Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.10.1973 - 8 U 52/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Wichtiger Grund, Buchauszug, stillschweigendes Anerkenntnis, Schikane, Rechtsschutzinteresse für den Anspruch auf Buchauszug
Papierfundstellen
- VersR 1974, 384
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.02.1973 - 3 AZR 286/72
Gehaltsvorschuß - Verwirkung - Provisionsabrechnung - Vorschußabrechnung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.1973 - 8 U 52/73
Das bloße Schweigen eines HV auf die Abrechnung genügt nicht für die Annahme eines stillschweigenden Schuldanerkenntnisses des HV nach § 782 BGB, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Abrechnungsvertrages (im Anschluss an BAG, 16.02.1973 LS 3 m.w.N., DB 73, 1128, 1129).
- OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 242/04
Handelsvertretervertrag: Anspruch auf nachträgliche Erteilung eines Buchauszugs; …
Die Berechtigung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges gemäß § 87c Abs. 2 HGB ist regelmäßig zu vermuten, wenn nicht bereits eine Einigung über die Provisonen erfolgt ist oder ausnahmsweise der Missbrauchseinwand gemäß § 242 BGB durchgreift (Aufgabe von Senat, Urteil vom 09.10.1973, - 8 U 52/73 -, VersR 74, 384).Soweit der Senat in seinem vor der dargestellten Rechtsprechungsänderung des BGH erlassenen Urteil vom 09.10.1973 (8 U 52/73, VersR 74, 384) in einem bereits vom Sachverhalt teilweise abweichenden Fall die Auffassung vertreten hat, für die Forderung des Handelsvertreters auf eine nachträgliche Erstellung von Buchauszügen müsse ein schutzwürdiges wirtschaftliches Interesse an der Prüfung und Verwertung der geforderten Unterlagen verlangt werden, hält er an dieser Rechtsauffassung nicht fest.