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   OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00   

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OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00 (https://dejure.org/2002,10979)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.06.2002 - 8 U 79/00 (https://dejure.org/2002,10979)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 8 U 79/00 (https://dejure.org/2002,10979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall; Fahrlässige Verletzung des Eigentums sowie des Körpers und der Gesundheit durch die Herbeiführung einer Kollision mit einem PKW; Behinderung eines Überholten beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842 § 843
    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadensersatz; Ersatz des Haushaltsführungsschadens - Darlegung, Ermittlung, insbesondere für einen Ehegattenhaushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1987 - 1 U 42/86

    Ersatzkraft; Verdienstausfall; Nettolohn; Fiktive Kosten

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Diese Berechnungsmethode ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. stellvertretend OLG Düsseldorf DAR 1988, 24, 25).

    Die Geringfügkeitsgrenze liegt bei einem Mehrbedarf von 10% (OLG Düsseldorf, DAR 1988, 24, 25).

  • OLG München, 18.02.1992 - 5 U 6007/90

    Beimessung von Schmerzensgeld; Rippenfraktur; Thoraxkontusion;

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Zum anderen kann der Geschädigte, der einen Einpersonenhaushalt führt, den Mehrbedarf durch erhöhten Einsatz kompensieren (OLG München, DAR 1993, 353).

    Die Geringfügigkeit ist bei jeder Haushaltstätigkeit gesondert zu prüfen (OLG München, DAR 1993, 353, 354).

  • BGH, 19.06.1984 - VI ZR 301/82

    Unterhaltsschaden (Haushaltsführung) nach Aufnahme einer eheähnlichen

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    So erwirbt der überlebende Ehegatte bei der Wiederheirat einen Unterhaltsanspruch gegen seinen neuen Ehegatten, der dem Schädiger schadensmindernd zu Gute kommt (BGHZ 91, 357, 359).

    Nichts anderes gilt bei freiwilligen Leistungen in der nichtehelichen Gemeinschaft (BGHZ 91, 357, 363).

  • BGH, 12.01.1965 - VI ZR 228/63

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Andere siedeln die Geringfügigkeitsgrenze bei 20% an (BGH VersR 1965, 461, 462).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) stehen nicht zur freien Disposition des Arbeitnehmers, so dass ihre Einbeziehung in den frei verfügbaren Schadensersatzanspruch des Geschädigten diesem ungerechtfertigte Vorteile verschaffte (BGH-NJW 1983, 1425, 1426).
  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Insbesondere bei Erhalt der Leitungsfunktion des Verletzten ist diese Eingruppierung geboten (vgl. BGH NJW 1988, 1783, 1785).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1993 - 9 U 75/92

    Schmerzensgeld: 400.000 DM für niedrige Querschnittslähmung eines 24jährigen

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    Das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten führt zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes (vgl. OLG Frankfurt DAR 1994, 21, 22).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Rostock, 14.06.2002 - 8 U 79/00
    In der Berufungsinstanz berechnet der Kläger seinen Verdienstausfall zutreffend für die Zeit vom Unfall bis zum 30.04.1998 nach der zulässigen (vgl. BGH NJW 1995, 389, 390) und auch von den Beklagten favorisierten Nettolohnmethode mit DM 5.701,32. Der Senat geht nicht von einer Vorerkrankung des Klägers aus, die schon vor dem Unfall die Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit des Klägers herabgesetzt hätte.
  • AG Bad Segeberg, 29.11.2012 - 17a C 94/10

    Tierhalterhaftung bei Hundebiss in die Hand: Haftungsausschluss und

    Auch unter Zugrundelegung des Sachvortrages des Klägers und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die der unfallbedingte Mehraufwand für die einzelnen Tätigkeiten gesondert festzustellen ist (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 14.06.2002 - 8 U 79/00, ZfS 2003, 233 ff.; OLG München, Urt. v. 18.02.1992 - 5 U 6007/90, DAR 1993, 353 f.), kann vorliegend nicht davon ausgegangen werden, dass die MdH so weitgehend beeinträchtigt gewesen ist, dass von einer schadensrechtlich wesentlichen Belastung ausgegangen werden kann.
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Zutreffend hat sich das erstinstanzliche Gericht dabei auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Rostock vom 14.06.2002 (Az.: 8 U 79/00, Haacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 22. Auflage, Rz. 2630) und des Landgerichts Leipzig vom 12.08.1999 (Az.: 3 O 6542/98, Haacks/Ring/Böhm, a. a. O., Rz. 2637) gestützt.
  • LG Köln, 15.04.2008 - 8 O 270/06

