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   OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93   

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https://dejure.org/1994,2697
OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93 (https://dejure.org/1994,2697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.01.1994 - 8 U 2961/93 (https://dejure.org/1994,2697)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 8 U 2961/93 (https://dejure.org/1994,2697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz von der Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Pkw; Auffahrt auf das zuvor von einem Pkw angefahrene und auf der Fahrbahn liegende Reh; Verwirklichung einer typischen Tiergefahr (Wildschaden)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I d
    Ausweichen vor einem auf der Fahrbahn liegenden getöteten Reh

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 I d
    Versicherungsschutz bei Zusammenstoß eines Kfz mit einem auf der Fahrbahn liegenden, toten Reh

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Reh

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wildschadenklausel einer Teilkaskoversicherung: Bei Zusammenstoß mit wenige Augenblicke zuvor getötetem Reh besteht Anspruch auf Versicherungsschutz - Beschränkung des Versicherungsschutzes auf Kollision mit in Bewegung befindlichem Haarwild nicht sachgerecht

Verfahrensgang

  • LG Ansbach - 2 O 244/93
  • OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2903 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 537
  • NZV 1994, 232
  • VersR 1994, 929
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1979 - I ZR 96/77

    Unzulässige Werbung eines Möbeleinzelhändlers - Werbung mit zehn Häusern für den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93
    Das ist dann der Fall, wenn schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (vgl. BGH NJW 80, 886; 92, 3236).
  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 31/82

    Erstreckung des Krankenversicherungsschutzes auf die Kosten einer Kurbehandlung -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93
    Von dem Wortlaut ist aber bei der Auslegung der AKB zunächst auszugehen und bei der Anwendung der Auslegungsvorschriften der §§ 157, 133 BGB darauf abzustellen, was der Wortsinn der jeweiligen Formulierung in Bezug auf das Verständnis der Allgemeinheit erfordert und nicht auf die fachtechnische Bedeutung des auszulegenden Begriffs (vgl. Theada: Die Wildschadensklausel in der Teilkaskoversicherung, VersR 74, 214; BGH VersR 83, 850).
  • OLG München, 31.01.1986 - 10 U 4630/85

    Wildschadenklausel; Haarwild; Versicherungsschutz; Hindernis; Fahrbahn;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93
    Allerdings hat das OLG München angenommen (VersR 86, 863), daß der Zusammenstoß eines Kraftfahrzeugs mit einem auf der Fahrbahn liegenden Tierkadaver unter bestimmten Voraussetzungen nicht gemäß § 12 AKB als Wildschaden versichert sei; nämlich dann nicht, wenn "einerseits ein überfahrenes Tier zu einem unbeweglichen Hindernis geworden ist und andererseits dieser Zustand schon so lange angedauert hat, daß vorausgehende Tierbewegungen keinen Einfluß mehr auf das Verhalten der beteiligten Verkehrsteilnehmer haben konnten".
  • OLG Düsseldorf, 18.12.1984 - 4 U 110/84

    Beweislast; Unfallursächlichkeit; Haarwild; Fahrzeugschaden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.1994 - 8 U 2961/93
    Auch das OLG Düsseldorf (VersR 85, 851) hatte keine Bedenken, das Überfahren eines auf der Fahrbahn liegenden toten Hasen als Zusammenstoß eines Pkw mit Haarwild im Sinne von § 12 AKB gelten zu lassen.
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2003 - 5 U 389/02

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflicht des Anwalts bei Fristensachen -

    Sie erfasst auch das von Haarwild für den Straßenverkehr ausgehende Risiko jedenfalls dann nicht hinreichend, wenn - wie hier - im Rahmen eines einheitlichen Geschehens das Haarwild in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang von mehreren Fahrzeugen erfasst und überrollt wird und es vom Zufall abhängt, ob das Wild bereits von dem ersten oder von nachfolgenden Fahrzeugen getötet wird (so auch OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 537; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 26. Aufl., § 12 AKB Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 106/01

    Ersatzpflicht aus Teilkaskoversicherung bei Zusammenstoß eines Fahrzeugs mit

    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH VersR 1991, 459, 460; Senat VersR 1994, 592; OLG Nürnberg VersR 1994, 929; OLG Köln NVersZ 2001, 322) nur der Fall, wenn und soweit ein Zusammenstoß mit dem Tier, also eine Berührung des Tieres, den Verkehrsunfall und die Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges bewirkt hat, nicht aber schon dann, wenn der Fahrer, um einen Zusammenstoß mit dem Tier zu vermeiden, diesem auszuweichen versucht, das Fahrzeug ins Schleudern gerät und von der Fahrbahn abkommt und dadurch beschädigt oder zerstört wird.
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