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KG, 28.08.2003 - 8 U 322/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch aus positiver Vertragsverletzung (pVV) eines Anwaltsvertrages; Kündigung eines Rechtsberatungsvertrages vor Ablauf einer Gewährleistungspflicht; Erfassung eines Mandats von einer Kündigung; Fehlen einer strikten Trennung der Tätigkeitsbereiche; ...
- Judicialis
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 27; ; BGB § 741 ff.; ; BGB § 242
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; WEG § 27; BGB § 741
Nachwirkende Vertragspflichten des Rechtsanwalts - Beendigung des Mandats durch Kündigung durch Verwalter einer WEG - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umfang der Ermächtigung zur gerichtl. Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.10.2002 - 13 O 332/02
- KG, 28.08.2003 - 8 U 322/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.1990 - IX ZR 82/89
Pflichten des Rechtsanwalts nach Beendigung des Anwaltsvertrages
Auszug aus KG, 28.08.2003 - 8 U 322/02
Allerdings ist dies nicht anzunehmen, wenn der Mandant nach Ablauf des Mandats in derselben Sache anderweitig anwaltlich beraten wird, dann entfällt die Belehrungspflicht des früheren Rechtsanwalts (BGH NJW-RR 1990, 459); davon kann jedenfalls dann ausgegangen werden, wenn der Eintritt der Verjährung nicht unmittelbar droht. - BGH, 28.11.1996 - IX ZR 39/96
Belehrungspflicht des Rechtsanwalts bei Mandatsende im Hinblick auf einen …
Auszug aus KG, 28.08.2003 - 8 U 322/02
Ausnahmsweise kann der Rechtsanwalt unter besonderen Umständen bei Vertragsende gehalten sein, die übernommene Angelegenheit des Mandanten wenigstens abzuschließen, dass dieser infolge der Beendigung keine einem Rechskundigen erkennbaren und vermeidbaren Schäden erleidet (…Zugehör/Fischer/Sieg/Römer, Handbuch der Anwaltshaftung,1999, Rdnr. 192; BGH NJW 1997, 1302). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Auszug aus KG, 28.08.2003 - 8 U 322/02
Späteres Verhalten kann allenfalls ein Indiz für die Auslegung sein (BGH NJW 1998, 2878; NJW-RR 1989, 199; NJW-RR 1998, 259,801).