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   OLG Nürnberg, 28.03.1985 - 8 U 3845/84   

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https://dejure.org/1985,2594
OLG Nürnberg, 28.03.1985 - 8 U 3845/84 (https://dejure.org/1985,2594)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.03.1985 - 8 U 3845/84 (https://dejure.org/1985,2594)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. März 1985 - 8 U 3845/84 (https://dejure.org/1985,2594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Berufung; Arglistiges Verschweigen eines Fehlers am verkauften Kraftfahrzeug; Atypische Vorbenutzung eines Kfz als Fehler; Umfang des großen Schadensersatzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459; BGB § 463

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 672
  • VersR 1986, 821
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2009 - 22 U 166/08

    Abweichung eines Pkw von der bei Sachen der gleichen Art üblichen Beschaffenheit

    Es ist allgemein anerkannt, dass auch das Risiko erhöhten Verschleißes einen Mangel zu begründen vermag, so z.B. wenn das veräußerte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum als Taxi oder Fahrschulwagen benutzt wurde und deswegen typischerweise mit erhöhtem Verschleiß zu rechnen ist (BGH MDR 1976, 1012 f. - zitiert nach Juris; OLG Nürnberg, Urt. v. 28.03.1985, Az. 8 U 3845/84 - zitiert nach Beck-online).
  • OLG Köln, 29.05.1996 - 13 U 161/95

    Pflicht des Gebrauchtwagenkäufers zur Offenbarung einer atypischen Nutzung

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg MDR 1985, 672; OLG Köln NJW-RR 1990, 1144; Reinking/Eggert, a.a.O., Rdnr. 1610, m.w.N.).
  • LG Kassel, 27.04.2010 - 7 O 2091/08

    Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Vorbenutzung als Firmenwagen

    Bei einer mehrjährigen ununterbrochenen Nutzung als Taxi, einem langjährigen ununterbrochenen Einsatz als Fahrschulwagen oder auch als Mietwagen wird beim Verkauf regelmäßig eine Offenlegung der Vorbenutzung erfolgen müssen (vgl. BGH, BB 1977, 61 ff.; OLG Nürnberg, MDR 1985, 672; OLG Köln, NJW-RR 1990, 1144).
  • LG Bonn, 17.02.1989 - 4 S 157/88

    Vorliegen eines Fahrzeugmangels im Sinne des § 459 BGB bei Verschweigen einer

    Denn die atypische, nach der allgemeinen Lebenserfahrung ein Fahrzeug mehr als gewöhnlich strapazierende Art der Vorbenutzung als Testobjekt wirkt sich ähnlich wie etwa bei einem Fahrschulwagen ( vgl. OLG Nürnberg MDR 1985, 672) wesentlich auf seine Bewertung durch den Markt aus.
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