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   OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01   

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https://dejure.org/2003,8001
OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2003 - 8 U 276/01 (https://dejure.org/2003,8001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen in ein insolventes Unternehmen investierter Beträge; Haftung des Steuerberaters gegenüber geschädigten Investoren bei Unrichtigkeit eines vorläufigen Jahresabschlusses ; Schutzwirkung des Steuerberatervertrages zu Gunsten Dritter; Konkrete ...

  • Judicialis

    BGB § 826; ; HGB § ... 267 Abs. 1; ; HGB § 264 Abs. 1 Satz 3; ; HGB §§ 316 ff.; ; HGB § 317; ; HGB § 321; ; HGB § 322; ; HGB § 323; ; KWG § 18; ; ZPO § 97; ; ZPO § 91; ; ZPO § 100; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Steuerberaters für einen im Auftrag des Mandanten erstellten vorläufigen Jahresabschluss gegenüber Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1988 - IX ZR 12/88

    Begriff der Einziehung; Verzicht auf die Rücknahme einer hinterlegten Geldsumme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    In der Entscheidung BGH WM 89, 375 hatte der beklagte Steuerberater für ein Unternehmen mehrere Jahresabschlüsse gefertigt und jeweils den Vermerk angefügt: .

    Knüpft aber, wie der BGH in der schon dargestellten Entscheidung WM 89, 375 ff. ausführlich begründet hat, die persönliche und gegenständliche Haftung aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte regelmäßig gerade an den Inhalt und Wortlaut des erteilten Testats des Steuerberaters an, konnten und durften die Kläger aus der "Bescheinigung" des Beklagten Ziff. 2 gerade keine Schlüsse über den Zustand der Buchhaltung, deren Vollständigkeit und Aussagekraft und deren Überprüfung durch den Beklagten Ziff. 2 ziehen, die darüber hinaus gingen, dass der Beklagten Ziff. 2 einzelne Unterlagen, deren Umfang die Kläger nicht wissen konnten, ausgewertet hatte.

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 245/96

    Schutzwirkung eines Prüfungsvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Hier sind gesetzlich klare Prüfungskriterien aufgestellt (§§ 317, 321 HGB) und es werden an den Bestätigungsvermerk (das Testat) die Anforderungen des § 322 HGB gestellt, die Verantwortlichkeiten der Abschlussprüfer im Sinne des § 323 HGB auslösen (vgl. hierzu z.B. BGHZ 138, 257 ff. ).

    bb) Allerdings hat sich der BGH in der genannten Entscheidung BGHZ 138, 257, 260 ff. über den eigentlichen Bereich des § 323 HGB hinaus auch mit Schutzpflichten aus einem Vertrag mit einem Dritten bei Gutachten u.a. von öffentlich bestellten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern befasst, von denen gegenüber einem Dritten Gebrauch gemacht wird und hat diese Kriterien auf Abschlussprüfer übertragen.

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 15/92

    Anspruch auf Ersatz eines auf Grund einer günstig lautenden, aber unzutreffend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    In der Entscheidung BGH NJW-RR 93, 944 hatte die Hausbank eines Unternehmers die Vorlage einer von den beklagten Steuerberatern erstellten Unternehmensbilanz als Voraussetzung weiterer Kreditgewährung verlangt und die Ehefrau des Unternehmers im Vertrauen auf die - unzutreffende - Bilanz dem Unternehmen ein Darlehen und eine Sicherheit zur Verfügung gestellt.
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Im Fall BGH NJW 97, 1235 hatte der beklagte Steuerberater im Auftrag eines Unternehmens dessen steuerliche Angelegenheiten besorgt und einen Jahresabschluss erstellt, der folgenden "Bescheinigungsvermerk" trug: .
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    So hatte der BGH (NJW 87, 1758 ff.) im Bereich der Tätigkeit von Steuerberatern einen Zwischenabschluss des Steuerberaters für einen Kreditgeber zu beurteilen, dessen beigefügtes Testat lautete:.
  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2003 - 8 U 276/01
    Der BGH (NJW 2001, 2163) hat dem den Anteilsverkauf bzw. die -übernahme anbahnenden Verkäufer erhöhte Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten auferlegt.
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