Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 14.11.2006

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   KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01   

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KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01 (https://dejure.org/2002,7814)
KG, Entscheidung vom 27.06.2002 - 8 U 43/01 (https://dejure.org/2002,7814)
KG, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 8 U 43/01 (https://dejure.org/2002,7814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietzinszahlung; Voraussetzungen der Nichtigkeit eines Mietvertrages wegen Wuchers; Unerfahrenheit eines Ausländers ; Ausnutzen einer Zwangslage ; Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Darlegungslast bei Berufung auf sittenwidrig überhöhte Miete

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 343; ; ZPO § 344; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 530 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; BGB § 138; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 362; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB § 535 Satz 2 a. F.; ; BauNutzVO § 3; ; BauNutzVO § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnutzung einer subjektiven Zwangslage als Voraussetzung für die Annahme einer wucherischen Mietpreisabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 34/99

    Verrechnung von Mietzahlungen; Leistungsbereitschaft des Mieters; Rechtsfolgen

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Dann aber waren die Zahlungen nicht auf die laufende Miete zu verrechnen, es war vielmehr nach § 366 Absatz 2 BGB vorzugehen, so dass sie zunächst auf die ältesten Mietschulden anzurechnen waren (vgl. BGH, NJW 1965, 1373; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605).
  • BGH, 05.04.1965 - VIII ZR 10/64

    Analoge Anwendung des § 366 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Fall eines

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Dann aber waren die Zahlungen nicht auf die laufende Miete zu verrechnen, es war vielmehr nach § 366 Absatz 2 BGB vorzugehen, so dass sie zunächst auf die ältesten Mietschulden anzurechnen waren (vgl. BGH, NJW 1965, 1373; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 605).
  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Die Berufung auf die sog. EOP-Methode scheidet ebenfalls aus (vgl. generell BGHZ 141, 257), weil nicht ersichtlich ist, dass es an vergleichbaren Objekten überhaupt fehlt.
  • BGH, 27.01.1977 - VII ZR 339/74

    Richtiger Maßstab bei der Beurteilung des Vorliegens eines sittenwidrigen

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Denn im Falle der Vereinbarung einer Vertragsänderung oder eines Vertragszusatzes kommt es für die Beurteilung des Vorliegens eines wucherähnlichen Geschäftes auf den Zeitpunkt dieser Vereinbarung an (vgl. BGHZ 100, 359 = NJW 1987, 1878 unter Hinweis auf BGH, WM 1977, 399; ebenso Erman/Palm, aaO, § 138 Rn. 49; strenger Michalski, ZMR 1996, 1, 6: nur, wenn sich die Änderungen auf den Wert auswirken).
  • KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01

    Zulässigkeit einer Klage aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Dass der Beklagte keine besondere Branchenkenntnis und auch keine Marktkenntnis hinsichtlich der Gewerbemieten hatte, rechtfertigt nicht die Annahme des Fehlens einer allgemeinen Lebens- und Geschäftserfahrung (vgl. Senat, Urt. v. 25.2.02, 8 U 24/01, GE 2002, 665; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rn. 700; Palandt/Heinrichs, aaO, § 138 Rn. 71).
  • BGH, 26.05.1982 - VIII ZR 123/81
    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Unerfahrenheit bedeutet einen Mangel an allgemeiner Lebens- und Geschäftserfahrung (vgl. BGH, BB 1966, 226; WM 1982, 849; Erman/Palm, BGB, 10. Aufl., § 138 Rn. 22).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Denn im Falle der Vereinbarung einer Vertragsänderung oder eines Vertragszusatzes kommt es für die Beurteilung des Vorliegens eines wucherähnlichen Geschäftes auf den Zeitpunkt dieser Vereinbarung an (vgl. BGHZ 100, 359 = NJW 1987, 1878 unter Hinweis auf BGH, WM 1977, 399; ebenso Erman/Palm, aaO, § 138 Rn. 49; strenger Michalski, ZMR 1996, 1, 6: nur, wenn sich die Änderungen auf den Wert auswirken).
  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Er hat zudem nicht dargelegt, welche Berufsausbildung er selbst besitzt, so dass auch der Eintritt schwerer wirtschaftlicher Nachteile und damit eine Gefährdung des Bestehenden ohne Vertragsschluss (vgl. dazu BGH, NJW 1994, 1275, 1276) nicht ersichtlich ist.
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 159/99

    Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages wegen wucherisch überhöhten Mietzinses

    Auszug aus KG, 27.06.2002 - 8 U 43/01
    Denn für die Anwendung des § 138 BGB kommt es nicht darauf an, dass der Vertrag bzw. die Vertragsänderung auf das Bestreben des angeblich sittenwidrig Handelnden zurückgeht (vgl. BGH, BGH-Report 2002, 224, 225).
  • KG, 25.01.2007 - 8 U 8/06

    GmbH: Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung eines Grundstücks; Darlegung des

    Insoweit kann die Bezugnahme auf einen Mietspiegel oder auf eine anerkannte Marktübersicht ausreichen (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2002 - 8 U 43/01: zur Darlegung im Falle der behaupteten Sittenwidrigkeit des vereinbarten Mietzinses, unveröffentlicht).
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   OLG Zweibrücken, 14.11.2006 - 8 U 43/01   

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