Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.08.2008

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   OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06 - 74   

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OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06 - 74 (https://dejure.org/2007,7999)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.08.2007 - 8 U 295/06 - 74 (https://dejure.org/2007,7999)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. August 2007 - 8 U 295/06 - 74 (https://dejure.org/2007,7999)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Internationale Zuständigkeit: Anforderungen an den Sachvortrag des Klägers zur Begründung der Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristwahrung im Rahmen der Einlegung eines Rechtsmittels bei fristgerechter Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht; Auswirkungen der Nichtstellung eines ausdrücklichen Sachantrags in der Berufungsinstanz; Fehlerhafte Entscheidung über die Feststellung der ...

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1, allgemeine Grundsätze Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Auslegung der Begriffe Kaufvertrag und Dienstleistungsvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVVO Art. 2, Art. 5
    Begründung der internationalen Zuständigkeit aufgrund schlüssigem klägerischen Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Koblenz, 08.09.2000 - 11 U 288/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Dabei ist der Begriff "Dienstleistung" weit auszulegen (vgl. BGH NJW 2006, 1806) und hängt es regelmäßig von der Vertragsausgestaltung im Einzelfall ab, ob die Vorschrift einschlägig ist (vgl. OLG Koblenz VuR 2001, 257), wobei es bei gemischten Verträgen auf den Schwerpunkt ankommt (vgl. OLG Köln RIW 2005, 778).
  • OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Vertrag zwischen Zulieferfirmen über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Dabei ist der Begriff "Dienstleistung" weit auszulegen (vgl. BGH NJW 2006, 1806) und hängt es regelmäßig von der Vertragsausgestaltung im Einzelfall ab, ob die Vorschrift einschlägig ist (vgl. OLG Koblenz VuR 2001, 257), wobei es bei gemischten Verträgen auf den Schwerpunkt ankommt (vgl. OLG Köln RIW 2005, 778).
  • BGH, 31.05.1995 - XII ZR 196/94

    Beschwer des Berufungsführers bei für richtig gehaltener Entscheidung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Ergeben sich nämlich aus dem Berufungsvorbringen, wie hier, keine Anhaltspunkte dafür, dass der Berufungsführer die Aufhebung und Zurückverweisung letztlich um ihrer selbst willen erstrebt, ist davon auszugehen, dass es ihm im Ergebnis um die Weiterverfolgung seines bisherigen Sachbegehrens geht; in einem solchen Fall schadet es nicht, wenn ein ausdrücklicher Sachantrag unterbleibt (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1154/1155; Saarländisches OLG OLG-Report Saarbrücken 2000, 46/47).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Vorliegend kommt hinzu, dass der vertragliche Aufgabenkatalog "doppelrelevant" sowohl für die internationale Zuständigkeit als auch für die Vergütungshöhe (Abzug für ersparte Aufwendungen) ist, bei welcher Konstellation die Tatsachen ohnehin erst anlässlich der Begründetheitsprüfung festgestellt werden (zur Doppelrelevanz von Tatsachen vgl. BGH NJW 1994, 1414; NJW 1996, 1411; LG Tübingen NJW 2005, 1513), und dass darüber hinaus auch das mietrechtliche wie das kaufrechtliche Element des Pferdeeinstellungsvertrages die engste Verknüpfung zum Standort aufweisen.
  • LG Tübingen, 30.03.2005 - 5 O 45/03

    Widerruf von Verbraucherverträgen: Widerruflichkeit eines in der Türkei von einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Vorliegend kommt hinzu, dass der vertragliche Aufgabenkatalog "doppelrelevant" sowohl für die internationale Zuständigkeit als auch für die Vergütungshöhe (Abzug für ersparte Aufwendungen) ist, bei welcher Konstellation die Tatsachen ohnehin erst anlässlich der Begründetheitsprüfung festgestellt werden (zur Doppelrelevanz von Tatsachen vgl. BGH NJW 1994, 1414; NJW 1996, 1411; LG Tübingen NJW 2005, 1513), und dass darüber hinaus auch das mietrechtliche wie das kaufrechtliche Element des Pferdeeinstellungsvertrages die engste Verknüpfung zum Standort aufweisen.
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 75/03

