Rechtsprechung
   KG, 20.05.2009 - 8 U 38/09   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
  • prewest.de , S. 27

    §§ 543, 536, 536b BGB; § 522 ZPO
    Gewerberaummiete; Feuchtigkeitsschäden im Kellerbereich; Risiko der Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung; Dampfbad und Massageräume als Wellnesszentrum; Erkennbarkeit anfänglichen Mangels der Abdichtung der Kellerwand; Rattenbefall; Geruchsbefall; Minderungsquote

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Minderung des Mietzinses wegen Unzulässigkeit der Nutzung von Kellerräumen als Wellnesszentrum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - Vermietung von Kellerräumen als Wellnescenter: Risiko beim Vermieter

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Nutzung von Kellerräumen: Müssen auch hochwertige Nutzungen möglich sein?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei Vermietung von Kellerräumen "zur Nutzung für jeden behördlich zulässigen Zweck" bleibt Zwecktauglichkeitrisiko beim Vermieter

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Großzügige Zweckbestimmung im Mietvertrag: Hohes Risiko für Vermieter! (IMR 2010, 10)

  • luther-lawfirm.com , S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Kellerräume zur Nutzung für "jeden behördlich zulässigen Zweck": Vermieter trägt das Zwecktauglichkeitsrisiko!

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 29 O 563/06
  • KG, 20.05.2009 - 8 U 38/09

Zeitschriftenfundstellen

  • IMR 2010, 10



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09  

    Unfallflucht und Leistungsfreiheit? Bei Bagatellschäden kein unerlaubtes

    Das Verlassen der Unfallstelle stellt auch bei ansonsten eindeutiger Haftungslage nur, aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH VersR 2000, 222; 1987, 657; Urteil des Senats vom 29. Januar 2009, 8 U 151/08; Beschluss des Senats vom 16. April 2009, 8 U 38/09; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 7 AKB Rdnr. 17).

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten Beschluss vom 16. April 2009 (8 U 38/09) einen Schaden von 100 EUR als nicht mehr belanglos angesehen; beim Abkommen von der Fahrbahn hatte ein Kraftfahrer zwei junge Fichten in einem Wald beschädigt.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht