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   OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11 - 122   

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https://dejure.org/2012,36857
OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11 - 122 (https://dejure.org/2012,36857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2012 - 8 U 451/11 - 122 (https://dejure.org/2012,36857)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 8 U 451/11 - 122 (https://dejure.org/2012,36857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummiete

  • rechtsportal.de

    BGB § 546 Abs. 1 ; BGB § 580a Abs. 2
    Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummiete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mischmietverhältnis: Wann ist Nutzung schwerpunktmäßig gewerblich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schwerpunkt bei Mischnutzung von Mieträumen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1335
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Der Mangel der Schriftform ergibt sich - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - bereits daraus, dass der von dem Zeugen J. namens der "Erbengemeinschaft B." abgeschlossene Mietvertrag mangels Rechtsfähigkeit derselben nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern mit den einzelnen Miterben zu Stande kam, diese aber aus der allein von dem Zeugen J. für die Erbengemeinschaft unterzeichneten Vertragsurkunde nicht ersichtlich sind (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3390 f.; NZM 2006, 699 ; Sternel, aaO., Rdnr. I 91; vgl. zum Fehlen der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft auch: BGH NZM 2006, 944, 945).

    Das ändert jedoch nichts daran, dass die Vertragsparteien aus der Urkunde bestimmbar sein müssen (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3391).

    Aufgrund dieser unpräzisen Bezeichnung ist für einen Erwerber des Mietobjekts aus der Vertragsurkunde nicht zu ersehen, wer der Erblasser und damit der frühere Grundstückseigentümer ist (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3391).

    Eine solche Ermächtigung, die das Recht zur Erklärung der Kündigung von Mietverhältnissen umfasst, ist auch ohne Zustimmung des Mieters wirksam (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3391; Palandt/Weidenkaff, BGB , 71. Aufl., § 566 Rdnr. 6).

  • OLG Stuttgart, 31.03.2008 - 5 U 199/07

    Mischmietverhältnis: Schwerpunkt des Mietverhältnisses bei Vermietung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Das gilt auch, soweit - wie hier (vgl. § 23 Nr. 2 a) GVG ) - eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte betroffen ist (vgl. OLG Stuttgart NZM 2008, 726 f. Rdnr. 22, zit. nach juris).

    Selbst dann, wenn ein Mietobjekt aus einem kleinen Laden und einer großen Wohnung besteht, ist das Mietverhältnis dann als Geschäftsraummietverhältnis zu bewerten, wenn der Mieter aus dem Betrieb des Ladens seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BGH NJW-RR 1986, 877 ff. Rdnr. 24, zit. nach juris; OLG Stuttgart NZM 2008, 726 f. Rdnr. 24, zit. nach juris; KG ZMR 2010, 956 ff. Rdnr. 29 ff., zit. nach juris; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., Vor § 535 BGB Rdnr. 109; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. VI 9 ff.).

  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 60/85

    Bemessung des Gewerberaumanteils bei einem Mischmietverhältnis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Selbst dann, wenn ein Mietobjekt aus einem kleinen Laden und einer großen Wohnung besteht, ist das Mietverhältnis dann als Geschäftsraummietverhältnis zu bewerten, wenn der Mieter aus dem Betrieb des Ladens seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BGH NJW-RR 1986, 877 ff. Rdnr. 24, zit. nach juris; OLG Stuttgart NZM 2008, 726 f. Rdnr. 24, zit. nach juris; KG ZMR 2010, 956 ff. Rdnr. 29 ff., zit. nach juris; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., Vor § 535 BGB Rdnr. 109; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. VI 9 ff.).

    Denn selbst wenn - wie der Zeuge S. ausgesagt hat - der Umfang der Nutzung der Räume zu Wohnzwecken im Belieben der Mieter gestanden hätte, änderte dies nichts daran, dass die gewerbliche Nutzung unter Berücksichtigung der übrigen angeführten Umstände - insbesondere des Umstands, dass die Beklagten zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts auf die gewerbliche Nutzung der Räume angewiesen waren - im Vordergrund gestanden hat (vgl. BGH NJW-RR 1986, 877 ff Rdnr. 24, zit. nach juris).

  • KG, 17.06.2010 - 12 U 51/09

    Mischmietverhältnis: Abgrenzung zwischen Gewerbe- und Wohnraummiete;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Selbst dann, wenn ein Mietobjekt aus einem kleinen Laden und einer großen Wohnung besteht, ist das Mietverhältnis dann als Geschäftsraummietverhältnis zu bewerten, wenn der Mieter aus dem Betrieb des Ladens seinen Lebensunterhalt bestreitet (vgl. BGH NJW-RR 1986, 877 ff. Rdnr. 24, zit. nach juris; OLG Stuttgart NZM 2008, 726 f. Rdnr. 24, zit. nach juris; KG ZMR 2010, 956 ff. Rdnr. 29 ff., zit. nach juris; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., Vor § 535 BGB Rdnr. 109; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rdnr. VI 9 ff.).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Das folgt bereits aus der - nicht durch die erstinstanzlichen Sitzungsprotokolle entkräfteten - Beweiskraft des Tatbestands des angefochtenen Urteils (§ 314 ZPO ), in dem dies als streitige Behauptung der Beklagten dargestellt ist (vgl. BGH BGHReport 2005, 1618).
  • BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03

    Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Der Mangel der Schriftform ergibt sich - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - bereits daraus, dass der von dem Zeugen J. namens der "Erbengemeinschaft B." abgeschlossene Mietvertrag mangels Rechtsfähigkeit derselben nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern mit den einzelnen Miterben zu Stande kam, diese aber aus der allein von dem Zeugen J. für die Erbengemeinschaft unterzeichneten Vertragsurkunde nicht ersichtlich sind (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3390 f.; NZM 2006, 699 ; Sternel, aaO., Rdnr. I 91; vgl. zum Fehlen der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft auch: BGH NZM 2006, 944, 945).
  • BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05

    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
    Der Mangel der Schriftform ergibt sich - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - bereits daraus, dass der von dem Zeugen J. namens der "Erbengemeinschaft B." abgeschlossene Mietvertrag mangels Rechtsfähigkeit derselben nicht mit der Erbengemeinschaft als solcher, sondern mit den einzelnen Miterben zu Stande kam, diese aber aus der allein von dem Zeugen J. für die Erbengemeinschaft unterzeichneten Vertragsurkunde nicht ersichtlich sind (vgl. BGH NJW 2002, 3389, 3390 f.; NZM 2006, 699 ; Sternel, aaO., Rdnr. I 91; vgl. zum Fehlen der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft auch: BGH NZM 2006, 944, 945).
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