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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15780
OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,15780)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,15780)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,15780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses hinsichtlich des Ausschlusses von Mitgliedern der übernommenen Genossenschaft im Falle einer Verschmelzung; Vertreterversammlung bei der Verschmelzung von Genossenschaften; Rüge der falschen Darstellung des Parteivorbringens ...

  • Judicialis

    ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 320; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; AktG § 241; ; AktG § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Vertreterversammlung einer Genossenschaft bei schwerwiegenden Verstößen gegen deren verfasste Grundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03

    Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung in Bezug auf ein Verbotsverfahren.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05
    Gegen seine Ausschließung aus der Genossenschaft zum Schluss des am 31. Dezember 2003 endenden Geschäftsjahres wendet der Kläger sich mit einer zum Landgericht Zweibrücken erhobenen Klage vom 4. November 2003 (2 O 427/03 LG Zweibrücken).

    Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf das angefochtene Urteil, den Inhalt der gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die zu Informationszwecken beigezogenen Akten 2 O 184/03 und 2 O 427/03 des Landgerichts Zweibrücken, ferner auf die Registerakten GnR 217 L des Amtsgerichts Zweibrücken verwiesen.

  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2006 - 8 U 86/05
    Die Entscheidung BGHZ 122, 342 treffe auf den vorliegenden Fall nicht zu.
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05   

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https://dejure.org/2006,6876
KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,6876)
KG, Entscheidung vom 09.01.2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,6876)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2006 - 8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,6876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Einrede der Aufrechenbarkeit im Bürgschaftsvertrag; Prozesskostenverteilung bei übereinstimmender Erledigerklärung der Hauptsache; Wirksamkeitsvoraussetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bürgschaft; Abbedingung der Rechte des Bürgen; unwirksame Bürgschaftsverpflichtung

  • Judicialis

    ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 574; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 307; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 309 Abs. 3; ; BGB §§ 765 ff.; ; BGB § 770 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Wirksamkeit der Verpflichtung zur Bankbürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmietvertrag: Unwirksamkeit einer Bürgschaftsverpflichtung (IMR 2007, 6)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 12 O 545/04
  • KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1158
  • ZMR 2006, 524
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist eine Abbedingung der Rechte des Bürgen gemäß § 770 Abs. 2 BGB unwirksam, sofern die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird (BGH NJW 2003, 1521; anders noch BGHZ 95, 350 und auch LG Berlin GE 2002, 735 zur Mietbürgschaft unter Berufung auf die frühere Rechtsprechung des BGH).

    Dann stellt es aber eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn dem Bürgen formularmäßig weitergehende Einschränkungen auferlegt werden als dem Vertragspartner aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis (BGH NJW 2003, 1521).

    Die Verzichtsklausel in dem Bürgschaftsformular ist bezüglich der Aufrechenbarkeit insgesamt unwirksam, weil sie nicht von vornherein eine Ausnahme für die beiden genannten Fälle - unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen - enthält (BGH NJW 2003, 1521; Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 4. Auflage, § 770 BGB, Rdnr. 3; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB- Gesetz, 9. Auflage, § 11 , Rdnr.3).

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 214/83

    Unzulässigkeit einer AGB-Bestimmung, durch die das Recht des Bürgen, sich auf

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ist eine Abbedingung der Rechte des Bürgen gemäß § 770 Abs. 2 BGB unwirksam, sofern die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird (BGH NJW 2003, 1521; anders noch BGHZ 95, 350 und auch LG Berlin GE 2002, 735 zur Mietbürgschaft unter Berufung auf die frühere Rechtsprechung des BGH).

    Die Einrede der Aufrechenbarkeit ist eine Ausprägung des Subsidiaritätsgrundsatzes (vgl. BGHZ 95, 350,361).

