Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 10.03.2011

Rechtsprechung
   KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10   

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https://dejure.org/2010,14567
KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2010,14567)
KG, Entscheidung vom 12.07.2010 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2010,14567)
KG, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2010,14567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 GVGEG, § 119 Abs 1 Nr 1 Buchst b GVG vom 16.08.2005
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einreichung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines zurechenbaren anwaltlichen Verschuldens im Falle einer verspätet eingelegten Berufung aufgrund fälschlicher Annahme einer Zuständigkeit des Landgerichts Berlin als Berufungsinstanz; Anforderungen an die Kenntnis eines Rechtsanwalts über die genaue ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 40; ZPO § 517; ZPO § 85; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist wegen Einlegung beim Oberlandesgericht gem. § 119 GVG a.F. in einem Übergangsfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verspätete Berufung bei Übersehen von EGGVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist bei Zuständigkeitsirrtum

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Rostock, 19.03.2004 - 6 U 178/03

    Wiedereinsetzung bei Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsregelung; Zurechnung

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Bundesgesetze, die in der Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 233, Rdnr.23, Stichwort: "Gesetzeskenntnis", BGH, NJW 1993, 2538, OLG Rostock, OLGR Rostock 2005, 1010).
  • OVG Thüringen, 02.05.2002 - 2 EO 76/02

    Anforderungen an die Darlegung in der Beschwerdebegründung; Gesetzesunkenntnis

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10
    Mit diesem Grundsatz ist es in der Regel unvereinbar, wegen der Unkenntnis von einem gesetzlichen Formerfordernis Nachsicht zu gewähren, denn dadurch wäre die Wirkung der Bestimmung nicht mehr von der Bekanntgabe des Gesetzes, sondern auch wesentlich davon beeinflusst, ob und wann der jeweilige Normadressat von der gesetzlichen Regelung Kenntnis erlangt hat (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Mai 2002 - 2 EO 76/02).
  • BGH, 09.07.1993 - V ZB 20/93

    Keine Postulationsfähigkeit in der Berufungsinstanz ohne OLG-Zulassung

    Auszug aus KG, 12.07.2010 - 8 U 61/10
    Das gilt jedenfalls für diejenigen Bundesgesetze, die in der Anwaltspraxis gewöhnlich zur Anwendung kommen (Zöller/Greger, ZPO, 28. Auflage, § 233, Rdnr.23, Stichwort: "Gesetzeskenntnis", BGH, NJW 1993, 2538, OLG Rostock, OLGR Rostock 2005, 1010).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 61/10   

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https://dejure.org/2011,57739
OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2011,57739)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2011,57739)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 8 U 61/10 (https://dejure.org/2011,57739)
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