Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 03.02.2005 | OLG Saarbrücken, 28.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - I-8 U 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7865
OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - I-8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,7865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2005 - I-8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,7865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - I-8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,7865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterungen bei der Feststellung einer haftungsbegründenden objektiven Pflichtverletzung; Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung bei Gehübungen in einer physiotherapeutischen Praxis; Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises; Verletzung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 713 Satz 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276 a. F.; BGB § 823
    Haftungsvoraussetzungen bei Sturz eines Patienten während einer physiotherapeutischen Mobilisationsübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Schmerzensgeld: Beweislast bei einem Unfall im Rahmen einer physiotherapeutischen Rehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 977
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 8 U 82/04
    Es ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, dass eine von dem Landgericht für gerechtfertigt angesehene Beweislastumkehr zugunsten des geschädigten Patienten (auch) den Nachweis eines objektiven Pflichtenverstoßes des Schuldners umfassen kann, wenn der Geschädigte - wie hier - im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und wenn sich der Schaden aus einem Risiko ergeben hat, das von dem tätigen Personal hätte voll beherrscht werden können (BGH NJW 1991, 1540).
  • OLG Köln, 08.02.2017 - 5 U 17/16

    Schadensersatzansprüche gegen einen Ergotherapeuten wegen eines Sturzes eines

    Im Bereich der Physio- und Ergotherapie sind nur wenige obergerichtliche Entscheidungen veröffentlicht, die sich mit der Frage eines voll beherrschbaren Risikos bei Durchführung einer therapeutischen Übung auseinandersetzen (OLG München, Urteil vom 17.09.1998, 1 U 3254/98; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.01.2013, 5 U 693/12 - zitiert nach juris -: jeweils voll beherrschbares Risiko verneint; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2005, 8 U 82/04 - im Ergebnis offen gelassen).
  • OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16

    Zur Frage, wann ein Physiotherapeut für den Sturz einer Patientin während der

    b) Bei krankengymnastischer Übungen besteht die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann (OLG München, Urteil vom 17.9.1998 - 1 U 3254/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.5.2005 - 8 U 82/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 U 693/12; OLG Köln, Urteil vom 8.2.2017 - 5 U 17/16).
  • OLG Köln, 08.05.2018 - 3 U 157/15
    Ein solcher allein auf der Aneinanderreihung von Vermutungen basierender Rückschluss mag für die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität, die den Beweisgrundsätzen des § 287 ZPO folgt, angängig sein (vgl. insoweit etwa: OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.05.2005 - 8 U 82/04; OLG Hamm, Urt. v. 07.07.2004 - 3 U 264/03), entspricht jedoch, wie bereits aufgezeigt, nicht den an den Vollbeweis gem. § 286 ZPO zu stellenden Anforderungen.
  • LG Köln, 20.01.2016 - 25 O 82/12

    Voraussetzungen eines Schadensersatzsanspruchs wegen des Sturzes eines Patienten

    Denn nur in diesem Fall kann ihnen eine Verletzung ihrer dem Patienten gegenüber obliegenden Pflichten vorgeworfen werden (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 23.05.2005, Az. I-8 U 82/04, 8 U 82/04 in VersR 2006, 977).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18200
OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,18200)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.02.2005 - 8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,18200)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 8 U 82/04 (https://dejure.org/2005,18200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,18200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kasko: Fahrlässigkeit - Sekundenschlaf nicht immer grob fahrlässig

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz trotz Sekundenschlaf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wenn Ihre Versicherung nicht haften will: Beispiel Sekundenschlaf

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 16/03

    Darlegungs- und Beweislast in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04
    Von der vollen Verantwortlichkeit des Klägers ist insofern auszugehen (vgl. zur Beweislast BGH vom 29. Oktober 2003, NJW-RR 2004, 173).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04
    Ist der Kläger bei voller Verantwortlichkeit, Tageslicht und gerader und trockener Fahrbahn von der Fahrbahn abgekommen und auf dem Gegenfahrstreifen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen, so ist allerdings von einem objektiv und subjektiv schwerwiegenden Verschulden auszugehen (BGHZ 119, 147); die Annahme eines Leistungsausschlusses wegen grobfahrlässige Herbeiführung des Unfalles wäre dann nicht zu beanstanden (§ 61 VVG).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    Auszug aus OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04
    Nicht auszuschließen und nach den Umständen darüber hinaus auch naheliegend ist allerdings ein Sekundenschlaf, den der Kläger "einfach fahrlässig" nicht vorhergesehen hat (entsprechend dem der Entscheidung in BGH NJW 74, 848 zugrunde liegenden Fall).
  • OLG Schleswig, 15.06.2000 - 7 U 143/99

