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   OLG Dresden, 08.03.2000 - 8 U 3010/99   

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https://dejure.org/2000,4038
OLG Dresden, 08.03.2000 - 8 U 3010/99 (https://dejure.org/2000,4038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.03.2000 - 8 U 3010/99 (https://dejure.org/2000,4038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. März 2000 - 8 U 3010/99 (https://dejure.org/2000,4038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingvertrag; Vertragsgegenstand; Vertragsabschluß; Fernmündlich; Restwert; Kauf; Vertretungsmacht; Lieferant; Erfüllungsgehilfe; Schadensersatzanspruch; Culpa in contrahendo

  • Judicialis

    BGB § 278

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fahrzeugleasing: unzutreffende Zusage des Autoverkäufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 ff. § 276 § 278
    Haftung des Leasinggebers wegen Erwerbszusage durch Lieferanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 1321
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 313/86

    Haftung des Leasinggebers für vertragswidrige Erklärungen des Lieferanten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2000 - 8 U 3010/99
    Diesem steht daher gegenüber dem Leasinggeber, der für das Verhalten des Lieferanten gemäß § 278 BGB einzustehen hat, ein Schadensersatzanspruch zu (BGH NJW 1988, 241 = ZIP 1988, 165).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Dresden, 08.03.2000 - 8 U 3010/99
    In Rechtsprechung und Lehre ist seit langem anerkannt, dass bei der Anbahnung eines Leasingvertrages der Lieferant als Erfüllungsgehilfe des Leasinggebers anzusehen ist (BGHZ 95, 170 = NJW 1985, 2253; Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rdn. 300).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und

    In Konstellationen wie der vorliegenden, in der die Lieferantin (d.h. die K.) in die Vorbereitung des Leasingvertrags eingeschaltet ist, indem sie den Leasingantrag ausfüllt, ihn vom Leasingnehmer unterschreiben lässt und an die potentielle Leasinggeberin weiterleitet, ist die Lieferantin zwar als Erfüllungsgehilfin i.S.d. § 278 BGB der Klägerin bei der Anbahnung des Leasingvertrags anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 279/10 -, Rn. 19, juris; OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2000 - 8 U 3010/99 -, Rn. 4, juris; Assies in Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., D, Rn. 100; Röhricht/Graf v. Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl., Leasing, Rn. 44; Stoffels in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Leasing, Rn. 167; Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Leasingverträge, Rn. 14).

    Diese Umstände führen aber nicht dazu, dass daraus eine Rechtsscheinvollmacht abgeleitet werden könnte (s. BGH, Urteil vom 04. November 1987 - VIII ZR 313/86 -, Rn. 37, juris; OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2000 - 8 U 3010/99 -, Rn. 4, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 U 174/04 -, BB 2004, 2099 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28. November 2012 - 12 U 105/12 -, Rn. 30, juris; Stoffels in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Leasing, Rn. 99; Assies in Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., D, Rn. 77).

    Hierdurch war das Verhandlungsergebnis "Einräumung Erwerbsrecht zugunsten des Beklagten" ausreichend gesichert (vgl. a. OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2000 - 8 U 3010/99 -, OLG-NL 2001, 57 ausdrücklich dazu, dass eine zurechenbare Aufklärungspflichtverletzung nur dann angenommen werden könne, wenn die Lieferantin ein tatsächlich nicht bestehendes Erwerbsrecht seitens der Leasinggeberin bei den Vertragsverhandlungen zugesagt hätte).

  • OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23

    Leasingvertrag: Rückabwicklungsanspruch aufgrund einer

    Aus dem von der Klägerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 21.02.2024 zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.03.2000 (8 U 3010/99 - juris) ergibt sich, anders als die Klägerin meint, nicht, dass eine solche Zurechnung nicht möglich ist.

    Der Tatbestand des von der Klägerin zitierten Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.03.2000 (8 U 3010/99 - juris) ist, insoweit es die Zurechnung einer Pflichtverletzung gemäß § 278 S. 1 BGB betrifft, mit dem hiesigen Tatbestand nicht vergleichbar (s.o. III. 1. a) bb)).

  • AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12

    Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

    Vereinbart der Lieferant mit dem Leasingnehmer ohne Wissen und Zustimmung des Leasinggebers eine Kaufoption, kann dem Leasinggeber das Handeln des Lieferanten weder nach § 166 Abs. 1 BGB analog noch nach § 278 Satz 1 BGB zugerechnet werden (Anschluss BGH, Urt. v. 1. Juni 2005, VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 und OLG Koblenz, Urt. v. 29. Juli 2004, 5 U 174/04, BB 2004, 2099; entgegen OLG Dresden, Urt. v. 8. März 2000, 8 U 3010/99, DAR 2001, 77).

    Der vereinzelt gebliebenen Gegenauffassung, die dem Leasinggeber auch die (vollmachtlose) Zusage einer Kaufoption des im eigenen Namen handelnden Lieferanten gemäß § 278 Satz 1 BGB zurechnet (so OLG Dresden, Urt. v. 08.03.2000 - 8 U 3010/99, DAR 2001, 77 f.), vermag das erkennende Gericht nicht zu folgen.

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