Weitere Entscheidungen unten: KG, 14.07.2003 | OLG Düsseldorf, 15.01.2004

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 8 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12063
OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12063)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2004 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12063)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2004 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,12063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Insolvenz; Erlangung eines Vollstreckungstitels gegen die Masse; Aufgabenbereich eines Insolvenzverwalters; Handeln des vorläufigen Insolvenzverwalters im Rahmen der ihm erteilten Einzelermächtigung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § ... 22 Abs. 1; ; InsO § 55; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 55 Abs. 2; ; InsO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 55 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 81; ; InsO § 82; ; InsO § 87; ; InsO § 89; ; InsO § 90; ; ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Herausgabe einer Zahlung an den Insolvenzverwalter wegen ungerechtfertigter Bereicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 22, 55, 82
    Unberechtigte Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeiten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 8 U 40/03
    Diese Vorschrift betrifft ausschließlich Rechtshandlungen eines vorläufigen Insolvenzverwalters auf den die Verfügungsbefugnis des Schuldners übergegangen ist (BGHZ 151, 353, 358 = ZIP 2002, 1625, 1627).

    Allerdings reicht eine pauschale, allumfassende Ermächtigung nicht schon für eine Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO aus, weil nach dieser Vorschrift Masseverbindlichkeiten nur durch eine inhaltlich bestimmte gerichtliche Anordnung begründet werden können (BGHZ 151, 353, 367) Eine solche Anordnung kann auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 InsO ergehen; in einem solchen Fall ist § 55 Abs. 2 InsO indessen bereits unmittelbar anzuwenden.

    Der BGH hat eine derartige Einzelermächtigung ausdrücklich für rechtlich unbedenklich erachtet und als rechtfertigenden Grund angegeben, dass der vorläufige Verwalter zur Erfüllung seiner Aufgaben auf die Einziehung dieser Forderungen angewiesen sei (BGHZ 151, 353, 365).

    Namentlich für eine solche, auf den Schuldnerforderungseinzug bezogene Einzelermächtigung hat der BGH ausgeführt, dass diese - ebenso wie die Anordnung nach § 22 Abs. 1 InsO - den vorläufigen Verwalter in die Lage versetze, Masseverbindlichkeiten zu begründen (BGHZ 151, 353, 367).

    In der Entscheidung BGHZ 151, 353 sind die für den Streitfall bedeutsamen Rechtsfragen bereits beantwortet.

  • BGH, 14.05.1985 - IX ZR 142/84

    Rückforderung einer den Erben nicht zustehenden Leistung im Nachlaßkonkurs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 8 U 40/03
    In einem vergleichbaren Fall, in welchem der Nachlasspfleger eine dem Erben nicht zustehende Leistung einforderte, hat der BGH entschieden, dass nach Eröffnung des Nachlasskonkurses die Pflicht des Verwalters, das ohne rechtlichen Grund in den Nachlass und in die Masse Gelangte herauszugeben, Masseschuld ist (BGHZ 94, 312).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 9 U 155/07

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Zession zur Sicherung von Ansprüchen aus

    Leistet nämlich der Drittschuldner an den vorläufigen Verwalter, der nicht zur Einziehung ermächtigt ist, so erwirbt der Zessionar - also der Sicherungsnehmer - einen Anspruch gegen den Schuldner aus § 816 Abs. 2 BGB, der im eröffneten Verfahren für den Fall der unberechtigten Forderungseinziehung vom vorläufigen Insolvenzverwalter begründet und daher gemäß § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO als Masseschuld privilegiert wird (vgl. Haarmeyer in: MünchKomm. zur InsO, Rn. 56. OLG Brandenburg ZInsO 2004, 806), da die Masseschuldprivilegierung nach § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht nur vertragliche, sondern auch gesetzliche Verpflichtungen betrifft, die der vorläufige Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit begründet (Haarmeyer, a. a. O.).
  • LG Mönchengladbach, 27.07.2012 - 11 O 289/11

    Schadensersatz gegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter nach Aufhebung eines

    Damit übereinstimmend haben der BGH (Urteil vom 18.07.2002, IX ZR 195/01, Rn. 35, zitiert nach juris) und das OLG Brandenburg (Urteil vom 25.03.2004, 8 U 40/03, Rn. 27, zitiert nach juris) in vergleichbaren Fällen die Möglichkeit bejaht, dass auch ein "schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter bei Nutzung entsprechender Ermächtigungen bereits die Möglichkeit hat, Masseverbindlichkeiten zum Entstehen zu bringen.
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Rechtsprechung
   KG, 14.07.2003 - 8 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9661
KG, 14.07.2003 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2003,9661)
KG, Entscheidung vom 14.07.2003 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2003,9661)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 8 U 40/03 (https://dejure.org/2003,9661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Mietvertrags im Zusammenhang mit einem Geschäftsanteilübertragungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch Nichtaufklären über Steuerschulden einer Gesellschaft; Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen Nichtigkeit eines damit verbundenen ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BGB § 535 II; ; BGB § 123 I; ; BGB § 142 I; ; BGB § 139; ; BGB § 389

  • rechtsportal.de

    Zur Nichtigkeit eines Mietvertrages infolge Anfechtung sowie zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Mietkaution

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - I-8 U 40/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61985
OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - I-8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,61985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2004 - I-8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,61985)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - I-8 U 40/03 (https://dejure.org/2004,61985)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 8 U 40/03
    Wird - wie im Streitfall - mit einer Leistungsklage auf bezifferten Schadensersatz zugleich der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden verbunden, kann demgemäß kein umfassendes "Grundurteil" ergehen, weil ein Grundurteil über einen unbestimmten Feststellungsantrag bereits wesensgemäß ausscheidet (BGH NJW 2000, 1572).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 402/98

    Zurechnung der Kenntnis des Abschlußvertreters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 8 U 40/03
    Da das Grundurteil eine Bindung gemäß § 318 ZPO nur hinsichtlich der Anträge, über die es ergangen ist, entfaltet, besteht die Gefahr, dass das erstinstanzliche Gericht aufgrund neuen Vortrags oder aufgrund geänderter Rechtsauffassung hinsichtlich der Feststellungsanträge zu einer anderen Einschätzung als hinsichtlich der durch Teil-Grundurteil bereits entschiedenen Leistungsanträge gelangt (vgl. BGH NJW 2000, 1405; 2001, 155).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 8 U 40/03
    Da das Grundurteil eine Bindung gemäß § 318 ZPO nur hinsichtlich der Anträge, über die es ergangen ist, entfaltet, besteht die Gefahr, dass das erstinstanzliche Gericht aufgrund neuen Vortrags oder aufgrund geänderter Rechtsauffassung hinsichtlich der Feststellungsanträge zu einer anderen Einschätzung als hinsichtlich der durch Teil-Grundurteil bereits entschiedenen Leistungsanträge gelangt (vgl. BGH NJW 2000, 1405; 2001, 155).
  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 8 U 40/03
    Zwar können ausnahmsweise einzelne zum Grund des Anspruchs gehörende Fragen im Grundurteil ausgeklammert werden und ihre Klärung dem Betragsverfahren überlassen werden; dies setzt mit Rücksicht auf die Bindungswirkung des Grundurteils jedoch voraus, dass dem Urteilstenor oder jedenfalls den Urteilsgründen klar zu entnehmen ist, welche Punkte, die den Grund des Anspruchs betreffen, dem Betragsverfahren vorbehalten sein sollen (BGH WM 2003, 1919).
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