    Pflichten eines unzuständigen, mit der Sache bislang nicht befassten Gerichts bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Insbesondere ist es unschädlich, dass die Berufungsschrift - unter Missachtung der Vorschrift des § 119 Abs. 1 Nr. 1b) GVG - an das Landgericht Saarbrücken adressiert war und bei diesem eingegangen ist (vgl. Eingangsstempel vom 22. Mai 2006, Bl. 127 d.A.), da eine fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang erfolgt ist (vgl. Eingangsstempel des OLG vom 23. Mai 2006, Bl. 127 d.A.), wie es dem mutmaßlichen Willen des Klägers bzw. seines Prozessbevollmächtigten entsprach (vgl. BGH MDR 2004, 1311; NJW 1981, 1673/1674).
  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Dabei ist der Begriff "Dienstleistung" weit auszulegen (vgl. BGH NJW 2006, 1806) und hängt es regelmäßig von der Vertragsausgestaltung im Einzelfall ab, ob die Vorschrift einschlägig ist (vgl. OLG Koblenz VuR 2001, 257), wobei es bei gemischten Verträgen auf den Schwerpunkt ankommt (vgl. OLG Köln RIW 2005, 778).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Denn davon ausgehend, dass die EuGVVO - wie schon zuvor das EuGVÜ - bezweckt, den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann, und infolgedessen das nationale Gericht in die Lage versetzen will, anhand der Normen des Übereinkommens ohne Schwierigkeiten über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. EuGH JZ 1998, 896 ff.), genügt für die Begründung der internationalen Zuständigkeit schon ein schlüssiger Sachvortrag des Klägers (vgl. BGH NJW 2001, 1936/1937; GRUR 2005, 431/432; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., Rn. 1 zu Art. 2 EuGVVO); dies gilt selbst dann, wenn bereits das Zustandekommen des Vertrages, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zwischen den Parteien streitig ist (vgl. EuGH, a.a.O., S. 897).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Denn davon ausgehend, dass die EuGVVO - wie schon zuvor das EuGVÜ - bezweckt, den Rechtsschutz für die in der Gemeinschaft niedergelassenen Personen dadurch zu verbessern, dass ein Kläger ohne Schwierigkeiten festzustellen vermag, welches Gericht er anrufen kann, und einem verständigen Beklagten erkennbar wird, vor welchem Gericht er verklagt werden kann, und infolgedessen das nationale Gericht in die Lage versetzen will, anhand der Normen des Übereinkommens ohne Schwierigkeiten über seine eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne in eine Sachprüfung eintreten zu müssen (vgl. EuGH JZ 1998, 896 ff.), genügt für die Begründung der internationalen Zuständigkeit schon ein schlüssiger Sachvortrag des Klägers (vgl. BGH NJW 2001, 1936/1937; GRUR 2005, 431/432; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., Rn. 1 zu Art. 2 EuGVVO); dies gilt selbst dann, wenn bereits das Zustandekommen des Vertrages, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird, zwischen den Parteien streitig ist (vgl. EuGH, a.a.O., S. 897).
  • LG Ulm, 19.04.2004 - 1 S 184/03
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.08.2007 - 8 U 295/06
    Dass es sich bei dem streitgegenständlichen Pferdeeinstellungsvertrag - dessen generelle Rechtsnatur offen bleiben kann (vgl. einerseits LG Ulm NJW-RR 2004, 854, andererseits LG Hamburg ZMR 1979, 246) - in seiner konkreten Ausgestaltung schwerpunktmäßig um einen solchen "Dienstleistungsvertrag" handelt - und damit zugleich eine ausschließliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts nach Art. 22 Nr. 1 EuGVVO (Miete) nicht in Betracht kommt -, hat der Kläger aber substantiiert und schlüssig vorgetragen, soweit nach seiner Darstellung Füttern, Tränken, Ausmisten pp.
  • BGH, 07.12.2000 - VII ZR 404/99

