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Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,56620
OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2019,56620)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.11.2019 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2019,56620)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. November 2019 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2019,56620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Leitungswasserschaden - Risikoausschluss für Schwammschäden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; VVG § 28; BGB § 307; VGB 10 Teil A § 3; VGB 10 Teil A § Teil E § 8
    Wirksamkeit des Risikoausschlusses für Schwammschäden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 768
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 212/10

    Wohngebäudeversicherung: Reichweite und Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Juni 2012 (IV ZR 212/10) die Wirksamkeit dieser Klausel nicht beanstandet.

    "Die Erwägungen des Senatsurteils vom 27. Juni 2012 (IV ZR 212/10, RuS 2012, 490), nach denen der Ausschluss von Schwammschäden in der Gebäudeversicherung keinen Wirksamkeitsbedenken begegnet, lassen sich auf den Ausschluss von Schimmelschäden nicht ohne weiteres übertragen.

    Denn in dem entschiedenen Fall war nichts dafür ersichtlich oder vorgetragen, dass Schwammschäden regelmäßige oder zumindest sehr häufige, zwangsläufige und kennzeichnende Folge eines Leitungswasseraustritts wären (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2012 aaO Rn. 33), während dies im Streitfall für Schimmelschäden von den Klägern behauptet und unter Beweis gestellt worden ist.".

    Zwar käme eine Unwirksamkeit in Betracht, wenn Schwammschäden regelmäßige oder zumindest sehr häufige, zwangsläufige und kennzeichnende Folge des Austritts von Leitungswasser wären (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10).

  • BGH, 16.04.1986 - IVa ZR 210/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Eintrittspflicht des Versicherers für

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Solange der Versicherungsnehmer nicht auf die Durchführung eines in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Sachverständigenverfahrens verzichtet, scheitert eine Feststellungsklage des Versicherungsnehmers nicht am Vorrang der Leistungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96; BGH, Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 210/84).

    "Der Senat verkennt dabei nicht, dass, wenn in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, dass zur Schadenshöhe ein Sachverständigenverfahren beantragt werden kann, einer auf Feststellung der Eintrittspflicht gerichteten Klage grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden kann (BGH VersR 86, 675; 98, 305).

    Hinzu kommt, dass anderenfalls die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Feststellungsklage aufgrund der Möglichkeit eines anschließenden Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96; BGH, Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 210/84) konterkariert würde.

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Vielmehr besteht sie erst, nachdem der Versicherungsnehmer hinreichend konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Versicherungsfalls und damit im vorliegenden Fall für das Vorliegen eines Leitungswasserschadens erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - IV ZR 151/15).

    Insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss von Schimmelschäden vom 12. Juli 2017 (IV ZR 151/15) stellt keine Abkehr von der Entscheidung des Gerichts vom 27. Juni 2012 dar.

  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    (vgl. BGH aaO unter Hinweis auf die Urteile vom 03.11.1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25f und 27.05.1992 - IV ZR 42/91).".

    Dasselbe gilt für das weitere, vom Oberlandesgericht Frankfurt zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1992 (IV ZR 42/91).

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Solange der Versicherungsnehmer nicht auf die Durchführung eines in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Sachverständigenverfahrens verzichtet, scheitert eine Feststellungsklage des Versicherungsnehmers nicht am Vorrang der Leistungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96; BGH, Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 210/84).

    Hinzu kommt, dass anderenfalls die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit der Feststellungsklage aufgrund der Möglichkeit eines anschließenden Sachverständigenverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1997 - IV ZR 136/96; BGH, Urteil vom 16. April 1986 - IVa ZR 210/84) konterkariert würde.

  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    (vgl. BGH aaO unter Hinweis auf die Urteile vom 03.11.1978 - IV ZR 61/77 - VersR 1979, 25f und 27.05.1992 - IV ZR 42/91).".

    Den Erlass eines Grundurteils hat der Bundesgerichtshof beispielsweise dann für ermessensfehlerhaft erachtet, wenn die für Grund und Höhe maßgeblichen Tatsachen annähernd dieselben sind oder in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Herausnahme einer Grundentscheidung unzweckmäßig und verwirrend wäre (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1978 - IV ZR 61/77).

