Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 15.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04   

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https://dejure.org/2005,3385
OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,3385)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,3385)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,3385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen angeblicher steuerlicher Fehlberatung zur Einkommensteuer und Kirchensteuer; Austritt aus der Kirche zur Vermeidung der zusätzlichen Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Gewinnausschüttung eines Unternehmens

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611 ff.; BGB § 305; BGB § 275; ZPO § 287
    Keine Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und der damit verbundenen Steuervorteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 611 § 305 § 275; ZPO § 287
    Unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts; Anwendbarkeit des § 287 ZPO und der Regeln des Beweises des ersten Anscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerberater und Kirchenaustritte

  • IWW (Kurzinformation)

    Kirchensteuer - Keine Beratungspflicht hinsichtlich eines Kirchenaustritts zwecks Steuerersparnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerberater und Kirchenaustritte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerberater sind nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts zwecks Steuerersparnis hinzuweisen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerberater muss nicht den Kirchenaustritt zum Steuersparen empfehlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 557
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Hierzu haben sie sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1071 ff.) berufen.

    Soweit der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1071 ff.) die Ansicht zu entnehmen sein sollte, die vom Steuerberater geschuldete Beratung umfasse auch den Hinweis, den Anfall von Kirchensteuern durch Austritt aus der Kirche zu vermeiden, wäre dieser Auffassung demnach nicht zu folgen.

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Das Landgericht geht insofern zutreffend davon aus, dass der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers bzw. Mandanten auszugehen hat und dies sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen gilt (BGH NJW 2001, 517 ff.; Zugehör, a.a.O.; jew. m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).

  • LG Bonn, 30.07.2004 - 15 O 232/04
    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.07.2004 - 15 O 232/04 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.07.2004 - 15 O 232/04 - aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie 40.195,77 Euro nebst 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2003 zu zahlen.

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Im höchstpersönlichen Entscheidungsbereich des Mandanten sind die Regeln des Beweises des ersten Anscheins unanwendbar (vgl. BGHZ 31, 351 ff., für individuelle Willensentschlüsse; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, Vor § 284 Rdn. 31 m.w.N.; Zugehör, a.a.O., S. 1171 ff.).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Denn nur regelmäßige, übliche, häufige und gleichmäßige Geschehensabläufe berechtigten zu dem Schluss, dass das Geschehen auch im konkreten Fall so gewesen ist bzw. in einem hypothetischen Fall so gewesen wäre, wie es sich in Fällen dieser Art regelmäßig abzuspielen pflegt, es sich also um einen Ablauf nach "Muster" handelt (vgl. BGH NJW-RR 1988, 789 ff.).
  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises kann bei einem typischen Geschehensablauf mit Rücksicht auf die Lebenserfahrung von einem bestimmten unstreitigen oder bewiesenen Sachverhalt auf eine bestimmte Folge oder umgekehrt aus einen feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden (vgl. nur BGH NJW 2001, 1140 ff.).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Dagegen entfällt der Anscheinsbeweis, wenn bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters verschiedene vernünftige Handlungsweisen des Mandanten in Betracht gekommen wären (BGH NJW 2002, 593 ff., 594).
  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Hierbei hat er auf rechtlich zulässige Möglichkeiten der Steuervermeidung dann hinzuweisen, wenn er beauftragt ist, einen Mandanten über alle steuerlichen Folgen einer beabsichtigten Maßnahme und deren Verhütung zu unterrichten und soweit von der Belehrungsbedürftigkeit des Auftraggebers auszugehen ist (BGH NJW 1997, 518 ff.).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Insoweit gilt anderes aufgrund der den steuerlichen Berater als vertragliche Nebenpflicht treffenden Verpflichtung, den Mandanten vor Schaden zu bewahren, nur hinsichtlich offen zu Tage liegender Fehlentscheidungen des Mandanten (vgl. grundlegend BGH NJW 1995, 958 f.).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 8 U 19/06

    Berechtigte Steuernachforderungen sind regelmäßig kein Schaden des Mandanten

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. nur BGH DB 2004, 131 ff., m.w.N.; Senat, OLGR 2003, 69 ff., OLGR 2005, 521).
  • KG, 17.11.2006 - 13 U 16/06

    Steuerberatung: Pflichten des Steuerberaters bei Erstellung von

    Dies kann im Einzelfalle auch die Beratung über rechtlich zulässige Möglichkeiten der Steuervermeidung beinhalten (OLG Köln OLGR 2005, 521).
  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 43/06

