Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.11.2007

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07 - 24   

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https://dejure.org/2008,5643
OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5643)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.04.2008 - 8 U 65/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5643)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. April 2008 - 8 U 65/07 - 24 (https://dejure.org/2008,5643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienkauf zu Kapitalanlagezwecken: Positive Kenntnis von einer sittenwidrigen Überteuerung der Immobilie als Voraussetzung der Einstandspflicht der Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerlegliche Vermutung der Kenntnis einer finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts im Fall einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobilienanlage (finanzierte): Kenntnis der Bank von sittenwidriger Überteuerung

  • Judicialis

    ZPO § 421; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 433
    Sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts im Fall einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises: Kenntnis der Bank?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Finanzierte Immobilienanlage: Kenntnis einer Bank von sittenwidriger Überteuerung kann nur bei arglistiger Täuschung vermutet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrige Überteuerung: Kenntnisvermutung nur bei arglistiger Täuschung! (IMR 2008, 359)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Was die Frage einer Aufklärungspflicht der Bank wegen konkreten Wissensvorsprungs hinsichtlich des angeblich weit überteuerten Kaufpreises der Eigentumswohnungen anbelangt, so ist zwar anerkannt, dass eine kreditgebende Bank zur Aufklärung über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise dann verpflichtet ist, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss, was dann der Fall ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt in NJW 2008, 640 ff sowie 644 ff m. w. N.).

    Nicht ausreichend und schlüssig ist ferner, wenn sich der Käufer zur Darlegung einer sittenwidrigen Überteuerung ausschließlich oder in erster Linie auf den Ertragswert der Wohnung, nicht aber auf den davon zu unterscheidenden Verkehrswert im Zeitpunkt des Erwerbs als Bezugsgröße bezieht und hierbei zudem noch unberücksichtigt lässt, dass gemäß dem notariellen Kaufvertrag erhebliche Sanierungs- und Renovierungspflichten des Verkäufers bestehen, die erkennbar einen deutlichen Wertzuwachs des Objekts nach sich ziehen werden (vgl. BGH NJW 2008, 640 ff.).

    Unabhängig vom Fehlen eines ordnungsgemäßen Sachvortrages zur sittenwidrigen Überteuerung ist nach Ansicht des Senats darüber hinaus auch keine positive Kenntnis der Bank von den eine sittenwidrige Überteuerung etwa begründenden Umständen - die entgegen der klägerischen Auffassung in jedem Fall erforderlich ist, wie der BGH zuletzt klargestellt hat (vgl. BGH NJW 2008, 640 ff.) - nachgewiesen.

    Denn die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objektes führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt; eine solche Vermutung kommt vielmehr nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht (vgl. BGH NJW 2008, 640 ff.).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Schließlich hat der Kläger auf das Urteil des BGH vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, verwiesen.

    Soweit sich das klägerische Berufungsvorbringen detailliert nur mehr zu einer Haftung der Beklagten aus einem Aufklärungsverschulden, und zwar unter dem Gesichtspunkt eines konkreten Wissensvorsprungs der Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Objekts - hier angeblich sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises - sowie gemäß den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 16.5.2006 - XI ZR 6/04 - (Institutionalisiertes Zusammenwirken der Bank mit dem Vermittler), verhält, liegen auch nach Auffassung des Senats die Voraussetzungen für eine solche Haftung nicht vor.

    Die schlichte Behauptung eines erheblich nach unten abweichenden (Verkehrs-) Wertes allein genügt hingegen nicht (vgl. BGH, NJW 2008, 644 ff.; Entscheidung vom 19.9.2006, XI ZR 204/04; Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, jeweils zitiert bei juris).

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die vorab Bezug genommen werden kann, hat das Landgericht eine Haftung der Beklagten gemäß den Grundsätzen der Entscheidung des BGH vom 16.5.2006 - XI ZR 6/04 - ebenfalls verneint.

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Ein den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag zu einem entsprechenden Minderwert der erworbenen Wohnungen erfordert nämlich die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren (Lage, Alter, Ausstattung pp.) des Objekts (vgl. BGH WM 2003, 61/62; Entscheidung vom 13.3.2007, XI ZR 159/05; zitiert bei juris).