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Vielmehr orientiert sich die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer abstrakt-generellen und typisierenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12; BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10; Kähler in: BeckOGK BGB, Stand: 15.07.2019, § 307, Rn. 147).
  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Das gilt nur dann nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2019 - VII ZR 69/17; BGH Beschluss vom 20. November 2018 - II ZR 196/16).
  • BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83

    Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Das folgt aus dem im Versicherungsverhältnis in besonderem Maße geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1984, Az. IVa ZR 60/83).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 U 164/14

    Anforderungen an die Feststellung des Schadens im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus OLG Celle, 28.11.2019 - 8 U 55/19
    Kann er dies nicht oder unterlässt er die Darlegung, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten (vgl. Senat, VersR 2017, 615; zu Unfallschäden am PKW siehe auch: OLG Düsseldorf, RuS 2016, 96; KG Berlin, NZV 2010, 350; OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2005, 413; OLG Koblenz, VersR 2010, 246; OLG Köln, Schaden-Praxis 2011, 187).
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

  • OLG Koblenz, 26.03.2009 - 10 U 1163/08

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers bei einer

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

  • BGH, 20.11.2018 - II ZR 196/16

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung des Beraters in den

  • OLG Celle, 10.10.2016 - 8 U 94/16

    Wohngebäudeversicherung - Wasserschaden - Beweislast für Vorschädigungen

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 199/91

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Grundurteils - Rechtsmissbrauch des

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • OLG Frankfurt, 02.05.2018 - 3 U 244/16

    Hausratversicherung Feststellungsklage: Sachverständigenverfahren

  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 228/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Immobilien- bzw. Betriebsinhaltsversicherung - Deckungsschutz bei Wasserschaden

    Für einen solchen Fall wird die Feststellungsklage trotz möglich Sachverständigenverfahrens vereinzelt für unzulässig gehalten, wenn auch Streit zur Höhe besteht (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 2.5.2018 - 3 U 244/16, r+s 2019, 25 = juris Rn. 17 f. [NZB zurückgewiesen BGH Beschl. v. 13.11.2019 - IV ZR 163/18]; a. A. unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH: OLG Celle Urt. v. 28.11.2019 - 8 U 55/19, VersR 2020, 768 unter II.1) .

    Soweit dem Urteil des OLG Frankfurt der Obersatz zu entnehmen ist, dass eine Feststellungsklage stets unzulässig ist, wenn sowohl der Anspruchsgrund als auch die Anspruchshöhe zwischen den Parteien streitig sind (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 2.5.2018 - 3 U 244/16, r+s 2019, 25 = juris Rn. 18 Satz 1 ), ist dem nicht zu folgen (siehe auch OLG Celle Urt. v. 28.11.2019 - 8 U 55/19, VersR 2020, 768 unter II.1.c) .

    Denn immer wenn ein Sachverständigenverfahren noch durchgeführt werden soll, ist jedenfalls die Höhe zwischen den Parteien streitig oder unklar (siehe auch OLG Celle Urt. v. 28.11.2019 - 8 U 55/19, VersR 2020, 768 unter II.1.d) .

  • OLG Celle, 18.11.2021 - 8 U 123/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung; Behördlich angeordnete

    Der Feststellungsklage steht schließlich auch nicht die Möglichkeit entgegen, dass sich bei weiteren Feststellungen zur Anspruchshöhe möglicherweise Anhaltspunkte für Obliegenheitsverletzungen der Klägerin ergeben könnten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17. Juni 2020 - 20 U 182/15; Senatsurteil vom 28. November 2019 - 8 U 55/19).
  • OLG Braunschweig, 29.09.2020 - 11 U 68/19

    Ansprüche aus einer Landwirtschaftbetriebsversicherung; Grob fahrlässige

    Vielmehr orientiert sich die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer abstrakt-generellen und typisierenden Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12; BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - I ZR 73/10; OLG Celle, Urteil vom 28. November 2019 - 8 U 55/19 -, juris, Rn. 87; Kähler in: BeckOGK BGB, Stand: 15.07.2019, § 307, Rn. 147).
  • BGH, 13.04.2022 - IV ZR 60/20

