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   OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19   

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OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19 (https://dejure.org/2020,817)
OLG München, Entscheidung vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19 (https://dejure.org/2020,817)
OLG München, Entscheidung vom 02. Januar 2020 - 8 U 5307/19 (https://dejure.org/2020,817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 138, § 142, § 286, § 427, § 522 Abs. 2 S. 1; BGB § 249, § 826
    Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • rewis.io

    Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Motorsteuersoftware; haftungsausfüllende Kausalität; Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Erschütterung; Darlegungslast; Kaufvertrag; Minderwert

  • rechtsportal.de

    ZPO § 522 Abs. 2
    Vom Dieselskandal betroffenes Kfz mit Motor EA 189

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 342
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Die Annahme einer sekundären Darlegungslast setzt nach der Rechtsprechung des BGH voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (BGH, Urteil vom 18.1.2018 - I ZR 150/15, Rz. 30).

    Kommt ein Käufer dieser sekundären Darlegungslast trotz Hinweis des Gerichts nicht nach, ist das Vorbringen der Beklagten, der Kläger habe zur Zeit des Kaufs Kenntnis von der Betroffenheit des Fahrzeugs von dem Dieselskandal gehabt, gem. § 138 ZPO als zugestanden zu behandeln (BGH, Urteil vom 18.1.2018 - I ZR 150/15, Rz. 30).

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Wegen des Einsatzes einer derartigen "Manipulationssoftware" kommt mangels vertraglicher Beziehungen zwischen den Parteien allenfalls eine deliktische Haftung der Beklagten nach § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV in Betracht (vgl. z.B. OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 5.3.2019 - 13 U 142/18; OLG Köln, Beschluss vom 3.1.2019 - 18 U 70/18, je zum selben Motor).

    Der klägerseits geltend gemachte Schaden liegt somit - ähnlich wie in den Kapitalanlagefällen (vgl. dazu z.B. BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rz. 22) - bereits im Erwerb des Fahrzeugs und der Belastung mit der Kaufpreisverbindlichkeit (vgl. z.B. OLG Köln, Beschluss vom 3.1.19, Gz. 18 U 70/18).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Daher fehlt es hier im Sinne der Differenzhypothese schon an der Darlegung einer entsprechenden hypothetischen Vermögenslage und kann dahinstehen, ob der Kläger ansonsten auch im Bereich der unerlaubten Handlung verlangen könnte, so behandelt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (so BGH, Urteil vom 19.05.2006, Gz. V ZR 264/05, Rz. 22, für einen Kaufrechtsfall; darauf verweisend Heese, NJW 2019, 257; nunmehr in einem Abgasfall auch OLG Stuttgart vom 11.12.2019, Gz. 9 U 3/19, Rz. 56 ff.).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 9 U 3/19
    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Daher fehlt es hier im Sinne der Differenzhypothese schon an der Darlegung einer entsprechenden hypothetischen Vermögenslage und kann dahinstehen, ob der Kläger ansonsten auch im Bereich der unerlaubten Handlung verlangen könnte, so behandelt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (so BGH, Urteil vom 19.05.2006, Gz. V ZR 264/05, Rz. 22, für einen Kaufrechtsfall; darauf verweisend Heese, NJW 2019, 257; nunmehr in einem Abgasfall auch OLG Stuttgart vom 11.12.2019, Gz. 9 U 3/19, Rz. 56 ff.).
  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    So ist anerkannt, dass die Anwendung der Differenzhypothese in dem Fall, in dem der Geschädigte nachweist, dass er ohne die für den Abschluss des Vertrages ursächliche Täuschungshandlung einen anderen, günstigeren Vertrag - mit dem Verkäufer oder einem Dritten - abgeschlossen hätte, im Ergebnis das Erfüllungsinteresse verlangen kann, und zwar deswegen, weil der Schaden in diesem Ausnahmefall dem Erfüllungsinteresse entspricht (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, Rz. 8 ff.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Denn dass ein Gläubiger, soweit es wie hier um Umstände aus seiner Sphäre geht, an der Sachaufklärung mitzuwirken hat, ist in der Rspr. des BGH anerkannt (vgl. z.B. BGH vom 03.06.2008, Gz. XI ZR 318/06, Rnr. 32, zur Verjährung).
  • BGH, 16.10.2001 - XI ZR 25/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler von Börsenterminoptionsgeschäften

