Weitere Entscheidung unten: KG, 04.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08   

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https://dejure.org/2008,6665
OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,6665)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,6665)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,6665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Arglistanfechtung wegen verschwiegenen Altlastenverdachts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 309 Nr. 7 BGB; § 434 BGB; § 444 BGB
    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach § 434 BGB; Herabsetzung der Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch eines Grundstücks in nicht unerheblichen Umfang durch Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten; Höhere ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdacht auf bestehende Altlasten als Sachmangel des verkauften Grundstücks nach § 434 BGB; Herabsetzung der Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch eines Grundstücks in nicht unerheblichen Umfang durch Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten; Höhere ...

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 444

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434; BGB § 444
    Auch der Verdacht auf Belastung mit Altlasten ist ein Sachmangel - Arglistanfechtung bei Grundstückskauf wegen Altlasten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglistanfechtung bei Grundstückskauf wegen Altlasten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bloßer Verdacht auf bestehende Altlasten: Sachmangel? (IMR 2008, 354)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 21.08.1996 - 9 U 99/95

    Ist das Verschweigen eines Altlastenverdachts bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    OLG Düsseldorf NJW 1996, 3284.

    OLG München NJW 1996, 3284.1995, 2566) oder eine wilde Müllkippe (BGH NJW 1991, 2900) betrieben wurde.

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Grundstück verkauft wird, auf dem früher eine Deponie (BGH NJW 1995, 1549.

    Arglistig handelt bei Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wer einen Fehler mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung des Vertrages nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1995, 1549).

  • OLG München, 03.04.1998 - 21 U 4350/97

    Bezugsfertigkeit trotz Altlastenverdacht?

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    Ein Sachmangel liegt nämlich nicht nur dann vor, wenn ein Grundstück tatsächlich mit Altlasten belastet ist, sondern auch dann, wenn ein konkreter und nahe liegender Verdacht auf Altlasten besteht (OLG München NJW-RR 1999, 455.

    Bei einer derartigen Nutzungsänderung eines bisher gewerblich genutzten Grundstücks in ein Wohngrundstück sind entsprechend auch höhere Anforderungen an den Schutz der Gesundheit zu stellen, da bei einem Wohngrundstück die Bewohner wegen des ständigen Lebens auf dem Grundstück, Arbeiten im Garten etc. ungleich stärker mit dem Erdreich in Kontakt kommen als dies bei einer gewerblichen Nutzung der Fall ist (vgl. OLG München NJW-RR 1999, 455).

  • BGH, 12.07.1991 - V ZR 121/90

    Umfang des Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    OLG München NJW 1996, 3284.1995, 2566) oder eine wilde Müllkippe (BGH NJW 1991, 2900) betrieben wurde.
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    Insoweit ist anerkannt, dass Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten einen Sachmangel begründen, weil durch sie die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - hier Bebauung mit einem Einfamilienhaus - in nicht unerheblichem Umfang herabgesetzt wird (BGH NJW 2001, 64. OLG Köln NJW-RR 2000, 1264. OLG Karlsruhe NJW 1991, 1836. Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 44 Rdnr. 62).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    c) Abgesehen davon, dass es im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels keiner Fristsetzung nach §§ 323, 440 BGB bedarf (vgl. BGH VersR 2007, 1086), hat der Kläger dem Beklagten ferner mit Schreiben vom 20. März, 26. März, 27. März und 24. April 2007 ausreichende Fristen zur Nacherfüllung gesetzt (Bl. 17, 21 - 23 d. A.), die der Beklagte indessen nicht beachtet hat.
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 22 U 95/96

    Altlastenverdacht verschwiegen: Grundstückskaufvertrag anfechtbar

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    OLG Hamm OLGR 1997, 321.
  • OLG München, 21.04.1994 - 32 U 2088/94

    Altlasten und Fehler

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    NJW 1995, 2566.
  • OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 186/98

    Sicherungsabrede zur Bürgschaft - Fundamente als Mangel eines Baugrundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    Insoweit ist anerkannt, dass Bodenverunreinigungen infolge von Altlasten einen Sachmangel begründen, weil durch sie die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - hier Bebauung mit einem Einfamilienhaus - in nicht unerheblichem Umfang herabgesetzt wird (BGH NJW 2001, 64. OLG Köln NJW-RR 2000, 1264. OLG Karlsruhe NJW 1991, 1836. Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., § 44 Rdnr. 62).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2008 - 8 U 49/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH vermindert sich auch im Falle eines nachfolgenden Prozesses nicht etwa die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV (NJW 2007, 2049).
  • OLG Karlsruhe, 08.01.1991 - 18a U 194/90

    Schadstoffbelastung eines Grundstücks: Wann verjähren Ansprüche gegen Bauträger?