    Grobe Fahrlässigkeit bei Verkehrsunfall durch Sekundenschlaf

    Auszug aus OLG Celle, 03.02.2005 - 8 U 82/04
    Die vom Senat vertretene Auffassung entspricht auch sonst der Rechtsprechung (OLG Schleswig DAR 2001, 463, Jena OLG-NL 2003, 80 - LS - ) und ist vom Landgericht verkannt worden, das einen dahingehenden - nicht existenten - Erfahrungssatz aufgestellt hat.
  • OLG Celle, 01.07.2020 - 14 U 8/20

    Begriff der groben Fahrlässigkeit i.S. von § 110 Abs. 1 S. 1 SGB VII

    Denn die Regeln des Anscheinsbeweises gelten insoweit nicht [BGH, Urteil vom 21. März 2007 - I ZR 166/04 -, Leitsatz und Rn. 20 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Juli 2005 - 7 U 51/05 -, Orientierungssatz und Rn. 3 und 4; OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 2005 - 8 U 82/04 -, Rn. 6 m. w. N.; alle zitiert nach juris].

    Ein Sekundenschlaf kann "einfach fahrlässig" nicht vorhergesehen worden sein [OLG Celle, Urteil vom 3. Februar 2005 - 8 U 82/04 -, Rn. 6 m. w. N.; zitiert nach juris], weil objektiv vorhandene Übermüdungserscheinungen häufig subjektiv nicht wahrgenommen werden [nach sachverständiger Beratung: Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. September 2009 - 4 U 375/08 -, Rn. 57; zitiert nach juris].

  • OLG München, 16.05.2008 - 10 U 5191/07

    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach Verkehrsunfalltod eines

    18So führt das OLG Celle (r+s 2005, 456) u.a,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03 - 82/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10409
OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03 - 82/04 (https://dejure.org/2011,10409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.06.2011 - 8 U 640/03 - 82/04 (https://dejure.org/2011,10409)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 8 U 640/03 - 82/04 (https://dejure.org/2011,10409)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10409) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten einer Depotbank bei verlustreichen Devisentermingeschäften eines Kunden

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BörsenG § 53 Abs. 2 S. 4; BörsenG § 53 Abs. 1 S. 2
    Pflichten der Depotbank bei verlustreichen Devisentermingeschäften eines Kunden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Tritt nämlich ein Anleger an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages konkludent durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (vgl. BGH VersR 2011, 74 ff.; WM 2006, 851 ff.; NJW-RR 2000, 1497 ff.).

    Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind; hingegen muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt jedoch der Kunde (BGH WM 2006, 851/852; NJW-RR 2000, 1497/1498).

    Auch hinsichtlich der Empfehlung der Devisen options geschäfte hat der insoweit beweispflichtige (vgl. BGH WM 2006, 567, 568; NJW-RR 2000, 1497/1499) Kläger als Bankkunde nicht nachzuweisen vermocht, dass der Beklagten insoweit ein Vorwurf zu machen wäre.

    Was die anlagegerechte Beratung des Klägers in Bezug auf die Devisenoptionsgeschäfte anbelangt - die sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Anlageobjekts zu beziehen hat, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können, wobei zwischen den allgemeinen Risiken (Konjunkturlage, Entwicklung des Börsen- oder Devisenmarktes) und den speziellen Risiken, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjektes (Kurs-, Zins- und Währungsrisiko etc.) ergeben, zu unterscheiden ist (vgl. BGH MDR 2009, 27) -, so ist der Senat mit dem Sachverständigen Prof. S. (vgl. Seite 14 Tz. 85 ff des Gutachtens; Bl. 1315) der Ansicht, dass hier zwischen dem ersten Devisenoptionsgeschäft und den späteren Devisenoptionsgeschäften zu unterscheiden ist, da es sich hier um zwei völlig verschiedene Beratungskomplexe handelt und über Umstände nur unterrichtet zu werden braucht, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1497/1498 m.w.N.).

