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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 29.05.2013 - 8 U 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47233
OLG Bamberg, 29.05.2013 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,47233)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29.05.2013 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,47233)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,47233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Auftragnehmers zur Erstattung einer Behinderungsanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Behinderung des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung technisch nicht realisierbar: Auftraggeber muss umplanen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechtigung eines Auftragnehmers zur Behinderungsanzeige bei Nichtrealisierbarkeit der Baumaßnahme

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Planung nicht realisierbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berechtigung eines Auftragnehmers zur Behinderungsanzeige bei Nichtrealisierbarkeit der Baumaßnahme

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung technisch nicht realisierbar: Auftraggeber muss umplanen! (IBR 2014, 334)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.2013 - 8 U 82/12
    Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen (BGH, Urteil vom 28.10.1999; Az.: VII ZR 393/98).

    Jedenfalls wäre nämlich dieser Weg so schwer zu finden gewesen, dass die Klägerin gegen ihre Kooperationspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.1999; Az.: VII ZR 393/98) verstoßen hat, indem sie die Beklagte nicht auf diesen Weg hingewiesen und ihn der Beklagten erläutert und zugesagt hat, bei der Umsetzung Unterstützung zu leisten.

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 23 U 27/03

    Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs bei Demontage bestehender

    Auszug aus OLG Bamberg, 29.05.2013 - 8 U 82/12
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003, Az.: 23 U 27/03, entgegen.
  • LG Düsseldorf, 19.11.2018 - 15 O 331/17
    Dem Urteil des OLG Brandenburg vom 29.05.2013 (Az. 8 U 82/12 - BeckRS 2013, 198093 = Gegenstand des BGH-Beschlusses vom 20.02.2014) lag wiederum ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.05.2013 - I-8 U 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37831
OLG Düsseldorf, 16.05.2013 - I-8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,37831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.05.2013 - I-8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,37831)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - I-8 U 82/12 (https://dejure.org/2013,37831)
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29394
OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Im "Gaszug-Fall" (BGH, NJW 1983, 810 [BGH 18.01.1983 - VI ZR 310/79]) hat der BGH zum Verhältnis der beiden abzugrenzenden Fallgruppen ausgeführt: "Fallgestaltungen, in denen der Mangel die Sache von vorn-herein derart ergreift, dass sie von Anfang an insgesamt wertlos ist und schon deshalb solche 'Stoffgleichheit' bejaht werden muss, wenn der Mangel später in der Zerstörung oder 'Beschädigung' der Sache offen zutage tritt (...), werden seltener sein; weit häufiger wird es um Fälle gehen, in denen der Mangel zunächst nur einem mehr oder weniger begrenzten Teil der Sache anhaftet" (ebenda, 811 f. unter II. 2. vor a).
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Der Klausel liegt u.a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil BGH, VersR 1991, 293, ist schon vom Sachverhalt her kaum als einschlägig zu bezeichnen.
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Der Klausel liegt u.a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung BGH, NJW 2001, 1346, ist nicht einschlägig, weil dort die Sache von Anfang an mit einem Mangel behaftet war, der der Sache insgesamt anhaftete.
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454 [BGH 19.02.2003 - IV ZR 318/02]).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Anders als in dem Urteil des BGH vom 2. April 2009 (IX ZR 23/08, VersR 2009, 821), durch das eine Vereinfachung der Beurteilung der Aktivlegitimation eingetreten ist, hat vorliegend der Insolvenzverwalter keine Freigabe der Forderung erklärt.
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454 [BGH 19.02.2003 - IV ZR 318/02]).
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    8 U 28/12.
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

  • LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10

    Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein

  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

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