Rechtsprechung
OLG Celle, 13.08.2009 - 8 U 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 434 BGB; Nr. 2092/91 EG-Öko-Verordnung
Rechtsfolgen fehlender Zertifizierung eines Zwischenhändlers von Hühnertrockenkot und Champignonsubstrat - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolgen fehlender Zertifizierung eines Zwischenhändlers von Hühnertrockenkot und Champignonsubstrat
- Judicialis
BGB § 434; ; EG-Öko-Verordnung Nr. 2092/91 vom 24. Juni 1991
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen fehlender Zertifizierung eines Zwischenhändlers von Hühnertrockenkot und Champignonsubstrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bio-Legehennenkot
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zwischenhändler ohne Bio-Zertifikat Das ist kein Sachmangel des von ihm gelieferten Bio-Düngers
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 12.12.2008 - 3 O 163/08
- OLG Celle, 13.08.2009 - 8 U 9/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 122
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …
Auszug aus OLG Celle, 13.08.2009 - 8 U 9/09
Mangelhaft ist eine Ware etwa, wenn sie von einer EGAgrarmarktordnung abweicht, wenn diese gerade vertraglich vereinbart war (BGH NJW 1986, 659. PalandtWeidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 434 Rdnr. 88).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.05.2009 - 8 U 9/09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kostentragung im Berufungsverfahren nach erfolgter Rücknahme der Berufung
Verfahrensgang
- LG Münster, 31.10.2008 - 22 O 132/08
- OLG Hamm, 06.05.2009 - 8 U 9/09
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-8 U 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis einer Ursächlichkeit zwischen krankenhausärztlicher Behandlung und dem Tod des/der Betroffenen i.R.d. Geltendmachung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 17.12.2008 - 3 O 510/07
- OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-8 U 9/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08
Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 U 9/09
An diesem Erfordernis, von dem auch das Landgericht im Grundsatz ausgeht, hat sich durch die Änderung der Verjährungsvorschriften im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung nichts geändert (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 681, 682). - BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 U 9/09
Nach allgemeinen Grundsätzen hat ein Patient im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses einen Behandlungsfehler des Arztes, aus dem er Schadensersatzansprüche gegen ihn und/oder den Krankenhausträger herleitet, sowie dessen Ursächlichkeit für den bei ihm aufgetretenen Gesundheitsschaden zu beweisen (vgl. BGH, NJW 1995, 1618; ständige Rechtsprechung). - BGH, 24.11.2006 - BLw 12/06
Aktivlegitimation hinsichtlich der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 U 9/09
Das gilt auch, wenn der Anspruch nach § 2039 BGB von einem oder mehreren Mitgliedern der Erbengemeinschaft geltend gemacht wird (BGH, ZEV 2007, 272, 273 = BeckRS 2007 00606;… vgl. auch Staudinger/Werner, BGB, Neubearb. 2010, § 2039 Rdnr. 26;… Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 199 Rdnr. 25;… MüKoBGB-Grothe, 5. Aufl., § 199 Rdnr. 35). - BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 8 U 9/09
Dazu muss der Patient nicht nur die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass der behandelnde Arzt von dem üblichen medizinischen Vorgehen abgewichen ist oder Maßnahmen nicht getroffen hat, die nach dem ärztlichen Standard zur Vermeidung oder Beherrschung von Komplikationen erforderlich waren (BGH, NJW 2001, 885, 886 m.w.N.).