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   OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01   

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https://dejure.org/2002,3005
OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01 (https://dejure.org/2002,3005)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 8 U 71/01 (https://dejure.org/2002,3005)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 8 U 71/01 (https://dejure.org/2002,3005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Abtretung einer Eigentümergrundschuld nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens; Konkursrecht der alten Bundesländer ; Rückabtretung an den Inhaber eines Rückgewähranspruchs; Anfechtungsvoraussetzungen der Gesamtvollstreckungsordnung (GesO)

  • Judicialis

    GesO § 10 Abs. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; GesO § 10 Abs. 3; ; GesO § 30 Abs. 2; ; KO § 37; ; ZPO § ... 270 Abs. 3; ; ZPO § 308 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; InsO § 146; ; InsO § 129; ; InsO § 142; ; InsO § 133; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtbarkeit der Abtretung einer Eigentümergrundschuld zur Sicherung eines Bankkredits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4
    Kein Bargeschäft bei durch Grundschuld und Globalzession gesichertem Kredit aufgrund fehlender Gleichwertigkeit und aussichtsloser Sanierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1902
  • BB 2002, 2089 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1962 - VI ZR 268/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01
    Dagegen sind solche Kredite - und deren Besicherung durch den Schuldner - nicht privilegiert, die von vornherein deshalb "wertlos" sind, weil sie eine Sanierung nicht bewirken können, der Sanierungsversuch von vornherein aussichtslos ist und die Kreditgewährung auf eine bloße zeitliche Verlagerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ("Konkursverschleppung") hinausläuft (Jaeger/Henckel a. a. O.; Kuhn/Uhlenbruck a. a. O.; ausführlich zu Sanierungskrediten: Drukarczyk/Brücher in Insolvenzrechtshandbuch, 2. Aufl., § 3 Rn. 40 ff., 49; BGH WM 62, 962 965).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01
    Vorausgesetzt ist allerdings, dass solchen Sanierungsbemühungen ein in sich schlüssiges Sanierungskonzept zu Grunde liegt, das jedenfalls in den Anfängen auch schon in die Tat umgesetzt ist und deshalb - auf Seiten des Schuldners ernsthafte und begründete Aussichten auf Erfolg rechtfertigt (BGH ZIP 93, 276, 279 m. w. N.).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 U 71/01
    Allerdings sieht sich der Senat veranlasst, die Formel des angefochtenen Urteils klarstellend dahin zu fassen, dass die Rückabtretung nicht an die Schuldnerin, sondern an den Kläger - als Partei kraft Amtes und den Inhaber des Rückgewähranspruchs (vgl. dazu: BGH ZIP 95, 1204, 1205) - zu erklären ist.
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 116/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtbarkeit einer Rechtshandlung

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird angenommen, dass ein Zeitraum von sechs Monaten zwischen einer Darlehensgewährung und der Abtretung einer Grundschuld nicht mehr die Annahme eines Bargeschäfts gestattet (OLG Brandenburg, ZIP 2002, 1902, 1906; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 142 Rn. 18).
  • BGH, 23.10.2014 - IX ZR 303/12

    Vorverlagerung des Zeitpunkts der Vornahme der Bestellung der Grundschuld auf den

    Die an der Bestellung des Erbbaurechts nicht beteiligte Beklagte konnte deshalb vor der Entstehung des Erbbaurechts keine gesicherte Rechtsposition bezüglich der in ihrer Wirksamkeit vom Bestehen des Erbbaurechts abhängigen Grundschuld erwerben (vgl. OLG Brandenburg, ZInsO 2002, 929, 931; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 140 Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 15.11.2012 - 3 U 70/12

    Anfechtung einer Vormerkungsbewilligung

    Zwar kann auch die Bestellung von Sicherheiten, insbesondere die Übertragung einer Eigentümergrundschuld unter den Voraussetzungen der §§ 1 ff. AnfG angefochten werden (BGH NJW 1999, 13905, 1397; OLG Brandenburg ZInsO 2002, 929, 930), doch fehlt es dafür vorliegend an hinreichenden Anhaltspunkten für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
  • OLG Nürnberg, 30.01.2008 - 4 U 792/07

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch Darlehenstilgung mit

    Dagegen sind solche Kredite nicht privilegiert, die eine Sanierung nicht bewirken können und deren Gewährung auf eine bloße zeitliche Verlagerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus läuft (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2002, 8 U 71/01; BeckRS 2002, 30248968).
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