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   OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 8 U 32/96   

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OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1997,11270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.1997 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1997,11270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 1997 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1997,11270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 8 U 32/96
    Der Senat folgte dabei zur Frage der Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes auf den Schuldbeitritt der Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW 1997, 654 = LM H. 4-1997 § 1 VerbrKrG Nr. 7).

    In gleicher Richtung ist die Entscheidung des BGH (NJW 1997, 654 = WM 1997, 158) zu verstehen, wonach eine Heilung des nach entsprechender Anwendung des § 6 I VerbrKrG auf den Schuldbeitritt nichtigen Vertrags nicht gem. § 6 II 1 VerbrKrG dadurch eintritt, daß der Kreditnehmer das Darlehen empfängt oder den Kredit in Anspruch nimmt.

    Gerade in dieser Entscheidung hat der BGH (NJW 1997, 654 = WM 1997, 158 [159]) betont, daß dem mithaftenden Verbraucher der Schutz, den man ihm durch die entsprechende Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf seinen Schuldbeitritt gewähren wolle, weitgehend wieder entzogen werde, wenn zu seinen Gunsten wirkende Formfehler durch zu Lasten des Kreditnehmers wirkende Heilungsvorschriften wieder unwirksam gemacht würden.

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 8 U 32/96
    In der Entscheidung NJW 1996, 2156 = WM 1996, 1258 (1260) hat der BGH in dem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einen Widerruf i.S. des VerbrKrG gesehen.

    Der BGH (NJW 1996, 2156 = WM 1996, 1258 [1259]) hat in Auseinandersetzung mit der Literatur ausdrücklich betont, daß Kreditvertrag und Schuldbeitritt zwei unterschiedliche Verträge darstellen, weshalb es nicht zutreffe, daß ein Kreditvertrag i.S. des § 1 II VerbrKrG "gespalten" werde und ein und derselbe Vertrag nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt werde, etwa hinsichtlich Schriftform, Vertragsinhalt und Kündigungsvoraussetzungen.

    Entschieden hat der BGH diese unterschiedliche Entwicklung zum einen durch Zuerkennung eines Widerrufsrechts entsprechend § 7 II 3 VerbrKrG gegenüber dem Beitretenden unabhängig von der Stellung des Kreditnehmers (BGH, NJW 1996, 2156).

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 8 U 32/96
    Der BGH (NJW 1996, 2033 [2035]) hat für dem Verbraucherkreditgesetz unterliegende Leasingverträge entschieden, daß eine Kündigung dieser Verträge nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 12 VerbrKrG wirksam ist.
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    cc) Soweit der anwaltliche Vertreter der Beklagten nach Zustellung der Klageschrift mit Schriftsatz vom 14. Oktober 2013 die Verteidigungsbereitschaft beider Beklagten angezeigt hat, liegt darin allerdings keine Widerrufserklärung (aA OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1438 f.).

    Wird eine auf einen bestimmten Vertrag gerichtete Erklärung durch die Vertragspartei wegen arglistiger Täuschung angefochten, wird damit hinreichend deutlich gemacht, dass der Anfechtende einen etwaigen Vertrag nicht gegen sich gelten lassen will (BGH, Urteil vom 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04, NJW 2007, 2110 Rn. 28; insoweit zutreffend OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1438, 1439).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.10.1996 - 8 U 32/96   

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OLG Zweibrücken, 22.10.1996 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1996,34475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.10.1996 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1996,34475)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 8 U 32/96 (https://dejure.org/1996,34475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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