    Rechtswahl und Erfüllungsort beim Architektenvertrag

  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

  • OLG Saarbrücken, 25.08.1999 - 1 U 1004/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Schleswig, 07.07.2016 - 5 U 84/15

    Griechische Staatsanleihen - Griechenland genießt umfassend staatliche Immunität

    Für die Begründung der Zuständigkeit genügt nach herrschender Meinung die schlüssige Behauptung der klagenden Partei, die Voraussetzungen für den Zuständigkeitstatbestand lägen vor (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - VII ZR 404/99, juris Rn. 21 mwN; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. August 2007 - 8 U 295/06, juris Rn. 19).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 1 U 574/09

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch auf

    Nach herrschender Meinung (BGH, Urteil vom 7.12.2000 - VII ZR 404/99, zitiert nach Juris, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2.8.2007 - 8 U 295/06 zitiert nach Juris; Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, 29. Auflage, Art. 2 EuGVVO, Rn. 1; Geimer, a.a.O., Rn. 1494) genügt für die Begründung der Zuständigkeit die schlüssige Behauptung des Klägers, die Voraussetzungen für den Zuständigkeitstatbestand lägen vor.

    Der Begriff der Dienstleistung ist ebenfalls gemeinschaftsrechtlich autonom zu bestimmen, um eine einheitliche Anwendung der Verordnung zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 2.3.2006 - IX ZR 15/05; OLG Köln, Urteil vom 16.12.2008 - 9 U 47/07; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2.8.2007 - 8 U 295/06, alle zitiert nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 24 U 58/13

    Auch Werkleistungen und Geschäftsbesorgungen sind Dienstleistungen!

    Bei gemischten Verträgen kommt es darauf an, ob die Dienstleistung dem Vertragsverhältnis das Gepräge gibt, also welche die vertragscharakteristische Leistung des Vertrages ist und ihren Schwerpunkt bildet (Geimer in Geimer/Schütze, Kommentar zum Europäisches Zivilverfahrensrecht, A.1 Art. 5 Rdnr. 91; Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage, Art. 5 EuGVVO Rdnr. 26; OLG Köln, Urteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04 - RIW 2005, 778; OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 295/06 - OLGR Saarbrücken 2007, 796/797).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06   

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OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06 (https://dejure.org/2008,78835)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.08.2008 - 8 U 295/06 (https://dejure.org/2008,78835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Keine Auszahlungsverweigerung von Schuldverschreibungen wegen Staatsnotstands

  • Wolters Kluwer

    Keine Auszahlungsverweigerung von Schuldverschreibungen wegen Staatsnotstands

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Gründe der in vorangegangenen Parallelverfahren gegen die Beklagte ergangenen Senatsentscheidungen verwiesen (vgl. u. a. Senat NJW 2006, 2931).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2008 - 8 U 247/06

    Voraussetzung der Inverzugsetzung beim Annahmeverzug; Annahmeverzug durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06
    Der Senat hat das schon in einem früheren parallel gelagerten Verfahren gegen die Beklagte so gesehen (Entscheidung vom 15. Januar 2008 - Az.: 8 U 247/06 = BB 2008, 509).
  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06
    Dennoch hätte der Kläger mit einem Antrag, auch insoweit den Annahmeverzug festzustellen, keinen Erfolg haben können, weil er sich der Berufung der Beklagten nicht angeschlossen und auch selbst keine Berufung eingelegt hat (vgl. BGH MDR 2003, 1054; Baumbach/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Rn 2 zu § 533 ZPO).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 8 U 295/06
    Das Angebot liegt in dem auf Zug - um - Zug Leistung gerichteten Klageantrag vom 4.10.2006, den der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 6.10.2006 gestellt hat (Bl. 239 d. A. - vgl. BGH NJW 1997, 581, 582).
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