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

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Rechtsprechung
   KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8198
KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,8198)
KG, Entscheidung vom 04.08.2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,8198)
KG, Entscheidung vom 04. August 2008 - 8 U 49/08 (https://dejure.org/2008,8198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strohmann; Scheingeschäft; Abrechnungsfrist für Gewerberaum; kein Ausschluss von Betriebskostennachforderungen des Gewerberaumvermieters; kein Anspruch auf Vorauszahlungen bei unterbliebener Abrechnung; ausstehenden Vorauszahlungen; Ablauf der Abrechnungsfrist

  • ibr-online

    Voraussetzungen für die Annahme eines Scheingeschäfts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miete bei beabsichtigter anderer Nutzung nicht zahlen?

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 8 (Leitsatz und Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen für die Annahme eines Scheingeschäfts im Mietrecht (IMR 2009, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 201
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 194/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Es ist aber allgemeine Meinung, dass auch der Mieter von Gewerberäumen einen Anspruch auf eine Abrechnung innerhalb angemessener Frist - regelmäßig innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums - hat; nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter die ausstehenden Vorauszahlungen nicht mehr einfordern, sondern nur noch den Ausgleich eines Saldos aus einer etwaigen Abrechnung (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2002, VIII ZR 108/02, in GE 2003, 250; KG, Beschluss vom 29.12.2006, 12 U 117/06, in GE 2007, 845; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2000, 10 U 194/98, in GE 2000, 537 ff.; Bub/Treier-v. Brunn, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, 1999, Teil III. A., Rn. 46; Schmidt-Futterer-Langenberg, a.a.O., § 556 BGB, Rn. 455; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 535 BGB, Rn. 94 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Betreffend die ursprünglich berechtigten Betriebskostenvorauszahlungen können Verzugszinsen lediglich bis zum Eintritt der Abrechnungsreife verlangt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2000, 10 U 194/98, in GE 2000, 537 ff.; Schmidt-Futterer-Langenberg, a.a.O., § 556 BGB, Rn. 455).

  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Jedoch ist dies unschädlich, da die Zinsforderungen von den Hauptforderungen abhängig sind und deswegen von dem Berufungsangriff umfasst sind (vgl. BGH, Urteil vom 17.03.1994, IX ZR 102/93, in NJW 1994, 1656 f.).
  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Es ist aber allgemeine Meinung, dass auch der Mieter von Gewerberäumen einen Anspruch auf eine Abrechnung innerhalb angemessener Frist - regelmäßig innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums - hat; nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter die ausstehenden Vorauszahlungen nicht mehr einfordern, sondern nur noch den Ausgleich eines Saldos aus einer etwaigen Abrechnung (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2002, VIII ZR 108/02, in GE 2003, 250; KG, Beschluss vom 29.12.2006, 12 U 117/06, in GE 2007, 845; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2000, 10 U 194/98, in GE 2000, 537 ff.; Bub/Treier-v. Brunn, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, 1999, Teil III. A., Rn. 46; Schmidt-Futterer-Langenberg, a.a.O., § 556 BGB, Rn. 455; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 535 BGB, Rn. 94 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • KG, 29.12.2006 - 12 U 117/06

    Gewerberaummietvertrag: Inhaltsbestimmung für die auf den Mieter umlegbaren

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Es ist aber allgemeine Meinung, dass auch der Mieter von Gewerberäumen einen Anspruch auf eine Abrechnung innerhalb angemessener Frist - regelmäßig innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums - hat; nach Ablauf der Abrechnungsfrist kann der Vermieter die ausstehenden Vorauszahlungen nicht mehr einfordern, sondern nur noch den Ausgleich eines Saldos aus einer etwaigen Abrechnung (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.11.2002, VIII ZR 108/02, in GE 2003, 250; KG, Beschluss vom 29.12.2006, 12 U 117/06, in GE 2007, 845; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2000, 10 U 194/98, in GE 2000, 537 ff.; Bub/Treier-v. Brunn, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, 1999, Teil III. A., Rn. 46; Schmidt-Futterer-Langenberg, a.a.O., § 556 BGB, Rn. 455; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 535 BGB, Rn. 94 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • OLG Naumburg, 19.10.2004 - 9 U 62/04

    Zur Abgrenzung zwischen einem Strohmanngeschäft und einem Scheingeschäft

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Wollen Vertragsparteien einen Mietvertragsabschluss ernstlich, hindert die Strohmanneigenschaft die Wirksamkeit des Mietverhältnisses nicht (vgl. OLG des Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2004, 9 U 62/04, in MDR 2005, 741 f.; KG, Urteil vom 04.04.2002, 8 U 148/01, in GE 2002, 798).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 375/89

    Darlegungs- und Beweislast für Nichtigkeit einer Vereinbarung im Rahmen einer

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Er trägt die Darlegungs- und Beweislast, weil die Annahme eines Scheingeschäftes für ihn materiell-rechtlich günstig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1991, VII ZR 375/89, in NJW 1991, 1617 f.; Palandt-Heinrichs/Ellenberger, BGB, 67. Auflage, 2008, § 117 BGB, Rn. 9).
  • BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06

    Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Wird bei einem Vertragsabschluss eine Person als Vertragspartner bloß vorgeschoben (so genannter Strohmann), sind die Voraussetzungen eines Scheingeschäftes in der Regel nicht erfüllt, selbst wenn alle Beteiligten die Strohmanneigenschaft kennen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2007, III ZR 197/06, in NJW-RR 2007, 1209 f.; Urteil vom 06.12.1994, XI ZR 19/94, in NJW 1995, 727 f.).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 226/03

    Anfechtbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Ehegatten des Schuldners

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Ein Scheingeschäft ist zu bejahen, wenn die Vertragsparteien nur den äußeren Schein des Abschlusses des Rechtsgeschäftes hervorrufen, dagegen die damit verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollten (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2006, IX ZR 226/03, in NJW-RR 2006, 1555 ff.).
  • KG, 04.04.2002 - 8 U 148/01

    Wirksamkeit eines mit einem Strohmann geschlossenen Mietvertrages

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Wollen Vertragsparteien einen Mietvertragsabschluss ernstlich, hindert die Strohmanneigenschaft die Wirksamkeit des Mietverhältnisses nicht (vgl. OLG des Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.10.2004, 9 U 62/04, in MDR 2005, 741 f.; KG, Urteil vom 04.04.2002, 8 U 148/01, in GE 2002, 798).
  • BGH, 29.10.1996 - XI ZR 319/95

    Darlehensvertrag als Scheingeschäft

    Auszug aus KG, 04.08.2008 - 8 U 49/08
    Für die Beurteilung, ob ein Scheingeschäft geschlossen wurde, kommt es in erster Linie auf die Erklärungen vor oder bei Abschluss des Vertrages an; allerdings kann auch nachträgliches Verhalten für die Ermittlung des tatsächlichen Vertragswillens der Beteiligten Bedeutung haben und darf deshalb nicht unberücksichtigt gelassen werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1996, XI ZR 319/95, in NJW-RR 1997, 238 f.).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94

    Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 144/06

    Zulässigkeit der erstmaligen Erhebung der Verjährungseinrede in der

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 10 U 114/12

    Wirksamkeit eines Aufrechnungs- und Minderungsverbots in einem

    Urt. vom 4.8.2008 - 8 U 49/08 - NJOZ 2009, 106; Geldmacher, NZM 2001, 921, 922 mwN.).
  • OLG München, 11.07.2011 - 34 Sch 15/10

    Vollstreckbarerklärung eines ukrainischen Schiedsspruchs

    41 (1) Ein Scheingeschäft (§ 117 BGB) ist zu bejahen, wenn die Vertragsparteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses des Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die damit verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollten (BVerfG NJW 2008, 3346; BGH NJW-RR 2006, 1555; KG NJOZ 2009, 106).
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