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall mit abruptem Abbremsen des

    Das Gericht kann daher dahinstehen lassen, ob bei nicht dauerhaften Beeinträchtigungen eines Single-Haushalts überhaupt ein Haushaltsführungsschaden nach § 843 BGB fiktiv berechnet werden kann (bejahend z.B. KG, Urt. vom 04.05.2006 - 12 U 42/05 - NZV 2007, 43 = OLGR 2006, 749; KG, Urt. vom 04.12.2006 - 12 U 119/05 - MDR 2007, 887; OLG Rostock, Urt. vom 14.06.2002 - 8 U 79/00 - ZfS 2003, 233; verneinend OLG Düsseldorf, Urt. vom 02.09.2003 - 4 U 238/02 - unveröffentlicht (nur bei dauerhaft vermehrten Bedürfnissen); insoweit offen BGH, Urt. vom 18.02.1992 - VI ZR 367/90 - NJW-RR 1992, 792; OLG München, Urt. vom 27.10.1999 - 20 U 3476/99 - OLGR 2000, 91, die eine fiktive Abrechnung in einem Dauerschadensfall bejaht hatten).
  • OLG Saarbrücken, 25.07.2013 - 4 U 244/12

    Ersatz des Haushaltsführungsschadens: Kompensation einer unter 10% liegenden

    Andererseits ist die Grenze der zumutbaren Umorganisation, die zu einem vollständigen Haftungsausschluss führt, regelmäßig bei einer höheren als einer 20-prozentigen Beeinträchtigung überschritten (vgl. OLG Rostock, ZfS 2003, 233; BGH, VersR 1965, 461, 462).
  • OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 12 U 26/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises bei

    Aufgrund der vorgenannten Umstände sowie unter Berücksichtigung einer Mithaftung des Klägers in Höhe von 50 % erscheint dem Senat unter Einbeziehung der veröffentlichten Vergleichsfälle (vgl. etwa die Entscheidung des OLG Rostock v. 14.06.2002, Az.: 8 U 79/00; zitiert in der Entscheidung des OLG Rostock MDR 2007, S. 1014) ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR angemessen aber auch ausreichend.
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4694/14

    Ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden bei Einschränkung der

    ZS] DAR 1993, 353 (354) = VRS 85 (1993) 169 (170) = zfs 1994, 48; Senat, Urt. v. 05.03.2004 - 10 U 4794/03 (n.v.); v. 18.03.2005 - 10 U 5448/04 [n.v.]; Hinweis v. 12.09.2007 - 10 U 3617/07 [n.v.]; OLG Karlsruhe OLGR 1998, 213; OLG Rostock zfs 2003, 233; OLG Schleswig OLGR 2005, 311; KG VRS 115 [2009] 330 [332]; LG Mühlhausen, Urteil vom 31.05.2000 - 3 O 574/99 [n.v.]; i. Erg.
  • LG Essen, 26.01.2015 - 18 O 207/13

    Herleitung von Ansprüchen aus einem Glatteissturz auf einem Parkplatz wegen

    Ersatzfähigkeit eines Haushaltsführungsschadens ist erst bei einem Ausfall ab 10 % anzunehmen (OLG Rostock, Urteil vom 14.06.2002, 8 U 79/00).
  • LG Rostock, 28.05.2008 - 4 O 3/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Metallbolzen in einem Gehweg

    Schließlich sind für die sich ergebende Ausfallzeit die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft festzustellen (vgl. OLG Rostock, Urt. v. 14.6.02 - 8 U 79/00, ZfS 2003, 233; Kammer, Urt. v. 29.03.06 - 4 O 451/05).
  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Als Grenze für eine geringfügige und daher nicht ausgleichspflichtige Einschränkung kann eine MdH von 10 % angenommen werden (OLG Rostock, ZfS 2003, 233, 235).
  • LG Mannheim, 26.07.2007 - 10 S 5/07

    Mitverschuldensanteil eines gestürzten Radfahrers gegenüber einem das

    Hinsichtlich des geltend gemachten Haushaltsführungsschadens ist davon auszugehen, dass der Kläger (in einem 2-Personen-Haushalt, Berufstätigkeit beider Partner, ohne Kinder, mittlere Haushaltsgröße) nach der von der Rechtsprechung anerkannten Methode von Schulz-Borck/Hofmann (vgl. hierzu OLG Rostock, Urteil vom 14.06.2002 - 8 U 79/00, zitiert nach Juris) einen wöchentlichen Arbeitsanfall von 13, 5 Stunden hatte, was einem täglichen Einsatz von 2 Stunden entspricht.
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