  • OLG München, 05.03.1997 - 15 U 5361/96

    Beratungspflicht einer Bank bei Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Die Rechtsprechung, die vor diesem Hintergrund für die Qualifizierung eines Geschäftes als Börsentermingeschäft entscheidend auf den Schutz des Anlegers und den verfolgten wirtschaftlichen Zweck abstellt, sieht Devisenoptionsgeschäfte demgemäß als Börsentermingeschäfte an (vgl. BGH Report 2005, 107 ff; OLG München WM 1997, 1802; OLG Hamm WM 1996, 17).

    Ist nach Art der Geschäfte von fortdauernden Geschäftsbeziehungen der Beteiligten auszugehen, kann gar von einem Beratungsvertrag mit fortdauernder Beratungspflicht des Kunden ausgegangen werden (OLG München WM 1997, 1802/1804).

    Bei dieser Sachlage teilt der Senat jedenfalls hinsichtlich der Devisentermingeschäfte die Ansicht des Landgerichts, dass der Kläger als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann keiner weitergehenden Aufklärung bedurfte, auch nicht hinsichtlich des Ausmaßes der u.U. drohenden Verluste (vgl. BGH ZIP 1992, 609/610; OLG München WM 1997, 1802, 1804; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH, BGH-Report 2004, 1501/1504; ZIP 1997, 782/784; WM 1994, 149/152; OLG München WM 1997, 1802/1807).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Tritt nämlich ein Anleger an eine Bank heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages konkludent durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (vgl. BGH VersR 2011, 74 ff.; WM 2006, 851 ff.; NJW-RR 2000, 1497 ff.).

    Dasselbe gilt, wenn ein Kunde nach getroffener Anlageentscheidung wegen Ablaufs der Anlagefristen oder Veränderung der Rahmenbedingungen (Kurs- oder Wertverfall) - wiederholt - den Rat und die Kenntnisse sowie die Verbindungen der Bank in Anspruch nimmt (BGH WM 2006, 851/852).

    Über diese Umstände hat die Bank richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind; hingegen muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt jedoch der Kunde (BGH WM 2006, 851/852; NJW-RR 2000, 1497/1498).

  • OLG Hamm, 28.04.1995 - 31 W 23/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Die Rechtsprechung, die vor diesem Hintergrund für die Qualifizierung eines Geschäftes als Börsentermingeschäft entscheidend auf den Schutz des Anlegers und den verfolgten wirtschaftlichen Zweck abstellt, sieht Devisenoptionsgeschäfte demgemäß als Börsentermingeschäfte an (vgl. BGH Report 2005, 107 ff; OLG München WM 1997, 1802; OLG Hamm WM 1996, 17).

    Hinzu kommt, dass Dollarterminkäufe in ihrer Struktur nicht so kompliziert sind, dass das mit ihnen verbundene Risiko ohne besondere fachliche Beratung nicht erkennbar gewesen wäre, zumal es letztlich nur darum geht, dass die auf Termin gekauften Dollarbeträge bei weiterhin steigendem Dollarkurs einen Gewinn erbringen, bei sinkendem Kurs dagegen zu Verlusten führen (BGH ZIP 1992, 609/610; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

    Bei dieser Sachlage teilt der Senat jedenfalls hinsichtlich der Devisentermingeschäfte die Ansicht des Landgerichts, dass der Kläger als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann keiner weitergehenden Aufklärung bedurfte, auch nicht hinsichtlich des Ausmaßes der u.U. drohenden Verluste (vgl. BGH ZIP 1992, 609/610; OLG München WM 1997, 1802, 1804; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

  • BGH, 23.09.1992 - IV ZR 196/91

    Risikoausschluß für selbständige Tätigkeit in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.; Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.; Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252; Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).

    Ausschlaggebende Kriterien sind nach der Rechtsprechung hierbei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermögensverwaltung verbundenen nützlichen und notwendigen Geschäfte (BGH NJW 2002, 368 f.; NJW 1992, 3242; OLG München r+s 2007, 508; OLG Celle, NJW-RR 2011, 679), die Höhe der Einnahmen - wenn sie darauf schließen lässt, der Anleger verschaffe sich damit eine einkommenersetzende, berufsmäßige Einnahmequelle (OLG Celle, a.a.O.) - sowie das Maß der im Rahmen der Geschäfte gewonnenen bzw. zu gewinnenden Erfahrung (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.).

    Dass eine solche Form von Vermögensverwaltung auf Dauer angelegt und auf die Mehrung des Vermögens ausgerichtet ist, versteht sich von selbst (vgl. BGH NJW 1992, 3242/3243).

