Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz aufrund eines Mangels konkret entstandener Aufwendungen
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz aufrund eines Mangels konkret entstandener Aufwendungen
- rechtsportal.de
BGB § 478 Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
Formularmäßige Vereinbarung der Pflicht des Veräußerers einer Ware auf Ersatz aufrund eines Mangels konkret entstandener Aufwendungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
- OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
- BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 86/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bonn, 03.04.2014 - 14 O 1/13
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 3.4.2014 - 14 O 1/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der dem Grunde nach festgestellte Anspruch auf Zahlung an die I GmbH & Co. KG (HRA 8369) gerichtet ist. - BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02
Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
Die Verschmelzung führte dazu, dass die N2 GmbH & Co. KG ohne weiteres in das Verfahren eingetreten ist und das Rubrum gemäß § 319 ZPO entsprechend zu berichtigen war (vgl. BGH NJW 2004, 1528). - BGH, 19.12.2007 - XII ZR 61/05
Unangemessene Benachteiligung der Mieter und Käufer von …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
Die Frage, ob eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der von einer AGB-Klausel betroffenen Vertragspartner des Verwenders vorliegt, ist auf der Grundlage einer umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen der beteiligten Kreise zu beantworten (BGH, NJW-RR 2008, 818 f.). - BGH, 26.09.1996 - VII ZR 142/95
Umfang der Bindung eines Grundurteils
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2016 - 8 U 43/14
Was erkannt worden ist, wird durch die Urteilsformel in Verbindung mit den Urteilsgründen festgelegt (BGH NJW-RR 1997, 188, 189 mwN.).
Rechtsprechung
KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 125 S 2 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 535 BGB, § 541 BGB
Gewerberaummietvertrag: Auslegung eines Mietvertrages zur Offenhaltung von Ein- und Ausgängen eines Ladengeschäfts in einem Einkaufscenter unter Berücksichtigung der Auferlegung einer Betriebspflicht; Schriftformwahrung der Vereinbarung über die Offenhaltung der Ein- und ... - IWW
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich Ansprüchen des Vermieters auf Offenhaltung von Ein- und Ausgängen
- rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 1
Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich Ansprüchen des Vermieters auf Offenhaltung von Ein- und Ausgängen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Müssen Ein- und Ausgänge offen gehalten werden?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebspflicht verbietet eigenmächtiges Stilllegen von Ein- und Ausgängen! (IMR 2015, 335)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.02.2014 - 12 O 449/12
- KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 881
- ZMR 2015, 707
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Dresden, 24.07.2007 - 5 U 489/07
Betriebspflicht; Einkaufszentrum; Ankermieter
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Ob der Mieter sämtliche bei Vertragsbeginn vorhandenen Ein- und Ausgänge einer Ladenfläche offen halten muss, ist im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (ebenso OLG Dresden, 24. Juli 2007, 5 U 489/07, NZM 2008, 131).(Rn.28).Die Entscheidung des Landgerichts entspreche auch der des OLG Dresden in NZM 2008, 131.
Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung OLG Dresden NZM 2008, 131, mit der eine Klage des Vermieters gegen die Schließung eines von mehreren Eingängen durch den Mieter abgewiesen worden ist.
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01
Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
1) Die in § 1 Nr. 1 MV ausdrücklich in Bezug genommenen Planskizzen haben nicht nur (zugunsten der Beklagten) die Qualität einer verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf Raumgestaltung und Zuschnitt der Mieträume (vgl. BGH NJW 2005, 2152 unter 3.) und damit hinsichtlich der Ausstattung mit einem Ein- und Ausgangsbereich im 1. OG in der dort (in Anl K 1) eingezeichneten Weise. - BGH, 05.11.2004 - LwZR 2/04
Kündigung eines Pachtvertrages wegen Benötigung der Bewirtschaftungsflächen zum …
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Denn hierfür ist nicht etwa erforderlich, dass sich das Auslegungsergebnis aus dem Wortlaut der Klausel von selbst erschließt (vgl. BGH, Urt. v. 05.11.2004 - LwZR 2/04, juris Tz 16 f.: Auslegung einer Sonderkündigungsklausel bei Eigenbedarf "des Verpächters" dahin, dass sie nicht zugunsten eines Erwerbers gilt).
- BGH, 11.02.2010 - VII ZR 218/08
Vereinbarung eines Honorars für die örtliche Bauüberwachung bei …
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Erst in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der so ermittelte Wille in der Urkunde einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat und damit die Schriftform gewahrt ist (sog. Andeutungstheorie, s. BGH NJW-RR 2010, 821 Tz 12; NJW 1996, 2792, 2793; BAG 2007, 250 Tz 23;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 133 Rn 19). - BGH, 19.10.2005 - XII ZR 67/02
Auslegung einer der Schriftform unterliegenden Vereinbarung
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Auch eine mündliche Vereinbarung kann zur Auslegung dessen herangezogen werden, was in der Vertragsurkunde unvollkommen, aber zumindest andeutungsweise niedergelegt ist (s. BGH, Beschl. v. 19.10.2005 - XII ZR 67/02, juris Tz 4). - BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95
Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag …
Auszug aus KG, 30.03.2015 - 8 U 43/14
Erst in einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob der so ermittelte Wille in der Urkunde einen wenn auch unvollkommenen Ausdruck gefunden hat und damit die Schriftform gewahrt ist (sog. Andeutungstheorie, s. BGH NJW-RR 2010, 821 Tz 12; NJW 1996, 2792, 2793; BAG 2007, 250 Tz 23;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 133 Rn 19).
- OLG Koblenz, 27.06.2019 - 1 U 1471/18
Präsenz-Apotheke muss auch präsent sein!
Eine Auslegung des Vertrages vom 14.03.2012 gemäß §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Wortlaut, Interessenlage und Begleitumständen wie dem Inhalt und dem Verlauf der Vertragsverhandlungen (vgl. KG, Urteil vom 30.03.2015 - 8 U 43/14 = MDR 2015, 881) führt jedoch zu dem Ergebnis, dass die vertragliche Vereinbarung der Parteien hier dahingehend erfolgt ist, dass gerade in den vermieteten Räumen der L-Apotheke eine Präsenzapotheke zu betreiben ist.
Rechtsprechung
SG Osnabrück, 22.09.2016 - S 8 U 43/14 |
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 22.09.2016 - S 8 U 43/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2019 - L 14 U 231/16