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   KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01   

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https://dejure.org/2003,8193
KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01 (https://dejure.org/2003,8193)
KG, Entscheidung vom 23.01.2003 - 8 U 340/01 (https://dejure.org/2003,8193)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 8 U 340/01 (https://dejure.org/2003,8193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Räumung von Gewerberäumen; Übereinstimmende Erklärung der Erledigung in der Hauptsache; Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund unzulässiger Rechtsausübung

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § 91a Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 1; ; BGB § 556 Abs. 3; ; BGB § 566; ; BGB § 242; ; BGB § 174; ; BGB § 174 Satz 2; ; BGB a.F. § 565 Abs. 1a; ; BGB a.F. § 568

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566; BGB § 242; BGB § 174
    Zur Räumungsklage und dem damit verbundenen Kündigungswillen eines Mietverhältnisses durch einen Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95

    Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Der Bundesgerichtshof hat demgegenüber aber auf eine ausdrückliche Erklärung verzichtet, wenn sich der Kündigungswille hinreichend deutlich aus dem Schriftsatz ergibt (NJW-RR 1997, 203).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Angesichts dieses Gesetzeszweckes ist eine Berufung auf § 242 BGB grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, NJW 1996, 1467, 1469; 1996, 2503; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 550 Rn. 12; Bub/Treier/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn. 787).
  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Dabei reicht auch eine stillschweigende Inkenntnissetzung aus, die sich auch aus der Stellung des Vertreters ergeben kann (vgl. BAG; NJW 1993, 1286; 1997, 1867; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 4).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 128/96

    Kündigung durch einen Scheinsozius

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Dabei reicht auch eine stillschweigende Inkenntnissetzung aus, die sich auch aus der Stellung des Vertreters ergeben kann (vgl. BAG; NJW 1993, 1286; 1997, 1867; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., Rn. 4).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Angesichts dieses Gesetzeszweckes ist eine Berufung auf § 242 BGB grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BGH, NJW 1996, 1467, 1469; 1996, 2503; Palandt/Weidenkaff, BGB, 61. Aufl., § 550 Rn. 12; Bub/Treier/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn. 787).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 77/98

    Vollmacht zur Entgegennahme einer Kündigungserklärung

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 340/01
    Nach allgemeiner Rechtsauffassung berechtigt eine Prozessvollmacht auch zur Abgabe materiellrechtlicher Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Streitgegenstand des Prozesses stehen und dem Klagebegehren zum Erfolg verhelfen sollen (vgl. BGH, NZM 2000, 382; Bub/Treier/Grapentin, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., IV Rn. 25).
  • LG Frankfurt/Main, 11.06.2018 - 11 S 9/18

    Kündigung muss nicht immer gegenüber allen Mietern erklärt werden!

    Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Klageschrift konkret auf eine bestimmte Kündigung Bezug nimmt und eine Kopie der Kündigung als Anlage beigefügt ist (BGH, NJW-RR 1997, 203; OLG München, Az: 32 U 1611/17; KG Berlin 23.01.2003, 8 U 340/01; Palandt, BGB, Kurzkommentar, 74. Aufl., Rn. 6 zu § 568 BGB).
  • KG, 19.05.2003 - 8 U 58/02

    Zurückweisung der von dem Verfahrensbevollmächtigten im Räumungsverfahren

    So liegt der Fall aber hier, weil die Beklagten wegen des Räumungsantrages von einer entsprechenden Bevollmächtigung zur Abgabe weiterer Kündigungserklärungen ausgehen musste (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2002 - VIII ZR 72/02- und VIII ZR 141/02; Urteil des Senates vom 23. Januar 2003 - 8 U 340/01).
  • AG Bielefeld, 10.10.2017 - 413 C 133/17
    In der Ankündigung eines Räumungsantrags des Prozessbevollmächtigten des Vermieters ist auch ohne ausdrückliche Kündigungserklärung eine Kündigung zu sehen, wenn sich der Kündigungswille hinreichend deutlich aus dem Schriftsatz ergibt (BGH NJW-RR 1997, 203; KG Berlin, Urteil vom 23.1.2003 - 8 U 340/01 -, Juris).
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