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   KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02   

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https://dejure.org/2003,8550
KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02 (https://dejure.org/2003,8550)
KG, Entscheidung vom 15.09.2003 - 8 U 309/02 (https://dejure.org/2003,8550)
KG, Entscheidung vom 15. September 2003 - 8 U 309/02 (https://dejure.org/2003,8550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung von Vollstreckungsbescheiden; Zurechnung des Anscheins der Wohnung am Zustellungsort; Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Vorliegen von Eigenverschulden an Fristversäumnis; Erforderlichkeit von Vorkehrungen bei ...

  • Judicialis

    ZPO § 182; ; ZPO § 418; ; ZPO § 415; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 182; ZPO § 418; ZPO § 415; ZPO § 531 Abs. 2
    Voraussetzung der Ersatzzustellung; Verschulden bei Zustellung infolge fehlender Vorkehrungen für die Urlaubsabwesenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99

    Ersatzzustellung in den Fällen des sog. Scheinwohnsitzes

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet veranlasst, dass ihn Sendungen unter einer bestimmten Anschrift erreichen können (OLG Köln NJW-RR 2001, 1511).
  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Neu ist Vorbringen, welches im ersten Rechtszug nur angedeutet und erst in der Berufungsinstanz substantiiert und schlüssig wird (Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 25. Auflage, § 531 ZPO, Rndr.13; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1408; vgl. BGHZ 91, 301 für fehlende Substantiierung einer vorher erklärten Aufrechnung; vgl. Senatsurteil vom 07. August 2003 - 8 U 266/02 -, UA Seite 7, unveröffentlicht).
  • OLG Braunschweig, 11.04.1997 - 5 U 4/97
    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Etwas anderes gilt aber, wenn eine Partei mit fristsetzende Zustellungen rechnen muss (Baumbach/Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 233 ZPO, Rdnr. 28; BGH NJW 1986, 2958; Braunschweig MDR 1997, 884; LG Karlsruhe WuM 1989, 438; OLG Düsseldorf a.a.O.; Zöller/Greger, a.a.O., § 233 ZPO, Rdnr.23).
  • OLG Koblenz, 14.07.1992 - 5 U 21/92
    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Neu ist Vorbringen, welches im ersten Rechtszug nur angedeutet und erst in der Berufungsinstanz substantiiert und schlüssig wird (Thomas/Putzo/Reichhold, ZPO, 25. Auflage, § 531 ZPO, Rndr.13; OLG Koblenz NJW-RR 1993, 1408; vgl. BGHZ 91, 301 für fehlende Substantiierung einer vorher erklärten Aufrechnung; vgl. Senatsurteil vom 07. August 2003 - 8 U 266/02 -, UA Seite 7, unveröffentlicht).
  • BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00

    Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Die Postzustellungsurkunde begründet nach den §§ 418, 415 ZPO den Beweis für die darin beurkundeten Tatsachen, hier also die ordnungsgemäße Zustellung (BGH NJW-RR 2001, 571).
  • BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Zwar müssen für die Zeit der Ortsabwesenheit von der Wohnung grundsätzlich keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden (BVerfG NJW 1993, 847).
  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92

    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Dann muss er dies auch bei Zustellungen gegen sich gelten lassen (Zöller/Stöber, ZPO, 23. Auflage, § 178 ZPO, Rdnr.7 mit den dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch BGH NJW-RR 1993, 1083).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1989 - 7 WF 78/89
    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Aber auch das Interesse des Zustellenden an einer einfachen und effektiven Zustellungsmöglichkeit muss gewahrt werden (BGH NJW 1985, 2197; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 75).
  • BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99

    Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Sie haften für eigenes Verschulden bei der Auswahl ihrer Hilfspersonen, weil während der Urlaubsabwesenheit der Eheleute.....nicht gewährleistet war, dass eingehende Schriftstücke sie auch erreichten (vgl. BGH NJW-RR 2000, 444).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02
    Der Begriff der "Wohnung" i.S. der Zustellungsvorschriften stellt auf das tatsächliche Wohnen des Empfängers ab, nämlich darauf, ob der Zustellungsempfänger sich hauptsächlich in den Räumen aufhält und dort auch schläft (std. Rechtsprechung; z.B. BGH NJW-RR 1994, 564).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis:

  • LG Berlin, 19.12.1988 - 61 T 102/88
  • BGH, 07.05.1986 - VIII ZB 16/86

    Schuldhafte Versäumung einer Frist bei Niederlegung auf der Poststelle

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2012 - 3 W 191/11

    Vollstreckung in Deutschland aus einem polnischen Zahlungsbefehl

    Es mag sein, dass dann, wenn der Zustellungsempfänger bewusst und zielgerichtet eine Melde- und Zustelladresse einrichtet, um bestimmte (von ihm erwünschte) Postsendungen erhalten zu können, er den gesetzten Anschein, an diesem Ort eine Wohnung zu haben, gegen sich gelten lassen muss, so dass z. B. eine Ersatzzustellung durch Niederlegung unter dieser Anschrift auch dann wirksam sein kann, wenn der Empfänger dort keine Wohnung innehat (KG Berlin - 8 U 309/02 - vom 15.09.2003 bei juris).
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