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   OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92   

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https://dejure.org/2004,4333
OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 U 430/03 - 92 (https://dejure.org/2004,4333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zustandekommen eines Maklervertrages mit einem Kaufinteressenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maklerprovision wegen Nachweis eines Grundstücks; Kontakt durch Zeitungsannonce des Maklers; Erfordernis des ausdrücklichen Provisionsverlangens; Vertragsbegründung durch Frage nach vergleichbaren Grundstücken

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 I Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für Zustandekommen eines Maklervertrages mit Kaufinteressenten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zeitungsannonce

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zeitungsannonce (IBR 2004, 1065)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 18 U 87/93

    Provisionsanspruch des Maklers bei Suchauftrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    nach außen hin suchend tätig werden soll (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540), vor.

    Die Beklagten konnten und durften unter den gegebenen Umständen vielmehr annehmen, der Zeuge D. benenne ein weiteres geeignetes Objekt aus dem "Bestand" der Klägerin, das dieser durch den Veräußerer an die Hand gegeben worden sei und das er demgemäß im Auftrag der anderen Vertragspartei anbiete; ohne einen entsprechenden Hinweis mussten die Beklagten folglich auch in einer solchen Konstellation nicht davon ausgehen, dass auch sie im Erfolgsfalle Provision schulden würden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; NJW-RR 1989, 1210; Schwerdtner, MaklerR, 4. Aufl., Rn 132 m.w.N.).

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94

    Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80

    Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 08.10.1986 - IVa ZR 20/85

    Voraussetzungen für die Annahme eines Auskunftsanspruchs nach dem Maklerrecht -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Insoweit ist allgemein anerkannt, dass ein Makler, der als - wirklicher oder auch nur scheinbarer - Beauftragter eines Dritten mit einem Interessenten in Kontakt tritt, seine Provisionserwartung diesem gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringen muss, andernfalls der Interessent keine Provision zu zahlen hat (BGH BB 1971, 1124; NJW 1981, 1444; WM 1986, 1390; NJW-RR 1987, 173; NJW-RR 1996, 114).
  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Hat sich mithin der Kaufinteressent, wie vorliegend, an den Makler gewandt, weil er durch eine Zeitungsannonce auf ihn aufmerksam geworden ist, kommt ohne entsprechende Klarstellung kein Maklervertrag zustande (vgl. BGH WM 1971, 1098; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.1996 - 7 U 146/95

    Zeitungsinserat bedeutungslos für Provision!

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Hat sich mithin der Kaufinteressent, wie vorliegend, an den Makler gewandt, weil er durch eine Zeitungsannonce auf ihn aufmerksam geworden ist, kommt ohne entsprechende Klarstellung kein Maklervertrag zustande (vgl. BGH WM 1971, 1098; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 368).
  • OLG Hamm, 08.05.1989 - 18 U 240/88

    Provisionsverlangen als Voraussetzung des Maklervertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.04.2004 - 8 U 430/03
    Die Beklagten konnten und durften unter den gegebenen Umständen vielmehr annehmen, der Zeuge D. benenne ein weiteres geeignetes Objekt aus dem "Bestand" der Klägerin, das dieser durch den Veräußerer an die Hand gegeben worden sei und das er demgemäß im Auftrag der anderen Vertragspartei anbiete; ohne einen entsprechenden Hinweis mussten die Beklagten folglich auch in einer solchen Konstellation nicht davon ausgehen, dass auch sie im Erfolgsfalle Provision schulden würden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; NJW-RR 1989, 1210; Schwerdtner, MaklerR, 4. Aufl., Rn 132 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2005 - III ZR 393/04

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Anders liegt es nur bei einer weitergehenden Nachfrage von Maklerdienstleistungen seitens des Kunden, insbesondere bei der Erteilung eines eigenen Suchauftrags (so zutreffend OLG Hamm NJW-RR 1994, 1540; OLG Saarbrücken OLG-Report 2004, 420, 421; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rn. 132; ders., ZfIR 1997, 505, 507; Tiekötter, Festschrift für Schwerdtner, 2003, S. 485, 492 ff.; s. auch OLG Celle OLG-Report 1994, 97; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 693; undifferenziert OLG Düsseldorf OLG-Report 1996, 49; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 1463, 1464; OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; abweichend Dehner, Das Maklerrecht, 2001, Rdn. 34; ders., NJW 1997, 18, 19; MünchKomm/Roth, BGB, 4. Aufl., § 652 Rn. 53 mit Fn. 299; Palandt/Sprau, BGB, 64. Aufl., § 652 Rn. 4; Staudinger/Reuter, BGB, Neubearb.
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