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   OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1   

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https://dejure.org/2010,4380
OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1 (https://dejure.org/2010,4380)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1 (https://dejure.org/2010,4380)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - 1 (https://dejure.org/2010,4380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers gegenüber Arbeitnehmern eines beauftragten Werkunternehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers gegenüber Arbeitnehmern eines beauftragten Werkunternehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generalunternehmer muss Arbeitnehmern seiner Subunternehmer sichere Arbeitsräume stellen! (IBR 2010, 1365)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständige Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers! (IBR 2010, 1366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 919
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Insofern ist anerkannt, dass die für Dienstverträge geltende Vorschrift des § 618 BGB auf Werkverträge sinngemäß Anwendung findet (BGHZ 5, 62; BGH NJW 1958, 710 Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris).

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren bestimmbaren Personenkreis handelt (BGH NJW 1958, 710 Rn. 18, zitiert nach juris; Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Unter Räumen im Sinne dieser Vorschrift sind auch die den Arbeitern zugewiesenen Arbeitsplätze, die sich nicht in einem geschlossenen und gedeckten Gebäude befinden, zu verstehen (BGHZ 26, 365 ff. Rn. 17, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es um den Schutz des abhängigen Arbeitnehmers geht, der für den Werkunternehmer tätig geworden war (BGH aaO.; BGHZ 26, 365 ff. Rn. 21).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 22 U 33/94

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Mithin gehört auch der Rohbau des zu errichtenden Gebäudes, in dem der Kläger als Arbeitnehmer der Firma W. vertragsgemäß Arbeiten auszuführen hatte, zu den Räumen im Sinne des § 618 BGB (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 403 unter 1.).
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Damit hat die Beklagte zu 1) den ihr obliegenden Sicherungs- und Kontrollpflichten genügt (vgl. OLG Hamm VersR 1997, 124), was auch der Sachverständige Dr. F. als ausreichend angesehen hat.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Er hat daher diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH NJW 2007, 762 Rn. 11 m. w. N., zitiert nach juris; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 823 Rn. 46; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1845).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Dies ist gegenüber einem selbstständigen Unternehmer auch zulässig (BGHZ 56, 269 ff. Rn. 24, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 25/04

    Haftung des nicht privilegierten Unternehmers neben einem haftungsprivilegierten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 2) und 3) aus § 823 Abs. 1 BGB mit der Begründung verneint, dass schon nicht dargetan sei, dass diese innerhalb des Unternehmens der Beklagten zu 1) überhaupt für den sicherheitsrelevanten Bereich zuständig gewesen seien (vgl. auch BGH VersR 2005, 1397 ff. Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Kleve, 20.05.2005 - 1 O 522/03
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 EUR auch nach Auffassung des Senats angemessen aber auch ausreichend (vgl. Landgericht Kleve, Urteil vom 20.05.2005 - 1 O 522/03, Slyzik, Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT Nr. 3508: Oberschenkeltrümmerfraktur / Kniegelenkfraktur; Hüftfraktur [hier: verschobene Hüftpfannenfraktur links]; o.Unterschenkelfraktur. Gedecktes Schädelhirntrauma. Lungenprellung und Brustkorbprellungen. Mann [Kraftfahrer]. 3 Tage Intensivstation. MdE "fast 5 Jahre" 100%. Schwerer Dauerschaden: Gehbehinderung; erhebliche Beinverkürzung. Muss auf Dauer starke Schmerzmittel einnehmen, die zu einer "massiven Magenempfindlichkeit" führten. Der Kl. "kann weder länger stehen noch gehen". Schwerbehindert nach Zusatz "G".).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Dieser liefert gemäß § 314 ZPO Beweis für das erstinstanzliche mündliche Parteivorbringen, der nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze entkräftet werden kann (vgl. BGH BGHReport 2005, 1618).
  • BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51

    Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Insofern ist anerkannt, dass die für Dienstverträge geltende Vorschrift des § 618 BGB auf Werkverträge sinngemäß Anwendung findet (BGHZ 5, 62; BGH NJW 1958, 710 Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14

    Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (vgl. BGH, X ZR 231/99, NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m.w.N., zit. nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 55,.

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, NJW 1958, 710 zit. nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 13.04.2000, 11 U129/98 - zit. nach juris Rz. 81; Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Zu den Schutzpflichten gehörte in entsprechender Anwendung der §§ 618, 619 BGB konkret auch die Pflicht des Bestellers, die Arbeitsräume, in denen der Werkunternehmer bzw. dessen Arbeitnehmer tätig sein soll, in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919, zit. nach juris Rn. 57) .

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2011 - 4 W 28/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Arbeitnehmers von einem

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. März 2010 (8 U 3/09, MDR 2010, 919), wonach der Arbeitnehmer eines Subunternehmens in die Schutzpflichten des zwischen seiner Arbeitgeberin und der Generalunternehmerin geschlossenen Werkvertrages einbezogen sein kann.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 12 U 293/20

    Haftung für Sturz eines Bauhelfers in ungesicherte Treppenöffnung

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2001, Az.: X ZR 231/99, Rdnr. 16 m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 55).

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, zitiert nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 56).

    Deswegen gehört auch der Rohbau des Einfamilienhauses, in dem der Zeuge E als Arbeitnehmer der Firma G vertragsgemäß Arbeiten auszuführen hatte, zu den Räumen im Sinne des § 618 BGB (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 57).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14

    Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (vgl. BGH, X ZR 231/99, NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m.w.N., zit. nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 55,.

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, NJW 1958, 710 zit. nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 13.04.2000, 11 U129/98 - zit. nach juris Rz. 81; Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Zu den Schutzpflichten gehörte in entsprechender Anwendung der §§ 618, 619 BGB konkret auch die Pflicht des Bestellers, die Arbeitsräume, in denen der Werkunternehmer bzw. dessen Arbeitnehmer tätig sein soll, in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919, zit. nach juris Rn. 57) .

  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen

    Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Fondsanleger im Rahmen ihres Fondsbeitritts von den Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschaftern und den sonstigen Personen, die hinter der Gesellschaft standen und ihr Geschäftsgebaren und die Gestaltung des Anlagemodells mitverantworteten, arglistig getäuscht wurden (vgl. hierzu auch das gerade den hier in Rede stehenden Fonds Hettstedt betreffende Urteil des OLG Zweibrücken vom 11.02.2010, 4 U 130/08, und im Übrigen auch z.B. die Urteile des OLG Zweibrücken vom 25.06.2009, 4 U 124/08 ; vom 16.03.2010, 8 U 149/08; vom 01.06.2010, 8 U 3/09).
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