Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leasingvertrag; Kündigung; Leasinggeber; Sorgfaltspflicht; Kaskoversicherung; Schaden; Kfz; Kraftfahrzeug; Beweislast
- Judicialis
HWiG § 1 Abs. 1; ; HWiG § ... 2 Abs. 1 Satz 4; ; HWiG § 6 Nr. 1; ; VerbrKrG § 1 Abs. 1; ; ALB § 4 Abs. 1; ; ALB § 4 Abs. 2; ; ALB § 6 Abs. 7; ; AGBG § 2 Abs. 1; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 1; ; VVG § 74 ff; ; BGB § 768 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 74 ff.; BGB § 535
Sorgfaltspflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer bei Abfindungsvergleich mit dem Kaskoversicherer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 535 ff.
Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Papierfundstellen
- VersR 2000, 500
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Zwar trifft die Begründung des Landgerichts, der Beklagte falle gemäß § 6 Nr. 1 HWiG als damaliger Geschäftsführer der - zwischenzeitlich sowohl rechtskräftig verurteilten als auch erloschenen - Leasingnehmerin nicht in den persönlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, nicht zu (grundlegend BGHZ 133, 71 und 133, 220 für Schuldbeitritt des GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafters, jeweils zu § 1 Abs. 1 VerbrKrG). - BGH, 14.05.1998 - IX ZR 56/95
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Indessen ist für Bürgschaften, die wie hier eine vom Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangene Verbindlichkeit sichern, der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 HWiG nicht eröffnet (eingehend BGHZ 139, 21). - BGH, 15.07.1998 - VIII ZR 348/97
Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Diese leasingtypische Gefahrabwälzungsklausel unter anderem für die Fälle "des Untergangs, Verlustes oder Diebstahls" ist wirksam, weil § 4 Abs. 2 ALB dem Leasingnehmer für den Fall, dass sich das Risiko - wie hier - verwirklicht, ein kurzfristiges Kündigungsrecht einräumt (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 2148 unter II 1 m.w.N.).
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Zwar trifft die Begründung des Landgerichts, der Beklagte falle gemäß § 6 Nr. 1 HWiG als damaliger Geschäftsführer der - zwischenzeitlich sowohl rechtskräftig verurteilten als auch erloschenen - Leasingnehmerin nicht in den persönlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, nicht zu (grundlegend BGHZ 133, 71 und 133, 220 für Schuldbeitritt des GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafters, jeweils zu § 1 Abs. 1 VerbrKrG). - BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86
Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Andernfalls wäre der die Zulässigkeit von Gefahrabwälungsklauseln mitbestimmende Gedanke, dass das Risiko z.B. des Untergangs oder des Verlustes des Fahrzeugs für den Leasingnehmer tragbar ist, weil er dieses Wagnis entsprechend versichern kann (vgl. BGH NJW 1988, 198, 199 f unter Hinweis auf BGHZ 93, 391), nachhaltig in Frage gestellt. - BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96
Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Darüber hinaus entspricht es gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Leasinggeber bei planmäßigem wie bei vorzeitigem Vertragsablauf zur bestmöglichen Verwertung des Leasingobjekts verpflichtet ist (zuletzt BGH WM 1997, 1904 unter II 1 b m.w.N.). - BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92
Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Daraus, dass eine vom Leasingnehmer abgeschlossene Kaskoversicherung regelmäßig, wie das Landgericht den von ihm zitierten Entscheidungen BGH NJW 1993, 2870 und OLG Köln VersR 1997, 57 entnimmt, als Fremdversicherung im Sinne von §§ 74 ff VVG zugunsten des Leasinggebers anzusehen ist, lassen sich im vorliegenden Fall keine maßgebenden Schlüsse ziehen. - BGH, 12.02.1985 - X ZR 31/84
Regulierung eines Haftpflichtschadens des geleasten Fahrzeugs
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Andernfalls wäre der die Zulässigkeit von Gefahrabwälungsklauseln mitbestimmende Gedanke, dass das Risiko z.B. des Untergangs oder des Verlustes des Fahrzeugs für den Leasingnehmer tragbar ist, weil er dieses Wagnis entsprechend versichern kann (vgl. BGH NJW 1988, 198, 199 f unter Hinweis auf BGHZ 93, 391), nachhaltig in Frage gestellt. - OLG Köln, 03.06.1996 - 12 U 29/96
Leasingnehmer; Kaskoversicherung; Leasinggeber; Fremdversicherung; …
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Daraus, dass eine vom Leasingnehmer abgeschlossene Kaskoversicherung regelmäßig, wie das Landgericht den von ihm zitierten Entscheidungen BGH NJW 1993, 2870 und OLG Köln VersR 1997, 57 entnimmt, als Fremdversicherung im Sinne von §§ 74 ff VVG zugunsten des Leasinggebers anzusehen ist, lassen sich im vorliegenden Fall keine maßgebenden Schlüsse ziehen. - OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels
Auszug aus OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Die Durchsetzung eines Anspruchs gegen die Kaskoversicherung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer zumindest das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls beweist (zuletzt BGH VersR 1999, 182; 1998, 1012 und 447; st. Rspr.). - BGH, 27.05.1998 - IV ZR 81/97
Äußerer Anschein des Kfz-Diebstahls