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Wie der Senat bereits in seinem Hinweis vom 03.12.2019 ausgeführt hat, erscheint aber zweifelhaft, ob in Fällen der vorliegenden Art die auf Tatsachenerfahrung beruhende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt (so für Ansprüche aus § 826 BGB im Bereich der Kapitalanlage z.B. BGH, Urteile vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 -, Rn. 15, und vom 21. Februar 2013 - III ZR 94/12 -, Rn. 14; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - XI ZR 25/01 -, Rn. 18).
  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 94/12

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Wie der Senat bereits in seinem Hinweis vom 03.12.2019 ausgeführt hat, erscheint aber zweifelhaft, ob in Fällen der vorliegenden Art die auf Tatsachenerfahrung beruhende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt (so für Ansprüche aus § 826 BGB im Bereich der Kapitalanlage z.B. BGH, Urteile vom 21. Februar 2013 - III ZR 139/12 -, Rn. 15, und vom 21. Februar 2013 - III ZR 94/12 -, Rn. 14; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - XI ZR 25/01 -, Rn. 18).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    Denn durch unzutreffende oder unvollständige Informationen des Prospekts wird in das Recht des Anlegers eingegriffen, in eigener Entscheidung und Abwägung des Für und Wider darüber zu befinden, ob er in das Projekt investieren will oder nicht (z.B. BGH, WM 2009, 789).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus OLG München, 02.01.2020 - 8 U 5307/19
    a) Zwar enthält - bzw. enthielt jedenfalls bis zu einem etwaigen Update - der im streitgegenständlichen Fahrzeug verbaute, von der Beklagten hergestellte Motor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Januar 2019 - VIII ZR 225/17 - Rn. 13, zum selben Motor).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18

    VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • LG München I, 23.08.2019 - 29 O 17363/18

    Kein Anspruch auf Schadensersatz im "VW-Abgasskandal" bei Erwerb im Jahr 2016

  • OLG Jena, 17.07.2020 - 4 U 25/19

    Schadensersatzanspruch gegen Hersteller eines vom "Dieselskandal" betroffenen Pkw

    Unabhängig davon, dass die Klägerin in ihrer persönlichen Anhörung angegeben hat, das Fahrzeug gegen Kaufpreisersatz zurückgeben zu wollen, entspräche ein solcher Ersatz eines Minderungsbetrages einem Schadensersatz neben der Leistung und damit dem von § 826 BGB außerhalb vertraglicher Bindungen nicht geschützten Erfüllungsinteresse (so auch OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.01.2020, 8 U 5307/19 BGH, Urteil vom 21.12.2004, VI ZR 306/03).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein nach § 826 BGB zu ersetzender Vermögensschaden bei grundsätzlicher Berechnung nach der Differenzmethode einen Vergleich der Vermögenslagen des Geschädigten vor und nach dem Schädigungsereignis erfordert (BGH, Urteil vom 18.01.2011, VI ZR 325/09; OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.01.2020, 8 U 5307/19).

    Nur in diesem Falle käme überhaupt ein Behaltendürfen des Fahrzeuges und ggf. die Geltendmachung eines Minderungsbetrages in Betracht (vgl. OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.01.2020, 8 U 5307/19).

    Nur in diesem Falle führte eine Berechnung des negativen Interesses im Ergebnis zu einer Ersatzpflicht in Höhe des Erfüllungsinteresses, da der Schaden in diesem Ausnahmefall gerade dem Erfüllungsinteresse entspricht (BGH, Urteil vom 18.01.2011, VI ZR 325/09; OLG München, Hinweisbeschluss vom 02.01.2020, 8 U 5307/19).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2021 - 17 U 102/18

    Merkantiler Minderwert eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs:

    Dabei kann dahinstehen, ob der Klägerin ein solcher Anspruch dem Grunde nach überhaupt zustehen kann (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2019 in dem hiesigen Verfahren, II 641 ff, juris; OLG Celle, Urteil vom 20. November 2019 - 7 U 244/18 -, juris Rn. 35; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29. November 2019 - 17 U 77/19 - juris Rn. 43 ff.; OLG Stuttgart, Grund- und Endurteil vom 11. Dezember 2019 - 9 U 3/19 -, BeckRS 2019, 32200, beck-online Rn. 54 ff.; die hiergegen gerichtete Revision ist bei dem Bundesgerichtshof anhängig unter dem Az. VI ZR 40/20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 14 U 92/19 -, juris Rn. 5 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19 -, juris Rn. 19 ff.; OLG München, Beschluss vom 2. Januar 2020 - 8 U 5307/19 -, juris Rn. 25).
  • LG Regensburg, 26.02.2021 - 34 O 1009/20