    Hierzu wäre es erforderlich, dass sich die behauptete Täuschung durch Vorspiegeln oder Entstellen von Umständen auf konkrete, objektiv nachprüfbare, dem Beweis zugängliche Angaben bezieht und nicht lediglich subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen vermittelt werden (vgl. BGH, Entscheidung vom 13.3.2007, XI ZR 159/05, zitiert bei juris), wie dies etwa bei der klägerischen Darstellung, die Immobilie sei ihm als optimal und werthaltig vermittelt worden (vgl. S. 7 des Schriftsatzes vom 18.1.2006; Bl. 79), der Fall ist.

  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Die schlichte Behauptung eines erheblich nach unten abweichenden (Verkehrs-) Wertes allein genügt hingegen nicht (vgl. BGH, NJW 2008, 644 ff.; Entscheidung vom 19.9.2006, XI ZR 204/04; Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, jeweils zitiert bei juris).

    Dass hier eine arglistige Täuschung des Klägers durch den Vermittler vorgelegen hat und die ferner erforderliche Evidenz für die Bank gegeben war (vgl. BGH NJW 2008, 644 ff.), ist jedoch in keiner Weise dargetan.

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Auf eine Verpflichtung des Gerichts, sich mit dem Streitstoff umfassend auseinander zu setzen und den Sachverhalt durch die Erhebung der angetretenen Beweis möglichst vollständig aufzuklären (vgl. BGH, Entscheidung vom 20.1.2004, XI ZR 460/02, zitiert bei juris), kann sich der Kläger ebenfalls nicht mit Erfolg berufen.
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 340/05

    Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Dies gilt unabhängig davon, ob vorliegend überhaupt ein Fall institutionalisierten Zusammenwirkens von kreditgebender Bank und Vermittler-Verkäufer vorliegt, was schon zweifelhaft erscheint, da insoweit in jedem Fall eine ständige Geschäftsbeziehung sowie eine Finanzierungsbeteiligung an einem bestimmten Anlageobjekt im größeren Stil - wie hier wohl nicht - vorauszusetzen sind (vgl. Geisler, Anm. zu BGH, Entscheidung vom 24.4.2007, XI ZR 340/05, zitiert bei juris).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Ein den Substantiierungsanforderungen genügender Vortrag zu einem entsprechenden Minderwert der erworbenen Wohnungen erfordert nämlich die Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren (Lage, Alter, Ausstattung pp.) des Objekts (vgl. BGH WM 2003, 61/62; Entscheidung vom 13.3.2007, XI ZR 159/05; zitiert bei juris).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Die schlichte Behauptung eines erheblich nach unten abweichenden (Verkehrs-) Wertes allein genügt hingegen nicht (vgl. BGH, NJW 2008, 644 ff.; Entscheidung vom 19.9.2006, XI ZR 204/04; Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, jeweils zitiert bei juris).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.04.2008 - 8 U 65/07
    Ersteres gilt um so mehr, als das Gericht bei der Ermittlung des Verkehrswertes einer zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnung nicht auf eine bestimmte Methode, etwa die Ertragswertmethode festgelegt ist und deshalb bei möglicher Verkehrswertermittlung im Wege anderer Methoden, etwa des Vergleichswertverfahrens, die Sittenwidrigkeit des Kaufs nicht daraus hergeleitet werden kann, dass ein anders ermittelter Wert in einem (auffälligen oder besonders groben) Missverhältnis zum Kaufpreis stünde (vgl. BGH NJW 2004, 2671).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.11.2007 - 8 U 65/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13279
OLG Karlsruhe, 27.11.2007 - 8 U 65/07 (https://dejure.org/2007,13279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.2007 - 8 U 65/07 (https://dejure.org/2007,13279)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 2007 - 8 U 65/07 (https://dejure.org/2007,13279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mangelhaftigkeit eines Feuerwerks wegen Nichteinhaltung der künstlerischen und technischen Konzeption; Minderung einer Werkleistung mangels Umsetzung eines Feuerwerks mit der Thematik Afrika

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 634 Nr. 3; ; BGB § 638

  • rechtsportal.de

    BGB § 631; BGB § 634 Nr. 3; BGB § 638
    Gestaltungsfreiheit des Feuerwerkers bei allgemeiner Themenangabe des Auftraggebers ohne konkrete gestalterische Vorgaben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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