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   OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04   

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https://dejure.org/2005,5971
OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.10.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,5971)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall aus übergegangenem Recht; Überwiegendes Eigenverschulden der geschädigten Versicherten; Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge; Überquerung einer Fahrbahn durch einen Fußgänger; Pflicht eines Fahrzeugführers

  • Judicialis

    StVO § 25 Abs. 3 S. 1; ; StVO § ... 3 Abs. 2a; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; StVO § 20; ; SGB X § 116; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 254; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7; StVG § 9; StVO § 3; StVO § 25 Abs. 3 S. 1
    Grenzen des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich verkehrsrichtigen Verhaltens von erwachsenen Fußgängern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1703
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 20/99

    Hilfsbedürftigkeit eines Fußgängers wegen Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Er muss nicht noch erkennbar hilfebedürftig sein, um den besonderen Schutz des § 3 Abs. 2a StVO zu erfahren (vgl. BGH, NJW 1994, 2829 (2830); NJW 2000, 1040 (1041); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO, Rdn. 29 a)).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Wer einen Kranken oder Geschwächten verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen Gesunden verletzt (h. M. BGH, NJW 1996, 2425 (2426)).
  • OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82
    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Zwar muss ein Kraftfahrer aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten rechnen und kann bei erwachsenen Fußgängern, die beim Herannahen des Fahrzeuges neben der Fahrbahn stehen bleiben, in der Regel annehmen, der Fußgänger habe das Fahrzeug bemerkt und werde das Fahrzeug vorbeilassen (vgl. BGH, VersR 57, 128; OLG Stuttgart, VersR 1984, 271).
  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 267/55

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04
    Zwar muss ein Kraftfahrer aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten rechnen und kann bei erwachsenen Fußgängern, die beim Herannahen des Fahrzeuges neben der Fahrbahn stehen bleiben, in der Regel annehmen, der Fußgänger habe das Fahrzeug bemerkt und werde das Fahrzeug vorbeilassen (vgl. BGH, VersR 57, 128; OLG Stuttgart, VersR 1984, 271).
  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Dabei kann dahinstehen, ob die 79-jährige Klägerin nach den äußerlich erkennbaren Merkmalen als eine ältere Person erkennbar gewesen ist, wie es die Vorschrift voraussetzt (OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az.: 7 U 5/18, Rn. 49/50 - juris; OLG Rostock, Urteil vom 21.10.2005, Az.: 8 U 88/04, Rn. 24).
  • LG Mönchengladbach, 02.03.2020 - 1 O 295/17
    Der Fußgänger, der außerhalb geschützter Stellen die Fahrbahn überqueren will, muss besonders sorgfältig sein (vgl. KG Berlin, NZV 04, 579, OLG Rostock, VersR 06, 1703), insbesondere vorher den Fahrzeugverkehr, dem das Vorrecht gebührt und der auch durch § 25 StVO geschützt wird (BGH, NJW 00, 3069; OLG Oldenburg NZV 94, 26), sorgfältig zu beobachten (vgl. BGH VRS 26, 327) und ihm den Vorrang zu überlassen (KG Berlin, VM 99, 50).

    Der Fußgänger muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (vgl. OLG Rostock VersR 06, 1703).

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Der Fußgänger muss darauf bedacht sein, nicht in die Fahrbahn eines sich nähernden Fahrzeugs zu geraten (OLG Rostock, VersR 2006, 1703).
  • LG Mönchengladbach, 29.03.2012 - 1 O 1/06

    Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fußgängers bei Unfalleintritt

    a) Wer die Fahrbahn außerhalb eines Fußgängerüberwegs überschreiten will, hat besondere Vorsicht zu wahren, insbesondere vorher den Fahrverkehr, dem das Vorrecht gebührt und der auch durch § 25 StVO geschützt wird, sorgfältig zu beobachten und ihm den Vorrang zu überlassen (BGH NJW 2000, 3069; OLG Rostock VersR 2006, 1703).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 88/04   

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https://dejure.org/2005,22867
OLG Rostock, 23.09.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.09.2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. September 2005 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2005,22867)
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   KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04   

