Rechtsprechung
OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Kfz-Diebstahl und Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
- versicherungsrechtsiegen.de
Fahrzeugdiebstahl - Beweislast Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kfz-Diebstahl und die Beweislast des Versicherungsnehmers
- haerlein.de (Kurzinformation)
Versicherungsrecht - Zum Nachweis des Fahrzeugdiebstahls gegenüber dem Kaskoversicherer
Papierfundstellen
- NZV 2013, 440
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96
Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Sind die Tatsachen für das äußere Bild streitig, also das Abstellen und/oder das spätere Nichtwiederauffinden des Fahrzeugs, und hat der Versicherungsnehmer dafür (Zeugen-)Beweis angeboten, muss dieser Beweis erhoben werden, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst unglaubwürdig ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1988).Fehlt es nach Überzeugung des Gerichts aber an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, gilt die Redlichkeitsvermutung nicht mehr (vgl. BGH, NJW 1996, 1348, 1349; NJW 1997, 1988).
- BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Hat der Versicherer konkrete Tatsachen nachgewiesen oder sind solche unstreitig, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen, braucht der Versicherer nicht zu leisten, wenn nicht der Versicherungsnehmer nunmehr den vollen Beweis für den Diebstahl erbringt (BGH, VersR 1993, 571). - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Dieses äußere Bild eines Diebstahls ist im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später nicht mehr vorfindet (vgl. nur BGHZ 130, 1, 3 = NJW 1995, 2169).
- BGH, 24.11.2009 - VII ZR 31/09
Vorbehalt des Bestreitens für das Berufungsverfahren durch Unstreitigstellung …
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Tun sie es dennoch, stellt dies eine Nachlässigkeit dar, welche die Berücksichtigung dieses Vorbringens im Berufungsverfahren ausschließt (BGH, NJW 2010, 376). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Fehlt es nach Überzeugung des Gerichts aber an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers, gilt die Redlichkeitsvermutung nicht mehr (vgl. BGH, NJW 1996, 1348, 1349; NJW 1997, 1988). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Dem kann eine Verletzung von Denkgesetzen, von allgemein anerkannten Erfahrungssätzen, das Verkennen der Beweislast oder das Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags zugrunde liegen (vgl. BGH, NJW 2005, 1583). - BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Erst wenn und soweit der Tatrichter sich davon überzeugt hat, dass die Aussage eines Zeugen glaubhaft und der Zeuge persönlich glaubwürdig ist, darf er die von dem Zeugen bekundeten Tatsachen seinem Urteil zugrunde legen (BGH, NJW 1991, 3284, 3285). - BVerfG, 01.09.1995 - 1 BvR 632/94
Anspruch auf rechtliches Gehör - Anwendbarkeit der §§ 377 ff. HGB bei …
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Auch musste das Landgericht im Hinblick darauf, dass die beiden Zeugen als solche in Betracht kamen, weder Nachfrage halten noch Hinweise an die anwaltlich vertretene Klägerin erteilen (s. a. BVerfG, NJW-RR 1996, 253, 254 m. w. N.). - Drs-Bund, 04.07.2000 - BT-Drs 14/3750
Auszug aus OLG Celle, 30.05.2013 - 8 U 275/12
Bei dieser Prüfung dürfen die Anforderungen zwar nicht überspannt werden, jedoch ist der Zweck der Bestimmung des § 531 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigen, dass der entscheidungsrelevante Sach- und Streitstoff bereits in erster Instanz vollständig unterbreitet werden soll (BT-Drucks. 14/3750, S. 72 f., 14/4722, S. 101 f.).
- OLG Celle, 16.04.2015 - 8 U 227/14
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verdacht …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadenfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (ebenda; Senat, 8 U 275/12, NZV 2013, 440). - OLG Celle, 13.03.2015 - 8 U 227/14
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen aus der …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rechtsverkehr - namentlich in Versicherungsangelegenheiten - zur Durchsetzung seiner Vermögensinteressen wiederholt unrichtige Angaben gemacht hat oder bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung des Schadenfalles ein solches Verhalten an den Tag legt (ebenda; Senat, 8 U 275/12, NZV 2013, 440).