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   OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96   

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https://dejure.org/1997,3229
OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96 (https://dejure.org/1997,3229)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.02.1997 - 8 U 3572/96 (https://dejure.org/1997,3229)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 8 U 3572/96 (https://dejure.org/1997,3229)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 1 O 760/96
  • OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96
    Dazu muß auch in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, das ein gewöhnliches Maß erheblich überschreitet (BGH VersR 89, 582).
  • OLG Braunschweig, 14.10.1993 - 1 U 16/93

    Ersatz des Wiederbeschaffungswertes eines Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96
    Ein solcher Anspruch besteht aber jedenfalls dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer aus grober Fahrlässigkeit verkennt, daß die Rettungshandlung und der damit gemachte Aufwand nicht erforderlich waren (OLG Hamm RuS 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 94, 1293).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96
    Von dem äußeren Geschehnisablauf und von dem Ausmaß des objektiven Pflichtenverstoßes kann auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit geschlossen werden (BGHZ 119, 147, 151).
  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96
    Unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung (8 U 305/92) stimmt der Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.12.1996 IV ZR 321/95) zu, der in Fällen wie dem hier zu entscheidenden das Ausweichmanöver als grob fahrlässiges Fehlverhalten beurteilt.
  • OLG Hamm, 16.12.1992 - 20 U 171/92

    Vollbremsung uns Ausweichmanöver wegen eines Kaninchens; Grobe Fahrlässigkeit;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.02.1997 - 8 U 3572/96
    Ein solcher Anspruch besteht aber jedenfalls dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer aus grober Fahrlässigkeit verkennt, daß die Rettungshandlung und der damit gemachte Aufwand nicht erforderlich waren (OLG Hamm RuS 1994, 167; OLG Braunschweig VersR 94, 1293).
  • OLG Köln, 13.10.1998 - 9 U 13/98

    Entschädigungsanspruch wegen eines Wildunfalls nach Zusammenstoß des Fahrzeuges

    Ein solcher Anspruch ist aber jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur aus leichter, sondern aus grober Fahrlässigkeit verkennt, daß die Rettungshandlung und der damit gemachte Aufwand nicht erforderlich waren (vgl. hierzu nur BGH r+s 1997, 98 = VersR 1997, 351 und OLG Nürnberg, r+s 1997, 359 m.w.N.).
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