Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.06.2005

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   KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05   

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KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05 (https://dejure.org/2005,10062)
KG, Entscheidung vom 26.05.2005 - 8 U 30/05 (https://dejure.org/2005,10062)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 8 U 30/05 (https://dejure.org/2005,10062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine wirksame Ersatzzustellung; Beweislast hinsichtlich der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsache; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der ...

  • Judicialis

    ZPO § 178; ; ZPO § 180

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 178 § 180
    Voraussetzungen einer wirksamen Ersatzzustellung i.S.d. §§ 178 , 180 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 09.01.2002 - 5 U 91/01

    Schmerzensgeldhöhe bei begrenzter Leidenszeit

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der erforderliche Gegenbeweis ist grundsätzlich aber erst dann erbracht, wenn das Gericht vom Gegenteil der vom Beweisführer zu erbringenden Tatsache überzeugt ist (BVerfG NJW 1993, 255; BGH NJW-RR 2001, 280; BSG NJW-RR 2002, 1652), also nicht schon dann, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache lediglich erschüttert wird (BVerfG NJW 1992, 225; BGH NJW 1990, 2125; OLG Köln NJW-RR 2003, 308; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, Einf. § 284 ZPO, Rdnr. 12 und § 418 ZPO, Rdnr. 8).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 2 BvR 293/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der erforderliche Gegenbeweis ist grundsätzlich aber erst dann erbracht, wenn das Gericht vom Gegenteil der vom Beweisführer zu erbringenden Tatsache überzeugt ist (BVerfG NJW 1993, 255; BGH NJW-RR 2001, 280; BSG NJW-RR 2002, 1652), also nicht schon dann, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache lediglich erschüttert wird (BVerfG NJW 1992, 225; BGH NJW 1990, 2125; OLG Köln NJW-RR 2003, 308; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, Einf. § 284 ZPO, Rdnr. 12 und § 418 ZPO, Rdnr. 8).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 110/00

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der erforderliche Gegenbeweis ist grundsätzlich aber erst dann erbracht, wenn das Gericht vom Gegenteil der vom Beweisführer zu erbringenden Tatsache überzeugt ist (BVerfG NJW 1993, 255; BGH NJW-RR 2001, 280; BSG NJW-RR 2002, 1652), also nicht schon dann, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache lediglich erschüttert wird (BVerfG NJW 1992, 225; BGH NJW 1990, 2125; OLG Köln NJW-RR 2003, 308; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, Einf. § 284 ZPO, Rdnr. 12 und § 418 ZPO, Rdnr. 8).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 216/89

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der erforderliche Gegenbeweis ist grundsätzlich aber erst dann erbracht, wenn das Gericht vom Gegenteil der vom Beweisführer zu erbringenden Tatsache überzeugt ist (BVerfG NJW 1993, 255; BGH NJW-RR 2001, 280; BSG NJW-RR 2002, 1652), also nicht schon dann, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache lediglich erschüttert wird (BVerfG NJW 1992, 225; BGH NJW 1990, 2125; OLG Köln NJW-RR 2003, 308; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, Einf. § 284 ZPO, Rdnr. 12 und § 418 ZPO, Rdnr. 8).
  • BSG, 08.07.2002 - B 3 P 3/02 R

    Widerlegung des Zustellungszeitpunktes, Ausschluß der Erstattung anwaltlicher

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der erforderliche Gegenbeweis ist grundsätzlich aber erst dann erbracht, wenn das Gericht vom Gegenteil der vom Beweisführer zu erbringenden Tatsache überzeugt ist (BVerfG NJW 1993, 255; BGH NJW-RR 2001, 280; BSG NJW-RR 2002, 1652), also nicht schon dann, wenn durch ihn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache lediglich erschüttert wird (BVerfG NJW 1992, 225; BGH NJW 1990, 2125; OLG Köln NJW-RR 2003, 308; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Auflage, Einf. § 284 ZPO, Rdnr. 12 und § 418 ZPO, Rdnr. 8).
  • BGH, 12.03.1969 - IV ZB 3/69

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe infolge des Verschuldens eines Ehegatten

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Dazu gehören Anweisungen darüber, aufgrund welcher Unterlagen Fristen im Falle der Zustellung gleich auf welche Art und Weise berechnet und notiert werden (vgl. BGH NJW 1969, 1297 für Zustellung nach § 174 ZPO).
  • BFH, 02.08.2004 - V B 75/04

    Wirksamkeit der Zustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten

    Auszug aus KG, 26.05.2005 - 8 U 30/05
    Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Beklagte zu 1) bzw. sein Prozessbevollmächtigter die Sendung erst am darauf folgenden Montag zur Kenntnis genommen haben, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (BFH Beschluss vom 02. August 2004 - AZ: V B 75/04 - veröffentlicht bei JURIS).
  • OLG Dresden, 06.03.2019 - 4 U 163/19

    Anforderungen an die Erschütterung der Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

    Die Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung insbesondere darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat und, dass er die Sendung in den Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17.05.2018, Az.: V ZB 258/17 - juris; BGH, Beschluss vom 02.12.2015, Az.: I ZB 75/15 - juris; KG, Urteil vom 26.05.2005, Az.: 8 U 30/05 - juris).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23

    Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 9 WF 70/23
    Die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde erstreckt sich bei der Ersatzzustellung dabei auf den gesamten beurkundeten Vorgang in seinem äußeren Ablauf, also darauf, dass der Zusteller unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten persönlich noch eine zur Entgegennahme der Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat, unter der angegebenen Anschrift ein Briefkasten oder eine ähnliche Vorrichtung existiert, die dem Antragsgegner eindeutig zugeordnet werden kann, für den Postempfang eingerichtet ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und darauf, dass der Zusteller die Sendung in den dem Adressaten gehörenden Briefkasten an dem angegebenen Tag eingelegt hat (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020, Az. VIII ZA 13/20, vom 17. Mai 2018, Az. V ZB 258/17, und vom 2. Dezember 2015, Az. I ZB 75/15; KG, Urteil vom 26. Mai 2005, Az.: 8 U 30/05; OLG Dresden, Beschluss vom 6. März 2019, Az. 4 U 163/19; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 28. Juni 2018, Az. 12 U 180/17 - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09

    Zustellung einer einstweiligen Verfügung

    Der Beweis im Sinne des § 418 Abs. 2 ZPO verlangt den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs als des beurkundeten, d.h. es müssen Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundungen belegen (Kammergericht, Urteil vom 26. Mai 2005 - 8 U 30/05, zit. nach juris Rdnr. 2).
  • VG Berlin, 06.08.2014 - 3 K 239.14

    Anatomisch-physiologischer Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung

    Es müssen Umstände dargelegt und bewiesen werden, die ein Fehlverhalten des Postzustellers bei der Zustellung und damit eine Falschbeurkundung in der Postzustellungsurkunde belegen (KG Berlin, Urteil vom 26. Mai 2005 - 8 U 30/05 -, juris; BVerwG NJW 1986, 2117 mit weiteren dort angeführten Rechtsprechungsnachweisen; BGH NJW 1997, 3264).
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