bei Löffelmann/Fleischmann, ArchR, 4. Aufl., Rn. 566).

    Zur Beweislast der Widerbeklagten zu 2) und 3) gehörte darüber hinaus, das nach § 282 BGB a.F. vermutete Verschulden der Architekten für Bauaufsichtsmängel auszuräumen (vgl. BGH NZBau 2002, 574).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00

    Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
    Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).

    Andererseits hatte die Schwere des Planungsfehlers dessen leichtere Erkennbarkeit für die Klägerin zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 ff.).

    Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).

  • OLG Hamm, 27.04.2021 - 24 U 198/20

    Unzulässiges Teilurteil; Bauhandwerkersicherung; Verbraucherbauvertrag

    Ein Teilurteil ist zwar auch dann zulässig, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht, aber diese Gefahr weder dadurch geschaffen noch verstärkt wird, das über den Hauptantrag eine Entscheidung im Wege des Teilurteils getroffen wird (vgl. Senat, Urteil vom 03. Dezember 2020 - I-24 U 14/20 - NJW-RR 2021, 268; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. September 2018 - 6 U 84/17 - WRP 2019, 117; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 02.06.2010 - 14 U 205/03

    Mithaftung des Bauherrn für Versäumnisse des Architekten bei der Bauaufsicht;

    Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten spricht dann der erste Anschein (vgl. BGH, BauR 2004, 1445 [BGH 06.05.2004 - IX ZR 211/00] - juris-Rdnr. 11; OLG Saarbrücken, BauR 2007, 1918 - juris-Rdnr. 150 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.03.2013 - 16 U 123/12

    Pflichten des bauüberwachenden Architekten

    Für eine entsprechende Pflichtverletzung des Architekten kann dann der erste Anschein sprechen (vgl. BGH BauR 2004, 1445 - juris-Rn. 11; OLG Saarbrücken, BauR 2007, 1918 - juris-Rn. 150 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20

    Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen

    Im Übrigen ist beachtlich, dass auch bei unterstellter getrennter gerichtlicher Inanspruchnahme der Beklagten es zulässiger Weise zu denkbaren unterschiedlichen Ergebnissen hätte kommen können (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Dieser schuldet grundsätzlich eine Planung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Teilurteil vom 11. Dezember 2006 - 8 U 274/01 - 62 - BauR 2007, 1918 ff.).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2022 - 12 U 169/21

    "Symptomtheorie" gilt auch im Architektenrecht!

    Damit stellt sich eine Schadensvergrößerung letztlich als Folge der Untätigkeit oder gar des Verzuges des Schädigers dar, dessen Risiko es ist, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, wie es umgekehrt zulasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (OLG Saarbrücken, NJOZ 2007, 845, beck-online).
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