    Fahrzeug, Kaufvertrag, Schadensersatzanspruch, Rechtsanwaltskosten,

    Denn die behauptete Schädigung des Klägers würde dann nicht mehr auf dem heimlichen Einbau der Manipulationssoftware durch die Bekl. beruhen, sondern auf seinem freien Entschluss, das Fahrzeug trotz der Ausstattung mit dieser Software zu erwerben (OLG München, Hinweisbeschl. v. 02.01.2020 - 8 U 5307/19, NJW-RR 2020, 342 Rn. 8, beckonline).

    Lediglich die sich daraus ergebende konkrete Möglichkeit, dass ein Kaufinteressent vor dem Erwerb von der Betroffenheit des Fahrzeugs Kenntnis erlangt haben "könnte", wird mit zunehmendem zeitlichem Abstand begründet (OLG München, Hinweisbeschl. v. 02.01.2020 - 8 U 5307/19, NJW-RR 2020, 342 Rn. 12, beckonline).

    Angesichts der mit dieser Manipulation bei der gebotenen exante-Betrachtung verbundenen Gefahren, beispielsweise einem Entzug der Zulassung oder einer Wertminderung, und zwar ungeachtet einer etwaigen Realisierung dieser Gefahren, besteht nach der Lebenserfahrung eine hinreichende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein entsprechend informierter Kaufinteressent von dem Erwerb Abstand genommen hätte (OLG München, Hinweisbeschl. v. 02.01.2020, Az.: 8 U 5307/19, NJW-RR 2020, 342 Rn. 10, beckonline).

  • OLG Frankfurt, 17.06.2020 - 17 U 732/19

    Deliktische Haftung des Motorherstellers im Abgasskandal - Ersatz des

    Die unerlaubte Handlung eines Dritten kann nicht dazu führen, dass dieser haftungsrechtlich wie ein Verkäufer behandelt wird (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09 -, BGHZ 188, 78-85, Rn. 9; s. auch OLG München, Beschluss vom 02. Oktober 2019 - 18 U 4793/19 -, BeckRS 2019, 35659, Rn. 11-13; OLG München, Beschluss vom 02. Januar 2020 - 8 U 5307/19 -, juris, Rn. 25 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19 -, juris, Rn. 21-24).

    Daher fehlt es hier im Sinne der Differenzhypothese schon an der Darlegung einer entsprechenden hypothetischen Vermögenslage, weshalb im Ergebnis dahinstehen kann, ob der Kläger ansonsten auch im Bereich der unerlaubten Handlung verlangen könnte, so behandelt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (ebenso: OLG München, Beschluss vom 02. Januar 2020 - 8 U 5307/19 -, juris, Rn. 26; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 13 U 670/19 -, juris, Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 27. Februar 2020 - I-34 U 129/19 -, juris, Rn. 27).

  • OLG Köln, 23.04.2020 - 12 U 118/19
    dd) Der Beklagten ist im Grundsatz darin zu folgen, dass die behauptete Kausalität einer Täuschung bzw. einer sittenwidrigen Schädigung für den Kaufentschluss und damit für den behaupteten Schaden zwangsläufig entfallen würde, wenn der Kläger - wie die Beklagte behauptet - zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs Kenntnis davon gehabt haben sollte, dass die Manipulationssoftware in seinem Fahrzeug eingebaut gewesen ist - volenti non fit iniuria (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19, WM 2020, 478-482, zitiert nach juris Rn. 8 unter Verweis auf Heese, NJW 2019, 257-263).

    Angesichts der mit der Manipulation der Steuerungssoftware bei der gebotenen ex-ante-Betrachtung verbundenen Gefahren - insbesondere der Gefahr des Zulassungsentzugs und der möglichen Fahrzeugstillegung - spricht aus Sicht des Senats nach der Lebenserfahrung eine hinreichende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein entsprechend informierter Kaufinteressent von dem Erwerb Abstand genommen hätte, und zwar ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Gefahren später realisiert haben (so auch OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19, WM 2020, 478-482, zitiert nach Rn. 10).