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Voraussetzung für die Teilaufrechterhaltung ist, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (sog. "blue pencil-test", st. Rechtsprechung des BGH, u.a. BGH NJW 2001, 292/294; BGH NJW 2003 2899 und BGH NJW 2004, 3045 jeweils für Fortgeltung einer teilunwirksamen Mietkautionsabrede).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 BGB, Rdnr.8; BGH NJW 2005, 1774; BGH NJW 2000, 1110; BGHZ 90, 280).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung der Interessen beider Parteien, wobei die zu überprüfenden Klauseln vor dem Hintergrund des gesamten Vertrages auszulegen und zu bewerten sind (BGHZ 106, 263; 136, 27/30).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Voraussetzung für die Teilaufrechterhaltung ist, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (sog. "blue pencil-test", st. Rechtsprechung des BGH, u.a. BGH NJW 2001, 292/294; BGH NJW 2003 2899 und BGH NJW 2004, 3045 jeweils für Fortgeltung einer teilunwirksamen Mietkautionsabrede).
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 BGB, Rdnr.8; BGH NJW 2005, 1774; BGH NJW 2000, 1110; BGHZ 90, 280).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Voraussetzung für die Teilaufrechterhaltung ist, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (sog. "blue pencil-test", st. Rechtsprechung des BGH, u.a. BGH NJW 2001, 292/294; BGH NJW 2003 2899 und BGH NJW 2004, 3045 jeweils für Fortgeltung einer teilunwirksamen Mietkautionsabrede).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus KG, 09.01.2006 - 8 U 86/05
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 307 BGB, Rdnr.8; BGH NJW 2005, 1774; BGH NJW 2000, 1110; BGHZ 90, 280).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2016 - 16 U 68/16

    Bürgschaft für Verbindlichkeiten aus Mietvertrag

    Selbst bei unterstelltem Verstoß gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB könne nicht von einer Unwirksamkeit der gesamten Regelung ausgegangen werden, da - wie auch das Kammergericht Berlin in MDR 2006, 1158 [KG Berlin 09.01.2006 - 8 U 86/05] entschieden habe - keine Gesamtnichtigkeit anzunehmen sei, weil der als wirksam anzusehende Teil im Gesamtgefüge des Vertrages durchaus sinnvoll bleibe.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - I-8 U 86/05   

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https://dejure.org/2006,74605
OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - I-8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,74605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2006 - I-8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,74605)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - I-8 U 86/05 (https://dejure.org/2006,74605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Zwar kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn sich das Risiko, über welches nicht aufgeklärt wurde, nicht realisiert hat, sondern ein anderes, nicht aufklärungsbedürftiges Risiko (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; NJW 1989, 1533, 1534 f.).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 232/90

    Arzthaftung für aufklärungsfreie Risiken bei fehlender Grundaufklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Zwar kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn sich das Risiko, über welches nicht aufgeklärt wurde, nicht realisiert hat, sondern ein anderes, nicht aufklärungsbedürftiges Risiko (vgl. BGH, NJW 1991, 2346, 2347; NJW 1989, 1533, 1534 f.).
  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Der Bundesgerichtshof hat schon früher entschieden, dass eine dauerhafte Nervschädigung zu den aufklärungspflichtigen Risiken bei der Extraktion eines Weisheitszahnes gehört (vgl. BGH NJW 1994, 799).
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96

    Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Ebenso haben andere Oberlandesgerichte - sachverständig beraten - eine entsprechende Aufklärungspflicht bejaht (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1324, 1325; Hans. OLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1998, 157, 158; OLG München, NJW-RR 1994, 1308, 1309).
  • OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 40/01

    Positive Vertragsverletzung eines Kfz-Mietvertrages wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Schädigung des Nervus lingualis bei der Extraktion der unteren Weisheitszähne nicht sicher vermeidbar ist und deshalb der Patient über die Möglichkeit einer zeitweiligen oder auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis belehrt werden muss (Urt. v. 06.12.2001 - 8 U 40/01; Urt. v. 11.11.1999 - 8 U 131/98 - Urt. v. 30.09.1999 - 8 U 118/98).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 8 U 131/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass eine Schädigung des Nervus lingualis bei der Extraktion der unteren Weisheitszähne nicht sicher vermeidbar ist und deshalb der Patient über die Möglichkeit einer zeitweiligen oder auch dauerhaften Schädigung des Nervus lingualis belehrt werden muss (Urt. v. 06.12.2001 - 8 U 40/01; Urt. v. 11.11.1999 - 8 U 131/98 - Urt. v. 30.09.1999 - 8 U 118/98).
  • OLG München, 23.06.1994 - 24 U 961/92

    Aufklärungspflicht des Zahlarztes - Durchtrennung des Nervus lingualis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 8 U 86/05
    Ebenso haben andere Oberlandesgerichte - sachverständig beraten - eine entsprechende Aufklärungspflicht bejaht (z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1324, 1325; Hans. OLG Hamburg, OLGReport Hamburg 1998, 157, 158; OLG München, NJW-RR 1994, 1308, 1309).
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