Rechtsprechung
   KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13699
KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97 (https://dejure.org/1998,13699)
KG, Entscheidung vom 12.02.1998 - 8 U 3313/97 (https://dejure.org/1998,13699)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 8 U 3313/97 (https://dejure.org/1998,13699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines körperbehinderten Mieters auf Schmerzensgeld bei schuldhafter Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Schaffung einer behindertengerechten Ausstattung der Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 537; BGB § 542; BGB § 823; BGB § 847
    Anspruch eines körperbehinderten Mieters auf Schmerzensgeld bei schuldhafter Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Schaffung einer behindertengerechten Ausstattung der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Behindertenwohnung: Kein Schmerzensgeld für Mängel

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anspruch auf behindertengerechte Wohnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 897
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 13.12.1906 - VI 130/06

    1. Begriff des Auftrages zu rein tatsächlichen Leistungen. 2. Unter welchen

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97
    Dementsprechend kann auch eine Schmerzensgeldverpflichtung gemäß § 847 BGB wegen einer Verletzung der genannten Rechtsgüter nicht allein aus der Verletzung einer Vertragspflicht hergeleitet werden (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 , Rn 16; RGZ 65, 17, 21; RGZ 112, 290, 294).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 90/94

    Schadensersatzanspruch aus Delikt neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen;

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97
    Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertragspflichtverletzung gleichzeitig eine den Tatbestand des § 823 BGB ausfüllende Verletzung einer allgemeinen, zwischen allen Personen bestehenden Rechtspflicht beinhalten würde (vgl. Palandt-Thomas, BGB , 57- Aufl., Einf. vor § 823 , Rn 1, 4; Staudinger-Schäfer, BGB , 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 823 ff, Rn 1, 3; BGH in VersR 1961, 886, in VersR 1965, 364, in NJW-RR 1996, 1121, 1122).
  • BGH, 28.04.1959 - VI ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97
    Die Verletzung einer Vertragspflichtverletzung kann insbesondere dann gleichzeitig einen deliktsrechtlichen Anspruch begründen, wenn im Rahmen des Vertrages auch Verkehrssicherungspflichten (so in den vom BGH in VersR 1961, a.a.O. sowie in VersR 1965 a.a.O. entschiedenen Fällen), Obhutspflichten (so in dem in NJW-RR 1996, a.a.O. entschiedenen Fall) oder sonst durch den Vertrag begründete besondere Schutzpflichten (wie im Arztvertrag, vgl. BGH in NJW 1959, 1583) bestanden haben.
  • RG, 08.01.1926 - III 32/25

    Öffentliche Krankenhäuser; Gemeindehaftung

    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97
    Dementsprechend kann auch eine Schmerzensgeldverpflichtung gemäß § 847 BGB wegen einer Verletzung der genannten Rechtsgüter nicht allein aus der Verletzung einer Vertragspflicht hergeleitet werden (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 , Rn 16; RGZ 65, 17, 21; RGZ 112, 290, 294).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97
    Das wäre nur dann der Fall, wenn die Vertragspflichtverletzung gleichzeitig eine den Tatbestand des § 823 BGB ausfüllende Verletzung einer allgemeinen, zwischen allen Personen bestehenden Rechtspflicht beinhalten würde (vgl. Palandt-Thomas, BGB , 57- Aufl., Einf. vor § 823 , Rn 1, 4; Staudinger-Schäfer, BGB , 13. Aufl., Vorbem. zu §§ 823 ff, Rn 1, 3; BGH in VersR 1961, 886, in VersR 1965, 364, in NJW-RR 1996, 1121, 1122).
  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Soweit ein solches Unterlassen der Beklagten in die Zeit bis zum Inkrafttreten des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 19. Juli 2002 bis zum dem 31. Juli 2002 (vgl. die Übergangsvorschrift des Art. 229 § 8 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB) fällt, könnte dies einen Schmerzensgeldanspruch der Kläger lediglich dann begründen, wenn das Unterlassen der Beklagten nicht nur gegen eine vertraglich begründete Verpflichtung, sondern darüber hinaus auch gegen eine allgemeine Rechtspflicht verstoßen und damit den Tatbestand einer unerlaubten Handlung nach § 823 BGB erfüllen würde (vgl. dazu Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., Einf. Vor § 823 Rdn. 4,5 und § 823 Rdn. 48 f; BGH VersR 1961, 886; NJW-RR 1996, 1121 f; KG Urteil vom 12. Februar 1998 - 8 U 3313/97 - KGR Berlin 1998, 176 ff m. w. N.) Dies ergibt sich aber aus dem Vorbringen der Kläger nicht ohne weiteres.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht