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   KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03   

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https://dejure.org/2004,6290
KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6290)
KG, Entscheidung vom 06.05.2004 - 8 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6290)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 8 U 314/03 (https://dejure.org/2004,6290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auffälliges Missverhältnis zwischen verkaufter Wohnungseinrichtung und dem dafür vereinbarten Kaufpreis; Darlegungslast für das Vorliegen der Teilnichtigkeit einer Vereinbarung über den Kauf einer Wohnungseinrichtung; Maßgeblichkeit des Gebrauchswertes der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 433 Abs. 2 BGB
    Wohnungsvermittlungsgesetz: Kauf von Wohnungseinrichtungen - Unwirksamkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 433 Abs. 2 BGB
    Möbelablöse: Wucher

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kaufpreis für Möbel in auffälligem Mißverhältnis zum Wert

  • Judicialis

    WoVermittG § 4 a Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 528 Satz 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandszahlung für Möbel - Gebrauchswert oder Zeitwert?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übernahme der Wohnungseinrichtung: Wann unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Möbel vom Vormieter - Nachmieter halten Ablöse für überhöht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 02.05.1997 - 10 U 77/96

    Bestimmung des Wertes von Einrichtungsgegenständen; Darlegungslast und Beweislast

    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Für das Vorliegender Voraussetzungen der Teilnichtigkeit der Vereinbarung sind die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (KG GE 1998, 40, 41; OLG Hamburg WuM 1997, 333).

    Daher muss vorab der Veräußerer, hier die Kläger, Zeitpunkt und Preis der Anschaffung darlegen (OLG Hamburg WuM 1997, 333).

  • KG, 05.06.1997 - 8 U 9012/95
    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Für das Vorliegender Voraussetzungen der Teilnichtigkeit der Vereinbarung sind die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (KG GE 1998, 40, 41; OLG Hamburg WuM 1997, 333).

    Das ist der Wert, den die Gegenstände in ihrer Sachgesamtheit in der konkreten Wohnung für den Bewohner haben (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1995 - 8 U 5868/93 - unveröffentlicht; Senatsurteil vom 05. Juni 1997 - 8 U 9012/95 - GE 1998, 40; so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 1997 - 14 U 117/96 - ZMR 1998, 618).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Der Richter kann eine Schätzung vornehmen, wenn und soweit die festgestellten Umstände hierfür eine genügende Grundlage abgeben; das Gericht kann aber und muss von einer Schätzung absehen, wenn diese mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hängen" würde (BGHZ 91, 243, 256 = NJW 1984, 2216; (Zöller/Greger, ZPO, 24. Auflage, § 287 ZPO, Rdnr. 4 mit den weiteren dort angegebenen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 14 U 117/96
    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Das ist der Wert, den die Gegenstände in ihrer Sachgesamtheit in der konkreten Wohnung für den Bewohner haben (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1995 - 8 U 5868/93 - unveröffentlicht; Senatsurteil vom 05. Juni 1997 - 8 U 9012/95 - GE 1998, 40; so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07. März 1997 - 14 U 117/96 - ZMR 1998, 618).
  • BGH, 23.04.1997 - VIII ZR 212/96

    Begriff der Abstandsvereinbarung; Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des BGH derselbe Maßstab wie ihn die Rechtsprechung zum Mietwucher entwickelt hat (BGH NJW 1997, 1845 = WuM 1997, 380 = ZMR 1997, 401 = GE 1997, 796).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 99/01

    Rechtsfolgen des Verschlechterungsverbots im Berufungsverfahren bei Abrechnung

    Auszug aus KG, 06.05.2004 - 8 U 314/03
    Eine Verschlechterung liegt aber nicht vor, wenn bei einem aus mehreren Posten zusammengesetzten Anspruch einzelne Posten herabgesetzt oder gestrichen werden infolge Erhöhung anderer Posten, aber die Gesamtsumme nicht geringer wird (Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 24. Auflage, § 528 ZPO, Rdnr. 28; BGH, BauRB 2004, 8 für Werklohnklage).
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