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    In Anbetracht der noch bestehenden Möglichkeit eines Sachverständigenverfahrens kann, anders als die Revision meint, das Feststellungsinteresse nicht allein deshalb verneint werden, weil - wie im Streitfall - auch die Anspruchshöhe bestritten wird (so aber OLG Frankfurt am Main, r+s 2019, 25 unter aa (1) [juris Rn. 17 f.]; a.A. OLG Hamm, VersR 2021, 1096 unter 1 c [juris Rn. 80 ff.]; OLG Celle, VersR 2020, 768 unter 1 c [juris Rn. 46 ff.]).
  • OLG Köln, 11.09.2023 - 9 U 19/23

    Ausschluss von Schwammschäden ist ursachenunabhängig!

    Der Senat bleibt insbesondere dabei, dass für die Frage der Vertragszweckgefährdung einer Wohngebäudeversicherung nicht auf die Häufigkeit von Schwammschäden bei in Holzständerbauweise errichteten Häusern abzustellen ist, sondern bei Häusern generell (so auch OLG Celle VersR 2020, 768, 772).

    Da auch das Oberlandesgericht Celle diese Rechtsprechung bereits auf ein in Holzständerbauweise errichtetes Haus übertragen hat (vgl. OLG Celle VersR 2020, 768), erfordert auch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichtes nicht.

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19   

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https://dejure.org/2021,62044
OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.12.2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 8 U 55/19 (https://dejure.org/2021,62044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 826 BGB; § ... 31 BGB; In dem Rechtsstreit; AA, Ort1,; Kläger und Berufungskläger,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); gegen; BB AG, vertreten durch den Vorstand, Ort2,; Beklagte und Berufungsbeklagte,; Prozessbevollmächtigte:; (...),; Geschäftszeichen: (...); hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 23. Dezember 2021 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht (...), den Richter am Landgericht (...) und die Richterin am Oberlandesgericht (...); für Recht erkannt
    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs; Unbeachtlichkeit von Behauptungen zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung "ins Blaue hinein"; Zulässigkeit eines Thermofensters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs Unbeachtlichkeit von Behauptungen zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung 'ins Blaue hinein' Zulässigkeit eines Thermofensters

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dies gilt auch dann, wenn der Fahrzeughersteller mit der Entwicklung und dem Einsatz dieser Steuerung eine Kostensenkung und die Erzielung von Gewinn erstrebt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 , juris, Rn. 13).

    Die in jener Entscheidung zu beurteilende Software war von der Beklagten bewusst und gewollt so programmiert worden, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden (Umschaltlogik); sie zielte damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 16 f.).

    Dagegen fehlt es bei dem Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems, die nicht danach unterscheidet, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Fahrbetrieb befinde, an einem derartigen arglistigen Vorgehen des Herstellers, das die Qualifikation seines Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 18).

    Dabei trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Voraussetzung nach allgemeinen Grundsätzen der Kläger als Anspruchsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 19; vgl. zum Ganzen ferner auch BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VI ZR 889/20 , Rn. 26 ff.).

    (a) Insbesondere ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Beklagte im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens Angaben getätigt hätte, die auf eine Verschleierung der behaupteten temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate gerichtet gewesen wären und aus denen gegebenenfalls auf das Bewusstsein von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung hätte geschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021, aaO, Rn. 24).

  • LG München I, 23.11.2018 - 37 O 6706/18

    Haftungsumfang des § 826 BGB - Darlegung negativer Tatsachen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Zum anderen könnte ein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch allenfalls den kartellbedingt erhöhten Preis des Fahrzeugs ausgleichen, nicht aber eine - letztlich nicht auf eine Absprache, sondern auf das Täuschungsmoment gestützte - Rückabwicklung des Kaufvertrags zur Folge haben (vgl. LG München I, Endurteil vom 23. November 2018 - 37 O 6706/18, BeckRS 2018, 30336 Rn. 51).
  • OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20

    Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2021 - 18 U 526/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor der Baureihe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    d) Ebenso wenig lässt sich ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 25, 27 Abs. 1 EG-FGV herleiten, da ein entsprechender Anspruch schon mangels denkbarer Verletzung eines Schutzgesetzes ausscheidet (vgl. u.a. OLG München, Beschluss vom 29. August 2019 - 8 U 1449/19 , juris Rn. 46; OLG Schleswig, Urteil vom 17. März 2020 - 3 U 74/19, BeckRS 2020, 25606 Rn. 44, beck-online).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dass bei der Entwicklung oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate nicht lediglich die Annahme von deren Unzulässigkeit vertretbar war, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass das KBA als die zuständige Typgenehmigungsbehörde bis heute und damit auch noch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen vom 17. Dezember 2020 (C-693/18) die Auffassung vertritt, dass sich die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführungsrate gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 rechtfertigen lässt (vgl. Stellungnahme des KBA zum EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen vom 7. April 2021, abrufbar auf dessen Homepage: https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/stellungnahme_euGH_inhalt.html?nn=2308842).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 17 U 296/19

    Dieselskandal-Haftung bei Software-Update

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach alledem lässt sich aus dem Unterbleiben einer Fehlermeldung bei einer OBD-Grenzwertüberschreitung nicht schließen, dass das OBD nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden wäre (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2021 - 8 U 14/20, juris, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2021 - 18 U 526/19 , juris, Rn. 37 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19 , juris, Rn. 71 f.).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Dabei kann die Frage der Zulässigkeit dahinstehen, denn ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil Sachurteilsvoraussetzung ( BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 286/20

    Anspruch gegen die Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Anhaltspunkte für wissentlich unterbliebene oder unrichtige Angaben der Beklagten im Typgenehmigungsverfahren, die noch dazu auf ein heimliches und manipulatives Vorgehen oder eine Überlistung des KBA und damit auf einen bewussten Gesetzesverstoß hindeuten würden, lassen sich nach alledem nicht erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 286/20 , juris, Rn. 26).
  • OLG München, 28.05.2021 - 8 U 6521/20

    Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.12.2021 - 8 U 55/19
    Nach dem objektiven Empfängerhorizont ist einer solchen Erklärung keine besondere persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen durch den Hersteller zu entnehmen, insbesondere wenn - wie hier - keine Umstände ersichtlich sind, aufgrund derer ein über die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 6, 27 EG-FGV hinausgehender Erklärungsgehalt der Übereinstimmungsbescheinigung anzunehmen wäre (vgl. u.a. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 29. Januar 2021 - 11 U 113/20 , juris Rn. 57; OLG München, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 8 U 6521/20, juris Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

  • OLG Brandenburg, 29.01.2021 - 11 U 113/20

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog.

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 260/20

    Diesel-Skandal: Keine Anhaltspunkte für sittenwidrige Schädigung bei Motortyp

    Es besteht aber kein Hinweis darauf, dass dieser Wert durchgängig im Normalbetrieb einzuhalten wäre (vgl. u.a. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2022 - 9 U 71/21

    Diesel-Skandal: Keine Ansprüche für im März 2017 gekauften Neuwagen mit Motor

    Es erscheint auch fraglich, ob dies rechtlich überhaupt erforderlich ist (vgl. z.B. OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.), was der Annahme einer sittenwidrigen Schädigung ebenfalls entgegensteht.
  • OLG Frankfurt, 02.03.2023 - 16 U 223/21

    Dieselskandal: Keine Schadensersatzansprüche für im Juli 2015 gekauftes

    Es besteht aber kein Hinweis darauf, dass dieser Wert durchgängig im Normalbetrieb einzuhalten wäre (vgl. u.a. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021 - 8 U 55/19, juris Rn. 70 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2022 - 8 U 235/21, juris Rn. 46 ff.).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2022 - 3 U 103/21

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor

    Die Fahrkurvenerkennung müsste also dazu führen, dass die Leistung der Abgasreinigungssysteme im realen Fahrbetrieb gegenüber dem Betrieb auf dem Prüfstand reduziert werden (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.01.2022, 1 U 37/21 OLG Oldenburg, Urteil vom 30.12.2021, 8 U 55/19).
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