  • OLG Nürnberg, 24.11.1997 - 5 U 2131/96

    Gewerbemäßiges Betreiben von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Soweit seit der Börsengesetznovelle von 1989 auch das gewerbsmäßige Betreiben von Börsentermingeschäften Börsentermingeschäftsfähigkeit begründet, gehen obergerichtliche Rechtsprechung und Literatur vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlauts - zusätzliche Einführung des Begriffs "gewerbsmäßig" neben dem bisherigen Begriff "berufsmäßig" - und der Gesetzesbegründung, wonach das Merkmal der Berufsmäßigkeit keine sachgerechte Abgrenzung zuließ, was im Übrigen auch den Bedenken des Bundesgerichtshofs entsprach (vgl. WM 1988, 857), überwiegend davon aus, dass § 53 Abs. 1 Satz 2 BörsG n.F. nunmehr auch Personengruppen erfassen soll, deren Betätigung unterhalb der Schwelle der Berufsmäßigkeit liegt, so dass gewerbsmäßiges Handeln weniger voraussetzt als berufsmäßiges (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.; OLG Stuttgart ZIP 1996, 2162 f.; Schimansky/Bunte/Lwowski, a.a.O., § 106 Rdnr. 90; Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl., Rdnr. 6 zu § 53 BörsG n.F.; Schwark, BörsG, § 53 Rdnr. 8; Ebenroth-Boujong-Joost, HGB, Band 2, Anm. IX 252; Ellenberger, a.a.O., S. 7; Horn, ZIP 1990, 2, 6; anderer Ansicht OLG Saarbrücken ZIP 1997, 1284 ff. - unter Bezugnahme auf die allerdings nicht zwischen "berufsmäßig" und "gewerbsmäßig" unterscheidende Entscheidung des BGH in ZIP 1992, 1642 - für einen Fall, in dem auch ein Mindestmaß an organisatorischer und geschäftlicher Ausstattung nicht festzustellen war).

    Ausschlaggebende Kriterien sind nach der Rechtsprechung hierbei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermögensverwaltung verbundenen nützlichen und notwendigen Geschäfte (BGH NJW 2002, 368 f.; NJW 1992, 3242; OLG München r+s 2007, 508; OLG Celle, NJW-RR 2011, 679), die Höhe der Einnahmen - wenn sie darauf schließen lässt, der Anleger verschaffe sich damit eine einkommenersetzende, berufsmäßige Einnahmequelle (OLG Celle, a.a.O.) - sowie das Maß der im Rahmen der Geschäfte gewonnenen bzw. zu gewinnenden Erfahrung (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.).

    Es steht für den Senat schließlich außer Zweifel, dass der Kläger in dem fast zweijährigen Zeitraum bis Januar 1999 angesichts des Umfangs und der Frequenz der Geschäfte reichhaltige Erfahrungen im Bereich der Börsentermingeschäfte sammeln konnte, die seinen Schutz durch den Termineinwand nicht mehr zwingend erfordern (vgl. OLG Nürnberg, WM 1999, 426, 427).

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Hinzu kommt, dass Dollarterminkäufe in ihrer Struktur nicht so kompliziert sind, dass das mit ihnen verbundene Risiko ohne besondere fachliche Beratung nicht erkennbar gewesen wäre, zumal es letztlich nur darum geht, dass die auf Termin gekauften Dollarbeträge bei weiterhin steigendem Dollarkurs einen Gewinn erbringen, bei sinkendem Kurs dagegen zu Verlusten führen (BGH ZIP 1992, 609/610; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

    Bei dieser Sachlage teilt der Senat jedenfalls hinsichtlich der Devisentermingeschäfte die Ansicht des Landgerichts, dass der Kläger als erfahrener und erfolgreicher Geschäftsmann keiner weitergehenden Aufklärung bedurfte, auch nicht hinsichtlich des Ausmaßes der u.U. drohenden Verluste (vgl. BGH ZIP 1992, 609/610; OLG München WM 1997, 1802, 1804; OLG Hamm WM 1996, 17/18; OLG Karlsruhe WM 1988, 411/412).