    Pflicht zur umfassenden Beratung des Mandanten durch den Steuerberater und zur

    Insbesondere muss der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren und deswegen den relativ sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen sowie sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGH DB 2006, 1106 ff.; BGH ZIP 2004, 2058 f.; BGH NJW 2002, 1571 f.; BGH WM 1998, 301 ff.; BGH NJW 1995, 2108 ff.; Senat, OLGR 2003, 69 ff.; OLGR 2005, 521 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6491
OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,6491)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,6491)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2005 - 8 U 61/04 (https://dejure.org/2005,6491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.3.2005)

    Steuerberater muss nicht auf Sparen bei Kirchenaustritt hinweisen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerberater muss nicht den Kirchenaustritt als "Steuersparmodell" empfehlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.10.2000 - IX ZR 289/99

    Belehrung über die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages; Rechtzeitigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Das Landgericht geht insofern zutreffend davon aus, dass der Steuerberater grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers bzw. Mandanten auszugehen hat und dies sogar gegenüber rechtlich und wirtschaftlich erfahrenen Personen gilt (BGH NJW 2001, 517 ff.; Zugehör, a.a.O.; jew. m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 23 U 39/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Hierzu haben sie sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1071 ff.) berufen.

    c. Soweit der von den Klägern herangezogenen Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1071 ff.) die Ansicht zu entnehmen sein sollte, die vom Steuerberater geschuldete Beratung umfasse auch den Hinweis, den Anfall von Kirchensteuern durch Austritt aus der Kirche zu vermeiden, wäre dieser Auffassung demnach nicht zu folgen.

  • LG Bonn, 30.07.2004 - 15 O 232/04
    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 30.07.2004 - 15 O 232/04 - wird zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 30.07.2004 - 15 O 232/04 - aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie 40.195,77 Euro nebst 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2003 zu zahlen.

  • BGH, 04.12.2000 - II ZR 293/99

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises kann bei einem typischen Geschehensablauf mit Rücksicht auf die Lebenserfahrung von einem bestimmten unstreitigen oder bewiesenen Sachverhalt auf eine bestimmte Folge oder umgekehrt aus einen feststehenden Erfolg auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden (vgl. nur BGH NJW 2001, 1140 ff.).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).
  • BGH, 06.02.1992 - IX ZR 95/91

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Ausarbeitung einer Vertragsgestaltung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Berater mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass dem Mandanten Art und Umfang des mit der beabsichtigten rechtlichen Gestaltung verbundenen Risikos in vollem Umfang bekannt sind und es deshalb keiner weitergehenden Belehrungen oder Warnungen des gerade wegen seiner besonderen Sachkunde hinzugezogenen Beraters bedarf, wobei der Berater insoweit darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH NJW 1992, 820 f; 1992, 1159 ff.; 2001, 517 ff.; BGH NJW-RR 2001, 1351 ff.).
  • BGH, 06.12.2001 - IX ZR 124/00

    Ursächlichkeit der anwaltlichen Pflichtverletzung für den Schaden des Mandanten

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Dagegen entfällt der Anscheinsbeweis, wenn bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters verschiedene vernünftige Handlungsweisen des Mandanten in Betracht gekommen wären (BGH NJW 2002, 593 ff., 594).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Der Beweis wird erleichtert durch die Anwendung der Vorschrift des § 287 ZPO, die gegenüber den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO die Darlegungs- und Beweislast des Mandanten verringert, und der Regeln des Beweises des ersten Anscheins (BGH NJW 2000, 1572 ff., m.w.N.; BGH NJW 1993, 734 f.; 1994, 3295 ff.; 1995, 3248 ff.; 2002, 292 ff.).
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04
    Der Beweis wird erleichtert durch die Anwendung der Vorschrift des § 287 ZPO, die gegenüber den strengeren Anforderungen des § 286 ZPO die Darlegungs- und Beweislast des Mandanten verringert, und der Regeln des Beweises des ersten Anscheins (BGH NJW 2000, 1572 ff., m.w.N.; BGH NJW 1993, 734 f.; 1994, 3295 ff.; 1995, 3248 ff.; 2002, 292 ff.).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 206/59

    Restitutionsklage

  • BGH, 14.11.1996 - IX ZR 215/95

    Umfang der Schadensersatzpflicht des Steuerberaters

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 277/86

    Verursachung eines tödlichen Sturzes eines Versicherten durch einen Schlaganfall

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

  • OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02

    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

  • BGH, 28.09.1995 - IX ZR 158/94

    Haftung des Steuerberaters für Nichtberücksichtigung einer festen

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Das Berufungsgericht hat ausgeführt (DStR 2005, 621 = VersR 2006, 557): Allgemeine Belehrungen über die Möglichkeit des Kirchenaustritts und die daraus folgende Steuerersparnis schulde ein Steuerberater nicht.
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