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https://dejure.org/2004,12568
KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2004,12568)
KG, Entscheidung vom 16.08.2004 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2004,12568)
KG, Entscheidung vom 16. August 2004 - 8 U 88/04 (https://dejure.org/2004,12568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    "Dringlichkeit" im einstweiligen Verfügungsverfahren; Nichteinhaltung von Verfahrensvorschriften bei Ablehnung eines Richters; Unaufschiebbare Amtshandlungen eines abgelehnten Richters; Voraussetzungen für die Zurückverweisung an die erste Instanz durch das ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 46 ff.; ; ZPO § 47; ; ZPO § 78; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 1; ; ZPO § 217; ; BGB § 156

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung - Dringlichkeit; fehlende Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04
    Jedoch können die Prozesshandlungen des Nichtpostulationsfähigen durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten heilend genehmigt werden (Karlsruhe NJW-RR 2000, 1520; OLGR Frankfurt 1998, 125; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 78 ZPO; Rdnr.3).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZB 18/91

    Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil bei widersprüchlichen Angaben über

    Auszug aus KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04
    Sofern im Anwaltsprozeß eine nicht postulationsfähige Partei selbst handelt, sind ihre Prozesshandlungen unwirksam (BGHZ 111, 342; NJW 1992, 1700).
  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    Entgegen der früher vorherrschenden Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 48 ZPO bzw. eine nicht erkannte oder übergangene Ablehnbarkeit des entscheidenden Richters ein Rechtsmittel gegen das erlassene Urteil nicht begründen könne (vgl. BGHZ 120, 141 ), wird hierin zwischenzeitlich im Hinblick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Recht der Prozessparteien, nicht vor einen Richter gestellt zu werden, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt, ganz überwiegend ein Verfahrensmangel gesehen, der im Rechtsmittelzug zu einer Aufhebung des Urteils führen kann (BGH, NJW 1995, 1677 ; NJW 2008, 1672 ; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, 8 U 88/04; Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, § 48 Rn. 5; Musielak/Heinrich, § 48 Rn. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO , 22. Aufl. 2004, § 48 Rn. 3; G. Vollkommer, S. 98 ff., 325 ff.; Zöller/M. Vollkommer, § 48 Rn. 11; ebenfalls in diese Richtung, wenngleich ohne abschließende Festlegung BVerwG, NJW 1998, 323 ).

    Auch im Fall eines in einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 48 ZPO bzw. die Vorschriften über die Richterablehnung nach §§ 42 ff. ZPO liegenden wesentlichen Verfahrensmangels ist eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs gem. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nur dann zulässig, wenn aufgrund des Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme erforderlich ist (BGH, NJW 2008, 1672 ; KG Berlin, Urteil vom 16.08.2004, 8 U 88/04; OLG München, Beschluss vom 10.06.2010, 1 U 2664/10).

  • OLG Hamm, 11.05.2007 - 9 U 37/07

    einstweilige Verfügung, Aufhebung, Zurückverweisung, Verspätung, Ehrverletzung,

    Würde in dieser Situation nun das Berufungsgericht erneut eine rein prozussuale Entscheidung treffen, wäre dies mit der dem Eilverfahren innewohnenden Dringlichkeit nicht zu vereinbaren (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, GRUR 1978, S. 116. A.A. KG, 8 U 88/04, allerdings wurde dort die aufgezeigte Problematik der Unverträglichkeit einer Zurückverweisung mit den Besonderheiten des Eilverfahrens nicht erötert).
  • OLG Köln, 29.09.2020 - 3 U 75/18

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Prozessfähigkeit einer

    Im Rahmen des Berufungsverfahrens kann der Senat inzident prüfen, ob der geltend gemachte Ablehnungsgrund bei Erlass der angefochtenen Entscheidung vorgelegen hat (BGH, Beschl. V. 18.10.2006 - XII ZB 244/04, juris Rn. 9; KG Berlin, Urt. v. 16.08.2004 - 8 U 88/04, juris Rn.7; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 46 Rn. 18a), es sei denn, aufgrund dieses Mangels wäre eine umfangreiche oder aufwendige Beweisaufnahme erforderlich, § 538 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO (KG Berlin, Urt. v. 16.08.2004, a. a. O., Rn. 9).
  • OLG Dresden, 14.11.2011 - 4 U 1557/11

    Meistbegünstigungsgrundsatz

    Würde in dieser Situation das Berufungsgericht erneut eine rein prozessuale Entscheidung treffen, wäre dies mit der dem Eilverfahren innewohnenden Dringlichkeit nicht zu vereinbaren (OLG Hamm VersR 2008, 1118; OLG Karlsruhe GRUR 1978, 116; a. A. allerdings KG, Urteil vom 16.8. 2004 - 8 U 88/04 - juris).
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