  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Mit dieser auf zweiter Stufe angesiedelten anleger- und anlagegerechten individuellen Aufklärung wird nach der Rechtsprechung einem über die auf erster Stufe erfolgende Information gemäß dem dem Bankkunden auszuhändigenden Informationsblatt (vgl. § 53 Abs. 2 Satz 1 BörsG) - das nur die erforderliche Grundaufklärung über Funktionsweise und Risiken der verschiedenen Arten von Börsentermingeschäften leistet, was nach Lage des Falles bei einem erfahrenen Anleger ausreichen mag - hinausgehenden, durch individuelle Verhältnisse des Anlegers oder Besonderheiten der konkreten Geschäfte bedingten zusätzlichen Informationsbedarf Rechnung getragen (BGH ZIP 1997, 782/783).

    Hingegen ist diese Vermutung nicht begründet, wenn eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH, BGH-Report 2004, 1501/1504; ZIP 1997, 782/784; WM 1994, 149/152; OLG München WM 1997, 1802/1807).

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Zwar vermag sich der Senat der Ansicht des Landgerichts, der Kläger sei auch diesbezüglich nicht aufklärungsbedürftig gewesen, nicht anzuschließen, zumal dieser unstreitig erstmals Geschäfte dieser Art abschloss, nach den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. S. 11 Tz. 70 des Gutachtens; Bl. 1313) ein gewisses Transparenzgefälle im Vergleich zu den vorausgegangenen Geschäften gegeben war und die Bank schließlich nicht ohne Weiteres von berufsbedingter Vorkenntnis ausgehen durfte (BGH WM 1997, 309/311; BGH-Report 2005, 107).

    Auf den banküblichen Effektenhandel sind diese gesteigerten Anforderungen - insbesondere das schriftliche Formerfordernis - aber nicht übertragbar, da sie auf Geschäfte zugeschnitten sind, bei denen hohe Aufschläge auf die Börsenpreise jede Gewinnchance des durch Telefonverkäufer angeworbenen typischerweise unerfahrenen Kunden von vornherein praktisch ausschließen, diese Voraussetzungen allerdings beim bankenmäßigen Wertpapierhandel regelmäßig nicht gegeben sind (BGH WM 2006, 84 f.; NJW-RR 2004, 1028; WM 2002, 748; WM 1997, 309; WM 1992, 1935; Ellenberger a.a.O., S. 16).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.06.2011 - 8 U 640/03
    Ausschlaggebende Kriterien sind nach der Rechtsprechung hierbei Umfang, Komplexität und Anzahl der mit der Vermögensverwaltung verbundenen nützlichen und notwendigen Geschäfte (BGH NJW 2002, 368 f.; NJW 1992, 3242; OLG München r+s 2007, 508; OLG Celle, NJW-RR 2011, 679), die Höhe der Einnahmen - wenn sie darauf schließen lässt, der Anleger verschaffe sich damit eine einkommenersetzende, berufsmäßige Einnahmequelle (OLG Celle, a.a.O.) - sowie das Maß der im Rahmen der Geschäfte gewonnenen bzw. zu gewinnenden Erfahrung (OLG Nürnberg, WM 1999, 426 f.).

    Allein die Vielzahl gleichartiger Geschäfte spricht darüber hinaus schon für ein professionelles Vorgehen (BGH NJW 2002, 368/369).

  • BGH, 11.06.1996 - XI ZR 172/95

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

  • OLG Hamm, 23.09.1996 - 31 U 59/96
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

  • BGH, 25.09.1967 - VII ZR 46/65

    Begriff der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Bauwerks

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

  • OLG München, 12.08.2005 - 25 U 2582/05

    Kein Deckungsschutz für eine gerichtliche Auseinandersetzung bei selbständiger

  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 239/98

    Begriff der üblichen Vergütung

  • OLG Saarbrücken, 28.01.1997 - 7 U 694/96

    Rückforderung von zur Erfüllung unverbindlicher Börsentermingeschäfte dienender

  • OLG Stuttgart, 03.07.1996 - 9 U 273/95

    Bereicherungsanspruch wegen unwirksamer Börsentermingeschäfte mangels

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

  • OLG Celle, 02.12.2010 - 8 U 131/10

    Umfang des Risikoausschlusses für sonstige selbständige Tätigkeit in der

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZB 41/06

    Anforderung an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit einer weitgehend aus

  • BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit

  • BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98

    Behandlung von Schuldanerkenntnissen termingeschäftsfähiger Personen; Erlangung

  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 185/87

    Termingeschäftsfähigkeit aufgrund berufsmäßigen Handelns

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 1068/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht