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   OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102   

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OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.08.2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. August 2007 - 8 U 385/06 - 102 (https://dejure.org/2007,5700)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Überhang: Anspruch auf den Rückschnitt von Fichten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kokurrenz zwischen dem Störungsbeseitigungsanspruch nach § 1004 BGB und dem Anspruch auf Beseitigung eines Überhangs nach § 910 BGB; Anspruch auf Beseitigung einer grenznahen Fichte; Präklusion eines nachbarrechtlichen Überwuchsbeseitigungsanspruchs; Pflicht zur Duldung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überhang - Rückschnittsanspruch des Grundstücksnachbarn

  • Judicialis

    BGB § 910 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 910 Abs. 2; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1004 Abs. 1 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Beseitigung überhängender Äste?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Beseitigung überhängender Äste? (IMR 2007, 362)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 83/04

    Berichtigung eines Senatsurteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dass hier - höchst ausnahmsweise - ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten wäre, was in jedem Fall vorausgesetzt hätte, dass der Nachbar wegen der Höhe und des Umfangs der Bäume ungewöhnlich schweren und keinesfalls mehr hinzunehmenden Beeinträchtigungen ausgesetzt wäre, zudem dem Eigentümer ein Rückschnitt zumutbar wäre (vgl. BGH NJW 2004, 1038; NZM 2005, 318/319; KG NJW-RR 2000, 160/161), hat der Kläger in keiner Weise dargetan.

    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Maßstab für den fraglichen Überhang ist hier folglich § 910 Abs. 2 BGB, welche Vorschrift auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt (vgl. BGH NJW 2004, 603/604; 1037/1038; NZM 2005, 318/319).

  • OLG Köln, 17.05.1989 - 13 U 113/88
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dies gilt hinsichtlich all jener Störungen, die durch den zu geringen Grenzabstand verursacht sind, wozu auch die Immissionsbeeinträchtigungen gehören, die - insbesondere bei Wind - in dem grenznahen Standort der Bäume begründet sind (vgl. BGH, a.a.O., S. 1040; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Und auch das von dem Sachverständigen beschriebene Restrisiko, dass ein Vogel einen Fichtenzapfen vom Baum abreißt und dann im Flug verliert, ist nach Ansicht des Senats zu vernachlässigen, zumal nur konkrete Beeinträchtigungen relevant sein können (vgl. OLG Köln NJW-RR 1989, 1177).

  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Maßstab für den fraglichen Überhang ist hier folglich § 910 Abs. 2 BGB, welche Vorschrift auch für den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt (vgl. BGH NJW 2004, 603/604; 1037/1038; NZM 2005, 318/319).

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03

    Kiefern in Nachbars Garten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Damit ist der Kläger - unbeschadet etwaiger Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüche - hinsichtlich des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruches präkludiert, wobei der Ausschluss auch den - weniger einschneidenden - Anspruch auf das (höhenmäßige) Zurückschneiden der Fichten umfasst (vgl. BGH NJW 2004, 1037 ff.; Hülbusch/Bauer/Schlick, a.a.O., Rn. 8: für das Saar-NRG).

    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Denn die Ortsüblichkeit ist insoweit ohne Bedeutung - dieser Gedanke, den das Gesetz in § 906 BGB aufgenommen hat, findet sich in § 910 BGB gerade nicht (vgl. Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 380 mwN; Staudinger-Roth, a.a.O., Rn. 18 zu § 910 BGB) -, abgesehen davon, dass der Annahme einer Ortsüblichkeit schon der Umstand des zu grenznahen Standortes der beiden Fichten entgegenstünde (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1040).

  • OLG Oldenburg, 25.07.1990 - 4 U 89/89

    Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn bei überhängenden Zweigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.

  • OLG Köln, 22.05.1996 - 11 U 6/96

    Geltendmachung eines Zahlungsanspruches durch einen Miteigentümer bei Zustimmung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Danach kann der betroffene Eigentümer die Beseitigung hinübergewachsener Äste und Zweige nur verlangen, wenn sie die Benutzung seines Grundstücks, ausgehend von der objektiven Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung und nicht vom subjektiven Befinden des Eigentümers, - nicht nur unwesentlich - beeinträchtigen (vgl. BGH, a.a.O., S. 1039; a.a.O., S 604; OLG Köln NJW-RR 1989, 1177; NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367).

    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.

  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Es steht darüber hinaus auch ausser Frage, dass die Beklagten hier als Störer anzusehen sind, da sie die in Rede stehenden Fichten - zu grenznah - gepflanzt und dadurch die Bedingungen für einen Überwuchs selbst geschaffen haben (vgl. BGH NJW 1997, 2234; NJW 1993, 925; NJW 1991, 2826) und die hierin zu sehende, nicht ordnungsgemäße Grundstücksbewirtschaftung eine Sicherungspflicht begründet (vgl. BGH NJW 2004, 1037/1039; NZM 2005, 318; NJW 2004, 603/604).

    Es wäre mithin unschädlich, wenn erst die Nutzungsänderung hinsichtlich der fraglichen Fläche zu einer Störung geführt hätte (vgl. BGHZ 60, 239/242; BGH NJW 1997, 2234/2236).

  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Dies ist vorliegend zweifelsfrei vom Rechtsvorgänger des Klägers - auch für letzteren bindend (vgl. BGHZ 60, 235; Hülbusch/Bauer/Schlick, Nachbarrecht für Rheinland-Pfalz und das Saarland, 6. Aufl., Rn. 2 zu § 51) - versäumt worden, nachdem die Anpflanzung der Fichtengruppierung nach dem unwidersprochen gebliebenen Vortrag der Beklagten bereits in den 60er Jahren erfolgte.

    Denn es steht dem beeinträchtigten Grundstückseigentümer frei, nicht nach § 910 Abs. 1, Satz 2 BGB vorzugehen, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend zu machen (vgl. BGH NZM 2005, 318/319; NJW 2004, 603; BGHZ 60, 235, 241 f.).

  • LG Saarbrücken, 05.06.1986 - 2 S 185/84
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Gleichwohl kann nicht festgestellt werden, dass gerade und allein durch den grenzüberschreitenden Teil der beiden Fichten - im übrigen genießen die beiden Bäume im Hinblick auf den Ablauf der Ausschlussfrist des § 55 des Saarländischen Nachbarrechtsgesetzes im Verhältnis der Parteien untereinander Bestandsschutz und sind die hierdurch verursachten (Immissions-) Beeinträchtigungen folglich hinzunehmen (vgl. BGH 2004, 1037/1040; OLG Köln NJW-RR 1997, 656; OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1367; LG Saarbrücken NJW-RR 1986, 1341) - eine ins Gewicht fallende, zusätzliche Beeinträchtigung der Stellplatznutzung verursacht wird.
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2007 - 8 U 77/06

    Rechte und Pflichten von Nachbarn wenn Baumwurzeln und Geäst über die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.08.2007 - 8 U 385/06
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die verlangte Maßnahme zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führen würde; in diesem Fall läuft das Rückschnittbegehren letztlich auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinaus (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 23.12.2005 - 15.O.32/05 -, bestätigt durch Entscheidung des Senats vom 11.1.2007 - 8 U 77/06-19; Dehner, a.a.O., Grziwotz/Lüke/Saller, a.a.O., Rn. 395).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 346/89

    Anspruch des Grundstückseigentümers wegen des Eindringens von Baumwurzeln in

  • BGH, 12.11.1999 - V ZR 229/98

    Schadensersatzansprüche wegen vom Nachbargrundstück herüberdringender

  • KG, 22.02.1999 - 25 U 6860/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • BGH, 11.06.2021 - V ZR 234/19

    Abschneiden überhängender Äste bei Gefahr für Standfestigkeit des Baumes

    Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Beseitigung des Überhangs zu einem Absterben des Baumes oder zu einer erhöhten Risikolage führte, weil die Maßnahme dann auf eine verbotene Beseitigung des Baumes hinauslaufe (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 927, 929; OLG Köln, SchAZtg 2011, 246, 250; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 3. Aufl., 2. Teil Rn. 388; NK-BGB/Ring, 4. Aufl., § 910 Rn. 44; i. Erg. ebenso LG Hamburg, ZMR 2016, 324, 326).
  • BGH, 14.06.2019 - V ZR 102/18

    Duldung der vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige durch den Eigentümer des

    b) Entgegen einer teilweisen vertretenen Ansicht (LG Saarbrücken, NJW-RR 1986, 1341; AG Frankfurt a.M., NJW-RR 1990, 146; 1990, 1101), der das Berufungsgericht folgt, ist der Beseitigungsanspruch in einem solchen Fall der mittelbaren Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen, wenn die über das Nachbargrundstück hinausgewachsenen Äste auf dessen ortsüblichen Nutzung beruhen (so zutreffend OLG Koblenz, MDR 2014, 25, 26; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. August 2007 - 8 U 385/06, juris Rn. 20; AG Würzburg, NJW-RR 2001, 953; Lüke in Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Teil Rn. 380; Staudinger/Roth, BGB [2016], § 910 Rn. 18).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2020 - 410d C 215/18

    Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Ausübung des Selbsthilferechts beim

    Beide Fälle sind jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass von dem Grundstück des Nachbarn eine "Beeinträchtigung" ausgeht und der Nachbar insoweit als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zur Beseitigung der Störung verpflichtet ist (BGH NJW 2004, 1037; OLG Saarland BeckRS 2007, 16149 zur parallelen Auslegung von § 910 Abs. 2 BGB und § 1004 Abs. 1 BGB).
  • AG Recklinghausen, 05.09.2019 - 54 C 192/14

    Nachbarrecht - Anspruch auf Beseitigung des Überhangs von Bäumen

    Den Klägern war es ohne weiteres möglich, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines fachmännischen Beraters, innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 NRW NachbG abzuschätzen, wie der jährliche Zuwachs der streitgegenständlichen Linde ausfällt und welche Immissionen hieraus erwachsen können (vgl. Urteil d. OLG Saarbrücken v. 23.08.2007, Az. 8 U 385/06).
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