  • OLG Köln, 17.06.2020 - 16 U 192/19
    Für den nach dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals erfolgten Fahrzeugerwerb ist der zuvor bestehende Erfahrungssatz, dass ein Erwerber keine Kenntnis von der unzulässigen Abschaltvorrichtung hatte und dass er das Fahrzeug bei entsprechender Kenntnis nicht erworben hätte, nicht mehr anwendbar (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 20.08.2019 - 9 U 851/19 = BeckRS 2019, 21364 Rz. 21 ff; OLG München, Urt. v. 02.01.2020 - 8 U 5307/19 = NJW-RR 2020, 342 Rz. 8 iVm 12).

    Soweit insoweit teilweise auch auf das abgemilderte Beweismaß des § 287 ZPO abgestellt wird (s. etwa OLG München, Urt. v. 02.01.2020, a.a.O., Rz. 6), ändert sich im Streitfall im Ergebnis nichts, denn es besteht aus nachfolgenden Gründen zu Ziffer 2. auch keine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende (BGH, Urt. v. 29.05.2013 - VIII ZR 174/12 = NJW 2013, 2584 Rz. 20) bzw ganz überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, Urt. v. 23.1.2020 - III ZR 28/19 Rz. 15 = NJW-RR 2020, 626) dafür, dass der Kläger von dem VW-Dieselskandal keine Kenntnis hatte und somit das streitgegenständliche Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass dieses über den von einer Softwaremanipulation betroffenen Motor EA 189 verfügt.

  • OLG Köln, 17.03.2020 - 25 U 39/19

    Kein Schadensersatz bei Kenntnis vom Dieselskandal

    Wegen des Einsatzes einer derartigen "Manipulationssoftware" kommt mangels vertraglicher Beziehungen zwischen den Parteien grundsätzlich eine deliktische Haftung der Beklagten nach § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV in Betracht (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2019 - 27 U 14/19 - OLG Köln, Urteil vom 17.07.2019 - 16 U 199/18 -, OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 - 5 U 1318/18 - Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.09.2019 - 4 U 51/19 - OLG Oldenburg, Urteil vom 21.10.2019 - 13 U 73/19 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 37/19 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 26.11.2020 - 8 U 1281/20

    Keine Feststellungsklage des Käufers eines vom Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Dabei ist anerkannt, dass die Anwendung der Differenzhypothese in dem Fall, in dem der Geschädigte nachweist, dass er ohne die für den Abschluss des Vertrags ursächliche Täuschungshandlung einen anderen, günstigeren Vertrag - mit dem Verkäufer oder einem Dritten - abgeschlossen hätte, im Ergebnis das Erfüllungsinteresse verlangen kann, und zwar deswegen, weil der Schaden in diesem Ausnahmefall dem Erfüllungsinteresse entspricht (BGHZ NJW 2011, 1962 Rn. 8 ff.; Senat, Hinweisbeschluss vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19, NJW-RR 2020, 342, beckonline).
  • LG Paderborn, 18.08.2023 - 4 O 85/22
    Andernfalls dürfte der Antrag unbestimmt und somit unzulässig sein, jedenfalls soweit er eine höhere Verurteilung in das Ermessen der Kammer stellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 02. Januar 2020 - 8 U 5307/19, juris Rn. 27).
  • OLG Köln, 30.04.2020 - 25 U 43/19
    Wegen des Einsatzes einer derartigen "Manipulationssoftware" kommt mangels vertraglicher Beziehungen zwischen den Parteien grundsätzlich eine deliktische Haftung der Beklagten nach § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV in Betracht (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 02.01.2020 - 8 U 5307/19 -, Rn. 4, juris; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2019 - 27 U 14/19 - OLG Köln, Urteil vom 17.07.2019 - 16 U 199/18 -, OLG Koblenz, Urteil vom 12.06.2019 - 5 U 1318/18 - Kammergericht Berlin, Urteil vom 26.09.2019 - 4 U 51/19 - OLG Oldenburg, Urteil vom 21.10.2019 - 13 U 73/19 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.11.2019 - 13 U 37/19 -, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Freiburg, 14.05.2021 - 3 S 130/20

    Voraussetzungen eines auf § 826 BGB gestützten Schadensersatzanspruchs in Höhe

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    ZPO § 97 Abs. 1, § 138, § 522 Abs. 2
    Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

  • rewis.io

    Erschütterung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens des Käufers eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

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