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   OLG Oldenburg, 13.07.2000 - 8 U 57/00   

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https://dejure.org/2000,24620
OLG Oldenburg, 13.07.2000 - 8 U 57/00 (https://dejure.org/2000,24620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2000 - 8 U 57/00 (https://dejure.org/2000,24620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 8 U 57/00 (https://dejure.org/2000,24620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Planungsleistungen des Bauunternehmers: Vergütungsanspruch bei Nichterteilung des Bauauftrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 632 BGB
    Akquisition; Architektenleistung; Bauauftrag; Bauunternehmer; Bauvertrag; Nichterteilung; Planungsleistung; Umbau; Vergütungsabrede; Vergütungsanspruch; Vergütungsvereinbarung; Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Liegt ein Architektenvertrag vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für Planungsvorarbeiten des Bauunternehmers? (IBR 2002, 140)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.06.1993 - 26 U 127/92

    Umsonst geplant!

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2000 - 8 U 57/00
    Für eine Vereinbarung des Inhalts, daß sie ein Planungshonorar berechnen dürfe, wenn es nicht zum Abschluß eines Bauvertrages komme, ist die Klägerin darlegungs- und beweispflichtig (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 1368).
  • OLG Köln, 23.05.1997 - 19 U 177/96

    Vorarbeiten eines Sonderfachmannes als vergütungsfreie Akquisition

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2000 - 8 U 57/00
    Nur ausnahmsweise bei eindeutiger Absprache - die, wie oben ausgeführt, vorliegend fehlt - käme diesbezüglich eine gesonderte Honorierungspflicht des Beklagten in Betracht (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1998, 309).
  • LG Trier, 07.02.2007 - 4 O 94/06

    Honoraranspruch des "janusköpfigen" Architekten

    Bei einer derartigen Sachlage kann der Architekt eine Vergütung seiner Planungsleistungen nur verlangen, wenn er mit dem Bauherren eine ausdrückliche Vergütungsabrede getroffen hat (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 13.07.2000, Az.: 8 U 57/00).
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